Warntafeln
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Warntafeln, Gefahrguttafeln
Beim Transport gefährlicher Güter sollen Warntafeln (auch Gefahrguttafeln genannt) auf eventuelle Gefahren hinweisen. Sie werden am Fahrzeug von außen sichtbar angebracht und geben der Feuerwehr und den Rettungskräften wichtige Informationen bei Unfällen mit Gefahrgütern.
Warntafeln unterscheiden sich in den Einsatzbereichen und Warnwirkungen. Die vollständige Vorschrift über die Kennzeichnung der Gefahrguttransporte ist in der ADR/GGVSEB nachzulesen. Das Kapitel 5.3.2 beschreibt die "orangefarbene Kennzeichnungen" - die Warntafeln.
Warntafeln oder Gefahrentafeln sind rechteckige, orangefarbige Tafeln, mit zwei übereinander angeordneten Nummerncodes. Eine leere (neutrale) Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn Gefahrgüter als Versandstücke (verpackte Güter) zusammen transportiert werden, also z.B. unterschiedliche Paletten oder Kartons.
In diesem Fall weist die orangerote Warntafel nur darauf hin, dass mit gefährlichen Gütern beladen ist und sich dazu nähere Informationen auf den Versandstücken selbst befinden. Außerdem werden leere (neutrale) Warntafeln zur vorderen und hinteren Kennzeichnung von Tanktransporten verwendet, wenn die einzelnen Tank-Kammern mit unterschiedlichen Stoffen befüllt sind (z.B. verschiedene Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Kerosin, verschiedene Säuren oder Laugen, verschiedene giftige Substanzen etc.).
Bei nummerierten Warntafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemler-Zahl genannt). Beispielsweise steht die 33 für leicht entzündlich. Die untere Nummer gibt Auskunft über die Chemikalie selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1202 für Dieselkraftstoff oder Heizöl. Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, eventuell mit einem vorangestellten "X".
"X" bedeutet, dass der Stoff nicht mit Wasser in Berührung gebracht werden darf.
Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr. Kombinationen von Ziffern sind möglich. Ist eine einzelne Ziffer ausreichend, so wird eine Null angehängt.
Fahrzeuge, in denen gefährliche Güter transportiert werden, müssen nach ADR/GGVSEB Absatz 5.3.2.1.1 mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, senkrecht angebrachten orangefarbenen Warntafeln versehen sein.
In der ADR wird außerdem beschrieben, welchen Rückstrahlwert eine Warntafel / Gefahrguttafel haben muss.
Das Grundmaterial der Warntafeln ist in der GGVSEB nicht verbindlich beschrieben. Sie müssen jedoch so ausgeführt sein, dass die Nummern auch nach einer Brandeinwirkung von 15 Minuten noch lesbar sind und die Warntafeln sich nicht von ihrer Halterung lösen. Für die Warntafeln / Gefahrguttafeln ist in der ADR/ GGVSEB
- eine Breite von 400 mm
- eine Höhe von 300 mm und
- ein schwarzer Rand (Rahmen) von 15 mm Breite
- eine Breite von 300 mm
- eine Höhe von 120 mm und
- ein schwarzer Rand (Rahmen) von 10 mm Breite
Das trifft überwiegend Kleintransportern vorne und bei PKW zu, wenn dabei Lüftungsöffnung, das Kennzeichen oder gar die Beleuchtung des Fahrzeugs verdeckt werden.
Abdeckung von Warntafeln
Warntafeln / Gefahrguttafeln, die sich nicht auf die beförderten Güter oder deren Reste beziehen, müssen gem. ADR/GGVSEB 5.3.2.1.8 entfernt oder verdeckt (Abdeckhauben für Warntafeln, feuerfest), bzw. zugeklappt ( Warntafeln in klappbare Ausführung ) werden.Wenn die Warntafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein. Tankfahrzeugen darf die orangefarbene Warntafel erst entfernt werden, nachdem die Tanks gereinigt und entgast wurden.
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008








