Arbeitsschutz
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Mittel zur Ersten Hilfe
Mittel zur Ersten Hilfe sind Verbandstoffe und alle sonstigen Hilfsmittel und medizinische Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Ersten Hilfe dienen. In der Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Arbeitsstätten-Richtlinien bekannt. Die Richtlinien enthalten die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln für Arbeitsstätten.
Danach sind gewerbliche Betriebe und Verwaltungsunternehmen zur Bereitstellung von Mitteln zur Ersten Hilfe verpflichtet.
Erste-Hilfe-Material kann in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen, bereitgehalten werden.
In allen Betrieben und auf Baustellen muss mindestens ein "Verbandkasten" (Kleiner Verbandkasten) bereitgehalten werden. Je nach Größe des Betriebes soll weiteres Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen. Die Verbandkästen sollen auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Sie sollen überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen.
| Betriebsart | Zahl der Beschäftigten | Anzahl Verbandkästen | |
| START-SN DIN 13157 |
MAX-MT DIN 13169 |
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| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1-50 | 1 | |
| 51-300 | 1 | ||
| ab 301 | 2 | ||
| je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich | 1 | ||
| Herstellungs-, Verarbeitungs und vergleichbare Betriebe | 1-20 | 1 | |
| 21-100 | 1 | ||
| ab 101 | 2 | ||
| je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich | 1 | ||
| Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen | 1-10 | 1 | |
| 11-50 | 1 | ||
| ab 51 | 2 | ||
| je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich | 1 | ||
Große und kleine Verbandkästen (Erste -Hilfe-Koffer) unterscheiden sich nicht in der Art des Inhaltes, sondern nur durch die Menge. Dabei gilt, zwei START-SN-Koffer (Füllung nach DIN 13157) ersetzen einen MAX-MT-Koffer (Füllung nach DIN 13169) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Verbrauchsmaterial ist rechtzeitig zu ergänzen bzw. unter Beachtung von Ablaufdaten oder bei Unbrauchbarkeit zu erneuern.
Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel, die zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit bereitgestellt werden, wie Notduschen, Augenspüleinrichtungen, Löschdecken, Atemgeräte, Meldeeinrichtungen und Rettungstransportmittel. Rettungstransportmittel, z.B. Krankentragen (nach DIN 13024), müssen bereitgehalten werden, wenn dies zum Transport eines Verletzten aufgrund betrieblicher Verhältnisse, z.B. längere Transportwege, erforderlich ist. Sie dienen dem fachgerechten, schonenden Transport Verletzter oder Erkrankter zur weiteren Versorgung im Erste-Hilfe-Raum, zum Arzt oder ins Krankenhaus. Zusätzliche Einrichtungen zur Ersten Hilfe oder zusätzliches Erste-Hilfe-Material über den Inhalt des Verbandkastens hinaus ist aufgrund betriebsärztlicher Entscheidung oder betriebsbedingter Gefährdungen bereitzuhalten, z. B. Augennotduschen entsprechend den Richtlinien für Laboratorien. Bei Brewes finden Sie viele Produkte zur Einhaltung der UVV und BGVA5, von kompletten Verbandkästen in verschiedenen Größen mit zusätzlichem Inhalt, für verschiedene Berufsgruppen und Anwendungsbereiche über, Erste-Hilfe-Material-Komplettsets bis zu Sanitätsschränken. Außerdem erhalten Sie bei uns:
- Krankentragen
- Verband-Nachfüllmaterial als Nachrüstpacks oder Austauschsets in verschiedenen Größen
- Pflasterspender
- Augenduschen und Augenspülstationen mit verschiedenen Augenspülflaschen
- Augen- und Gesichts-Notduschen
- Verbandtücher
- Löschdecken
- Erste-Hilfe-Anleitungen und Notfallpläne als Sicherheitsaushang
- Prüfsiegel für Erste-Hilfe Kästen und Schränke
- Erste-Hilfe-Rettungszeichen in verschiedenen Größen und Ausführungen
- Flucht- und Rettungspläne
Kennzeichnungen von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Mitteln
Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Einrichtungen, sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Aufbewahrungsorte der Verbandmittel sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zu kennzeichnen. Auf den nächstgelegenen Aufbewahrungsort ist durch einen weißen, liegenden Pfeil auf rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zusammen mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe" hinzuweisen. Die Kennzeichnung von Rettungswegen ist in der DIN4844-3 geregelt. Wir liefern Ihnen Rettungswegschilder, Kennzeichnungen für Erste-Hilfe-Einrichtungen, Fluchtwegpläne, Notfallpläne. Diese Artikel finden Sie in unserem Online-Shop in der Produktgruppe Warn- und Gebotsschilder.
Körperschutzprodukte und Körperschutzmittel
Ein hoher Anteil der Arbeitsunfälle betrifft Körperteile, die durch Körperschutzmittel geschützt werden können. Dabei sind Kopf, Hände und Füße besonders gefährdet.
Körperschutzprodukte sollen bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 verpflichtet, Gefährdungen, die für die Beschäftigten während der Arbeit bestehen, zu ermitteln und zu beurteilen. Das Ergebnis zeigt auf, welche Körperschutzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. In verschiedenen Branchen können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen, z.B. finden sie Verwendung in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft, im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr, in Laboren oder Chemiebetrieben. Welcher Körperschutz für die verschiedenen Arbeitsbereiche erforderlich sein kann, wird in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1 "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" geregelt.
Zur Vermeidung von Verletzungen und Gesundheitsschäden bieten wir Ihnen folgende Körperschutzprodukte an:
- Kopfschutz: Schutzhelme und Schutzkappen
- verschiedene Schutzbrillen (auch für Brillenträger)
- Rettungswesten
- Einweg-Schutzanzüge
- Kapselgehörschützer und Gehörschutzstöpsel
- Schutzhandschuhe
- Staubfilter- und Staubfiltermasken
- Überziehschuhe
Ein Kopfschutz muss getragen werden, wenn durch Anstoßen, durch pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände mit Kopfverletzungen zu rechnen ist. Die Augen sind unsere empfindlichsten Sinnesorgane.
Es muss im Interesse eines jeden liegen, die Augen vor Schädigungen, die oft unheilbar sind, zu schützen. Schutzbrillen können schützen vor mechanischer Schädigung (z.B. beim Schleifen oder Trennen), vor chemischer Schädigung (Säuren, Laugen, Lösemittel) oder vor optischer bzw. thermischer Schädigung (Schweißarbeiten) Bei langfristiger Einwirkung hoher Schallintensität entsteht Lärmschwerhörigkeit. Die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit nimmt ständig zu. Ist trotz Maßnahmen zur Lärmminderung ein Lärmpegel von über 80 dB(A) nicht vermeidbar, so müssen persönliche Gehörschutzmittel bereitgestellt und ab 85 dB(A) von den Beschäftigten getragen werden.
Atemschutzfilter haben die Aufgabe, die Atemluft von gesundheitsgefährdenden Stoffen zu befreien.
Feinstaubfilter oder Partikelfilter werden in 3 Klassen eingeteilt. Es handelt sich dabei um Halbmasken FF P1 bis FF P3. Diese kommen zum Einsatz beim Ausbringen geringer Mengen gesundheitsgefährdender Mittel bzw. bei Arbeiten mit starker Staubentwicklung.
An den Handschutz werden in Industrie und Gewerbe die unterschiedlichsten Anforderungen gestellt, z.B. Schutz vor Chemikalien, Schutz vor mechanischer Beanspruchung, starker Verschmutzung, Feuchtigkeit, Temperaturschutz etc. Je nach Art der Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Anforderungen, sollten Schutzhandschuhe aus entsprechendem Material zur Verfügung gestellt werden.
Hygiene- und Reinigungsartikel, Pflegemittel
Hautreinigungsmittel und Reinigungslotionen sollten nach Art der Verschmutzung ausgewählt werden. Waschlotionen und Haut- bzw. Handreiniger sollten nicht aggressiv und möglichst pH-neutral sein.
Je nach Art der Belastungen können Pflegecremes bzw. Hautschutzcremes mit rückfettender oder feuchtigkeitsspendender Wirkung neben weiteren Pflegefunktionen verwendet werden.
Reinigungs-, Hautschutz- und Pflegemittel sollten in Form von Spendersystemen im Wasch- oder Sanitärbereich den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Produkte aus dem Bereich Hygieneartikel, Reinigungs- und Pflegemittelbereich erhalten Sie in unserem Online-Shop:
- Handwaschlotionen
- Industrie-Handreiniger
- Hautschutzcremes und Hautpflegecremes
- Spender für Seife und Pflegemittel
- Toilettenpapier
- Papierhandtücher
- Labor- und Hygienetücher
- Putztuch, Vliestuch auf Rolle oder in der Box mit passendem Rollenhalter
- Spenderboxen für Papierhandtücher und Toilettenpapier
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008


