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Warn- und Gebotsschilder


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Für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb: Rettungswegkennzeichen, Brandschutzschilder, Warnschilder, Verbotsschilder und Gebotsschilder nach BGV A8, DIN 4844 und ASR A 1.3

Warn- und Hinweisschilder benötigt man überall dort, wo vor gefährlichen Situationen gewarnt oder auf wichtige Informationen aufmerksam gemacht werden muss. Damit folgenschwere Unfälle verhindert werden können und die Sicherheit im Betrieb gewährleistet wird, gibt es verschiedene Normen, Vorschriften und entsprechende Gesetzesvorgaben. Diese schreiben insbesondere vor, welche Schilder und Kennzeichnungen wo anzubringen sind.
Wir liefern Ihnen Warn-, Verbots- und Gebotsschilder in großer Vielfalt, in vielen Materialien und Größen für alle gewerblichen und öffentlichen Bereiche entsprechend den jeweils gültigen Normen und Vorschriften:

Außerdem finden Sie bei uns ein breites Angebot an Strahlenschutzzeichen nach DIN 25430, Laserwarnzeichen nach VDE 0837, Textschildern und Kombischildern nach ISO 3864. Folgende unterschiedliche Ausführungen an Warn-, Hinweis- und Unfallverhütungsschildern können sie bei uns erhalten:

 

Allgemeine Hinweise

Zweck einer Sicherheitskennzeichnung ist, leichtverständlich und schnell die Aufmerksamkeit auf Gegebenheiten und Gegenstände zu lenken, von denen bestimmte Gefahren ausgehen können.

Die Sicherheitskennzeichnung darf nur für solche Hinweise verwendet werden, die sich auf die Sicherheit beziehen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Situation- jeweils mittels eines Sicherheitskennzeichens, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, eines Sprech- oder eines Handzeichens eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht.
Sicherheitszeichen sind Zeichen, die durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie Bildzeichen eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglichen. Bildzeichen sind bestimmte graphische Symbole, die eine Situation beschreiben oder ein Verhalten vorschreiben und auf einem Sicherheitszeichen oder einer Leuchtfläche angeordnet sind.
In der DIN 4844-2 wie auch der deutschen Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" sind Form, Farbe und Bedeutung der Zeichen festgelegt. Sie sollen keinen oder nur sehr wenig Text aufweisen, damit die Zeichen unabhängig von Sprachkenntnissen verstanden werden.

Warnschilder

Gefahrzeichen oder Warnzeichen sind Sicherheitszeichen, die vor Risiko oder Gefahr warnen. Warnschilder müssen auch von größerer Entfernung rechtzeitig erkennbar sein. Sie dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen Gefährdung z. B. Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.
Die Piktogramme der Warnschilder sind nach DIN 4844-2 bzw. ISO 20712-1 schwarz und befinden sich auf einem dreieckigen Schild mit gelbem Hintergrund (RAL 1003 Signalgelb) und einem dicken schwarzen Rand.
Gefahrstoffkennzeichen werden dagegen für die Kennzeichnung der Gefahr in Bezug auf gefährliche Stoffeigenschaften bei Lagerung oder Transport verwendet. Hierbei sind die Piktogramme an die Warnzeichen angelehnt. Die Warnzeichen an Fahrzeugen heißen Gefahrzettel.

Verbotsschilder

Verbotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten, durch das Gefahr entstehen kann, untersagen. Verbotsschilder müssen auch von größerer Entfernung erkennbar sein.
Die Piktogramme nach DIN 4844-2 bzw. ISO 20712-1 sind schwarz und befinden sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund und rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Zeichen durchstreicht.

Für das Zeichen der konkreten Gefährdung werden Piktogramme verwendet, die auf den verbotenen Gegenstand bzw. Handlung eindeutig hinweisen. So bedeutet z.B. eine durchgestrichene Zigarette, dass Rauchverbot herrscht.

Gebotsschilder

Gebotsschilder sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben. Gebotsschilder müssen auch von größerer Entfernung rechtzeitig erkennbar sein.
Die Piktogramme sind nach DIN 4844-2 bzw. ISO 20712-1 weiß und befinden sich auf einem runden Schild mit blauem Hintergrund (RAL 5005 Signalblau) und weißem Rand. Sie werden vor allem der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Im Arbeitsschutz weisen sie hauptsächlich auf zu tragende Schutzeinrichtungen hin. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, mehrere Hinweise in einem Piktogramm zu kombinieren (z. B. Kopf- und Gehörschutz - hier sind dann sowohl der Helm als auch die Ohrschützer abgebildet).

Brandschutzschilder, Feuerwehrschilder, Feuerwehrzufahrtsschilder

Als Brandschutzzeichen werden Sicherheitszeichen bezeichnet, die auf Einrichtungen bzw. Geräte hinweisen, die für die schnelle Hilfe im Brandfall wichtig sind. Die Piktogramme sind nach DIN 4844-2 bzw. ISO 20712-1 weiß und befinden sich auf einem rechteckigen Schild mit rotem Hintergrund (Rot/RAL 3001 Signalrot) und weißem Rand. Sie werden vor allem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Sie weisen hauptsächlich auf Brandmeldeeinrichtungen (Feuermelder, Brandmeldetelefon) oder Brandbekämpfungsmittel (Feuerlöscher, Löschschlauch, Feuerleiter) hin.
Die DIN 4066 beschreibt die Anforderungen an die Hinweisschilder für Feuerwehr und Brandschutzkräfte sowie die vorschriftsmäßige Kennzeichnung in Betrieben. Feuerwehrschilder gemäß DIN 4066 stellen sicher, dass die Rettungskräfte schnell helfen können.

Rettungsschilder, Fluchtwegschilder

Als Rettungszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf Einrichtungen, Geräte oder Fluchtwege hinweisen, die für die Rettung von Personen von Wichtigkeit sind. Diese Piktogramme sind weiß und befinden sich auf einem rechteckigen Schild mit grünem Hintergrund (Grün/RAL 6032 Signalgrün) und weißem Rand. Sie werden vor allem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Sie weisen hauptsächlich auf vorhandene Rettungswege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen (Notruftelefon, Sanitätsraum, Arzt) oder Rettungsmittel (Trage, Notdusche, Augenspüleinrichtung) hin. Es besteht auch die Möglichkeit diese Schilder mit einem Richtungsschild zu kombinieren. Richtungsschilder alleine sind nicht zulässig.

Die Kennzeichnung von Rettungswegen ist in der DIN4844-3 geregelt. Wir liefern Ihnen Rettungswegschilder, Fluchtwegpläne, Bodenleitmarkierungen und langnachleuchtende Produkte gemäß DIN 67510.

Alle Rettungszeichen und Brandschutzzeichen bieten wir normgerecht gemäß ASR A1.3, BGV A8 und DIN 4844, Feuerwehrschilder gemäß DIN 4066.

Flucht- und Rettungspläne

Wie in der Arbeitsstättenverordnung / DIN 4844-3 "Flucht- und Rettungswegplan" vorgeschrieben, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitsstätten Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan dient den im Betrieb Anwesenden dazu, das Gebäude im Gefahrfall schnell und sicher zu verlassen und die Sammelstelle / Sammelpunkt aufzusuchen.

Gemäß § 18 BGV A8 wurde folgende Regelung für die Aufstellung von Flucht und Rettungsplänen getroffen: "Werden Flucht- und Rettungspläne aufgestellt, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass sie eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich die Versicherten im Gefahr oder Katastrophenfall zu verhalten haben und am schnellsten in Sicherheit bringen können.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach BGV A8 gestaltet sein."

Langnachleuchtende Rettungs- und Brandschutzzeichen

In Notsituationen oder Katastrophen hat die Rettung von Menschenleben, in kürzester Zeit und auf sicherem Weg, aus der Gefahrenzone oberste Priorität. Langnachleuchtende Rettungswegkennzeichnungen und Kennzeichnung der Brandschutzmittel sind dabei unverzichtbare Voraussetzungen optimaler Sicherheit. Gemäß BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz) sind all die Betriebe zur Verwendung langnachleuchtender Rettungszeichen verpflichtet, die nicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften zum Betreiben einer Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet sind. Alle langnachleuchtenden Schilder und Kennzeichnungen von brewes bieten Ihnen die Möglichkeit zur Errichtung Ihres individuellen Sicherheitsleitsystems nach BGV A8/BGR 216.
Die Herstellung von langnachleuchtenden Schildern unterliegt höchsten fertigungstechnischen Standards und ständigen Qualitätskontrollen. Damit werden Nachleuchthelligkeiten erreicht, welche die geforderten Werte der DIN 67510 um ein mehrfaches übertreffen.
Die Nachleuchteigenschaften unserer Schilder liegen 140% oder mehr über den Forderungen der DIN 67510.
Alle langnachleuchtenden Sicherheitsschilder von brewes erhalten, wie in der DIN 67510 gefordert, eine am Schildrand sichtbare Kennzeichnung der Nachleuchteigenschaften. Diese Produkte gemäß DIN EN71/Teil3 enthalten weder giftige noch radioaktive Zusätze und auch keine phosphor- oder bleihaltigen Substanzen. Sie sind gleichermaßen für die Verwendung im Innenbereich als auch im Außenbereich geeignet.
Profitieren Sie von unserer großen Auswahl an normgerechten und praxisbewährten Schildern.
Benötigen Sie ein Schild, für welches es keine Standardlösung gibt, dann fertigen wir Ihnen Ihr Wunschschild - schnell und preiswert auch als Einzelstück. Schicken Sie uns dafür Ihren Text, Ihre Grafik- oder Dateivorlage.
Oder Sie gestalten Sie ihre individuelles Schild - ganz nach ihren Bedürfnissen online mit unserem Schilder- und Etikettengestalter. Hier können Sie Standardsymbole integrieren, eigene Texte entwerfen und mit eigenen Grafiken kombinieren.