Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.83 / 5.00 Kontakt Mein Konto
Go to products
absteigend abst.
15 Ergebnisse
Go to filters
absteigend abst.
15 Ergebnisse

Verbandschränke, Erste-Hilfe-Schränke und Sanitäts-Wandschränke

Um der in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen durch die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 und die Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebenen Vorhaltung von Erste-Hilfe Materialien nachzukommen, eignen sich Verbandschränke, Sanitäts-Wandschränke oder Sanitäts-Stehschränke. Der Inhalt dieser Erste-Hilfe-Schränke ist entsprechend der Größe und der Art des Unternehmens als Grundausstattung an Erste-Hilfe-Material nach DIN 13157 bzw. DIN 13169 vorgeschrieben.

Betriebsart Zahl der Beschäftigten Anzahl Verbandkästen
DIN 13157 DIN 13169
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1-50 1  
51-300   1
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1
Herstellungs-, Verarbeitungs und vergleichbare Betriebe 1-20 1  
21-100   1
je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 - 10 1  
11 - 50   1
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1

Verbandschränke oder Verbandskästen mit einer Füllung nach DIN 13157 unterscheiden sich nicht in der Art des Inhaltes, sondern nur durch die Menge von Verbandschränken oder Verbandkästen mit der Füllung nach DIN 13169. Dabei gilt: zwei Verbandschränke mit Füllung nach DIN 13157 ersetzen einen Verbandskasten mit Füllung nach DIN 13169.

Inhalt von Verbandschränken, Erste-Hilfe-Schränken

Erste-Hilfe-Schränke enthalten in der Regel nicht nur Verbandsmaterial im eigentlichen Sinne wie Wundauflagen, Heftpflaster, Mullbinden, Dreiecktücher, etc., sondern darüber hinaus weiteres Erste-Hilfe-Material, um ein ausreichende Erstversorgung zu sichern, wie Beatmungsmasken, Kühlsprays, Kältekissen, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Vorgeschrieben sind auch eine Erste-Hilfe-Anleitung für unerfahrene Benutzer sowie ein Inhaltsverzeichnis.

Die DIN 13169 und die DIN 13157 definieren eine bestimmte Minimal-Zusammenstellung von Erste Hilfe Sets für alle Arbeitsstätten in Deutschland  - in Unternehmen, Behörden, Schulen, Baustellen, Gastronomie etc. Je nach Größe der Arbeitsstätte, Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahrenpotential sind dabei mehrere Betriebsverbandkästen für den Notfall zugänglich zu machen

Inhaltsverzeichnis für Verbandschränke gemäß DIN 13157 und 13169

Jeder Verbandschrank ist nach  DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A8)  durch das Rettungszeichen "Erste Hilfe" (ein weißes Kreuz auf quadratischem grünem Feld mit weißer Umrandung)  zu kennzeichnen. Bei den meisten Erste-Hilfe-Schränken ist dieses Zeichen bereits aufgedruckt. Ist ein Verbandschrank nicht öffentlich einsehbar ist, dann muss auf ihn  durch ein entsprechendes Hinweisschild hingewiesen werden.

Da oftmals in Produktionsbetrieben, die mit Gefahrstoffen arbeiten, in Labors und Chemieunternehmen oder in der Elektrotechnik und Energieversorgung nach den Unfallverhütungsvorschriften spezielle zusätzliche Mittel zur Ersten Hilfe vorgesehen sind, bieten Verbandschränke meist noch genügend Platz für Zusatzinhalte.

Sanitäts-Wandschränke mit Krankentrage

Neben Erste-Hilfe-Material müssen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen nach DGUV Vorschrift 1 (bisher GUV-V A1) auch geeignete Rettungs-Transportmittel, wie zum Beispiel Krankentragen, vorgehalten werden, wenn dies entsprechend der Unternehmensgröße und den baulichen Gegebenheiten notwendig ist.

Bei  Brewes erhalten Sie Krankentragen nach DIN 13024 (Typ 0350). In den  Steh- und Wand- Verbandschränken befindet sich jeweils eine Krankentrage Krankentragen nach DIN 13024.

Verbandschränke aus Stahlblech oder Kunststoff zur sicheren Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Materials und Verbandsmaterials sowie von Krankentragen

Sanitätsschränke gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen. Bei Brewes erhalten sie sowohl Erste-Hilfe-Schränke aus Stahlblech als auch aus Kunststoff. Alle Verbandschränke sind abschließbar.

Die Verbandschränke „Heidelberg“ und „Rom“ aus Stahlblech vom Hersteller Söhngen wurden speziell für Anwendungen im Erste-Hilfe- Bereich entwickelt. Es gibt keine scharfen Ecken und Kanten. Die Raumaufteilung ist flexibel. Die Rahmen sind aus einem Stück gearbeitet. Die Sanitätsschränke verfügen über ein Sicherheitsschloss mit zwei schlüsseln und ein Ablagefach zur hygienischen Zwischenlagerung von Erste-Hilfe-Material bei der Erste-Hilfe-Leistung.

Die leichter gebauten Kunststoff-Verbandschränke verfügen ebenfalls über eine flexible Inneneinteilung und sind abschließbar. Die gewölbten Türen bzw. die Jalousien verleihen diesen Sanitäts-Schränken ein anspruchsvolles Design.

Während der Stehschrank „NovoLine 4“ neben einer klappbaren Krankentrage noch einen Stahlblech-Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157 sowie Krankentragenlaken und Thermodecken enthält, beinhaltet der Sanitäts-Wandschrank nur eine Krankentrage. Die vorhandenen Zwischenfächer lassen aber auch hier eine Nachrüstung mit Erste-Hilfe-Material zu.

Kennzeichnung von Verbandsschränken und Rettungsmitteln

Verbandschränke sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung (Rettungszeichen „Erste Hilfe“) zu kennzeichnen. Aufbewahrungsorte von Krankentragen müssen mit dem Rettungszeichen „Krankentrage“ gekennzeichnet werden.

Auf den nächstgelegenen Aufbewahrungsort ist durch einen weißen, liegenden Pfeil auf rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zusammen mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe” bzw. „Krankentrage“  hinzuweisen (E 13 Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen).

Die Zeichen müssen der ASR A1.3, ISO 7010 und DGUV Vorschrift 9 (bisher BGV A8) entsprechen.

Unfälle und Verletzungen im Verbandbuch richtig dokumentieren

Verletzungen und Unfälle in Betrieben und Behörden müssen nach DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1 §24, Abs. 6) ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Auch die erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen unterliegen der Dokumentationspflicht des Unternehmers: „ Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.“

Um dieser Aufzeichnungspflicht nachzugehen empfiehlt sich ein Verbandbuch, mit dem Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden können.

Um die Dokumentation nicht zu vergessen empfiehlt es sich, die notwendigen Informationen können direkt am Unfallort einzutragen und das Verbandbuch im Sanitätsschrank auf zu bewahren.

Entsprechende Verbandbücher in den Formaten DIN A 4 und DIN A 5 können im Brewes Online-Shop bestellt werden. Bei Brewes erhalten Sie auch Aufkleber für Verbandbücher oder Verbandschränke und Sanitätskästen, die daran erinnern, die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen nicht zu vergessen.

Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*