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Verkehrsschilder


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In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Straßenbenutzung und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, den Mindestabstand, die Vorfahrt, das Abbiegen, Halten und Parken … Verkehrsschilder und andere Verkehrseinrichtungen werden im Teil 2 der StVO klassifiziert und beschrieben.

Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen

Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen sind Teil der Straßenausstattung und dienen der Regelung und Steuerung des Straßenverkehrs. Sie wirken sich auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und damit auf die Sicherheit im Straßenverkehr aus und sind von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten.

Zu den Verkehrsschildern zählt auch die wegweisende Beschilderung, welche der Orientierung und Zielfindung im Straßenverkehr dient.

Straßenbeschilderung und Fahrbahnmarkierungen werden behördlich angeordnet. Die Richtlinien zur Ausführung von Verkehrseinrichtungen durch die kommunalen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbauämter sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgehalten.

Die Anzahl der in Deutschland aufgestellten Verkehrsschilder wird auf etwa 20 Millionen geschätzt. Dazu kommen noch ca. 3,5 Millionen Wegweiser.

Verkehrsschilder tragen leicht verständliche Piktogramme, damit die Zeichen unabhängig von Sprachkenntnissen verstanden werden. Für notwendigen Text, z.B. für beschränkende Höhen- oder Breitenangabe oder Höchstgeschwindigkeiten, wird die serifenlose Schriftart Linear-Antiqua nach DIN 1451-2 verwendet.

Verkehrsschilder, die Vorfahrtsregelungen anzeigen, (wie Hauptstraße, STOPP oder Vorfahrt gewähren), müssen zusätzlich zu ihrem Bildzeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein.

Reflektierende Oberflächen sorgen dafür, dass die Verkehrsschilder auch bei schlechten Sichtverhältnissen, wie Dunkelheit, Nebel und Regen, gut zu erkennen sind. Alternativ können Verkehrsschilder von innen beleuchtet sein.

Je nach Einsatzort und -gebiet variiert die Beschilderung in Größe und Material, so viel zu diesem Aspekt der Verkehrsschilder.

Entsprechend der geltenden Höchstgeschwindigkeit werden Verkehrsschilder aus drei verschiedenen Größenklassen eingesetzt. Große Schilder werden dort angebracht, wo der Verkehr mit hoher Geschwindigkeit fließt und wenig Zeit bleibt, ein Schild zu betrachten.

Die Straßenverkehrsordnung gliedern die Verkehrsschilder sich in 3 Hauptgruppen

Die Straßenverkehrsordnung umfasst ca. 200 verschiedene Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen.

Als Verkehrsschilder stehen in der Regel auf der rechten Seite der Fahrbahn bzw. des Verkehrsweges. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie über diesen angebracht.

 

Gefahrzeichen als Verkehrsschilder nach § 40 StVO

Gefahrzeichen warnen vor Gefahrstellen und sollen die Aufmerksamkeit des Fahrers erhöhen. Bekannte Gefahrzeichen sind z.B. "Warnung vor einer Baustelle", "Warnung vor Wildwechsel" oder "Warnung vor einem Fußgängerüberweg - und indofern kommt diesen Zeichen eine hohe Bedeutung in der Kategorie der Verkehrsschilder zu.
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen Gefahrzeichen als Verkehrsschilder normalerweise 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf ein Zusatzschild angegeben sein. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht sie im in der Regel kurz vor der Gefahrenstelle. Ein Zusatzschild kann die Länge der Gefahrenstrecke angeben. Steht ein Gefahrenzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrenstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.

Vorschriftzeichen als Verkehrsschilder nach § 41 StVO

Vorschriftszeichen lassen sich weiter in Gebots- und Verbotszeichen einteilen. Dabei ist zu beachten, dass ein Verkehrszeichen häufig sowohl Gebote als auch Verbote beinhaltet. Die durch Vorschriftzeichen angeordneten Gebote oder Verbote müssen von jedem Verkehrsteilnehmer befolgt werden. Wichtige Gebotszeichen sind z.B. "Sackgasse", "Fußgängerüberweg", "Radweg" oder "Sonderweg Reiter".
Zu den Verbotszeichen gehören z.B. "Überholverbot", "Parkverbot" oder die Schilder für zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

Richtzeichen nach § 42 der StVO als Verkehrsschilder

Richtzeichen geben für gewöhnlich besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs - auch diese gehören zu der Kategorie der Verkehrsschilder. Sie können aber auch Anordnungen enthalten. Diese Anordnungen müssen wie bei den Vorschriftzeichen, befolgt werden. Bekannte Richtzeichen sind Parkplatzschilder, Vorfahrtszeichen oder das Autobahnschild. Auch Ortstafeln, Wegweiser und Umleitungsschilder gehören zu den Richtzeichen.

Verkehrseinrichtungen nach § 43 der StVO

Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen.
Zu den Verkehrseinrichtungen gehören alle Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen und zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen.
Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Zusatzzeichen als Verkehrsschilder

Zusatzzeichen sind, wie alle Verkehrszeichen im Verkehrszeichenkatalog vorhanden. Ihre Größe und ihre Ausgestaltung sind genormt. Sie zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Piktogramme oder Aufschriften. Im Gegensatz zu Verkehrszeichen können Zusatzzeichen den örtlichen Bedingungen angepasst werden. In der Regel sind sie unmittelbar unter dem Verkehrszeichen angebracht, auf welches sie sich beziehen.

StVO und Verkehrsschilder auf dem Firmengelände

Auch auf Ihrem Firmengelände sorgen Verkehrsschilder, Parkplatz- und Hinweisschilder für eine bestmögliche Orientierung und erhöhen damit die Sicherheit. Für öffentliche Beschilderung und für die optimale Beschilderung Ihres Betriebsgeländes erhalten Sie bei uns:

Folgende Verkehrseinrichtungen und Zubehör erhalten Sie ebenfalls in unserem Onlineshop:

Zur ordnungsgemäßen Anbringung und Befestigung der Verkehrsschilder und Kennzeichen bieten wir Ihnen ein Sortiment an Schilderbefestigungen und Befestigungs-Zubehör an:

Sonderschilder: Kinderschilder, Spielplatzschilder, Kirchenschilder, Friedhofschilder, Trinkwasserschilder, Naturschutzschilder

Im Straßenverkehr sind oft Kinder gefährdet. Deshalb müssen Fahrzeugführer  über entsprechened Verkehrsschilder informiert und gewarnt werden, besonders wenn sich die Straßen in der Nähe von Kindereinrichtungen oder Spielplätzen befinden. Unsere Kinderschilder bieten Ihnen die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Spielplatzschilder als Verkehrsschilder werden meist in verschiedenen Farben für unterschiedliche Benutzung und Verbote auf Kundenwunsch hergestellt. Sie enthalten Verhaltensregeln, Altersbeschränkungen, Hinweis zur Aufsichtspflicht etc.

In jeder Städten oder Landkreisen gibt es meist ein oder mehrere Kirchen. Den Mitbürgern müssen Informationen wie Öffnungszeiten, Zeiten für den Gottesdienst etc. zur Verfügung gestellt werden. Kirchenschilder mit ihren individuellen Angaben in entsprechender Gestaltung unterstützen die Informationsübermittlung. Friedhofsschilder für Gemeinden oder Stadtbezirke weisen auf die entsprechende Friedhofsordnung hin. Auch diese gehören zur Klasse der Verkehrsschilder.

Naturschutzschilder und Umweltschutzschilder sind immer dort zu finden, wo Landschaften oder auch kleinere Flächen (Biotope) auf Grund ihrer Einmaligkeit oder bemerkenswerten Ausprägung (Seltenheit) einen besonderen Schutz erfahren müssen. In diesen Gebieten stehen der Biotop- und Artenschutz im Vordergrund. Da Naturschutzgebiete ansonsten rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten einschränken, müssen sie im Gelände gekennzeichnet werden. Naturschutzschilder weisen darauf hin, die Natur zu erhalten und das Landschaftsbild zu bewahren.
Aus historischen Gründen ist diese Kennzeichnung für Natur- und Umweltschutzgebiete in Deutschland nicht einheitlich.