Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.85 / 5.00 Kontakt Mein Konto

Mittel zur Ersten Hilfe

Mittel zur Ersten Hilfe sind Verbandsmaterial und alle sonstigen Hilfsmittel und medizinische Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Ersten Hilfe dienen. In der Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Arbeitsstätten-Richtlinien bekannt. Die Richtlinien enthalten die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln für Arbeitsstätten.

Danach sind gewerbliche Betriebe und Verwaltungsunternehmen zur Bereitstellung von Erste Hilfe Material verpflichtet. Verbandsmaterial kann in Verbandskästen oder anderen geeigneten Behältnissen, bereitgehalten werden. In allen Betrieben und auf Baustellen muss mindestens ein "Verbandskasten" (Kleiner Verbandskasten) bereitgehalten werden. Je nach Größe des Betriebes soll weiteres Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen. Die Verbandskästen sollen auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Sie sollen überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen.

Große und kleine Verbandskästen (Erste-Hilfe-Koffer) unterscheiden sich nicht in der Art des Inhaltes, sondern nur durch die Menge. Dabei gilt, zwei START-SN-Verbandskoffer (Füllung nach DIN 13157) ersetzen einen MAX-MT-Koffer (Füllung nach DIN 13169) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Verbrauchsmaterial ist rechtzeitig zu ergänzen bzw. unter Beachtung von Ablaufdaten oder bei Unbrauchbarkeit zu erneuern.

Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel, die zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit bereitgestellt werden, wie Notduschen, Augenspüleinrichtungen, Löschdecken, Atemgeräte, Meldeeinrichtungen und Rettungstransportmittel. Rettungstransportmittel, z.B. Krankentragen (nach DIN 13024), müssen bereitgehalten werden, wenn dies zum Transport eines Verletzten aufgrund betrieblicher Verhältnisse, z.B. längere Transportwege, erforderlich ist. Sie dienen dem fachgerechten, schonenden Transport Verletzter oder Erkrankter zur weiteren Versorgung im Erste-Hilfe-Raum, zum Arzt oder ins Krankenhaus. Zusätzliche Einrichtungen zur Ersten Hilfe oder zusätzliche Verbandstoffe über den Inhalt des Verbandskastens hinaus ist aufgrund betriebsärztlicher Entscheidung oder betriebsbedingter Gefährdungen bereitzuhalten, z. B. Augennotduschen entsprechend den Richtlinien für Laboratorien. Bei Brewes finden Sie viele Produkte zur Einhaltung der UVV und DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV/GUV-V A 1), von kompletten Verbandskästen in verschiedenen Größen mit zusätzlichem Inhalt, für verschiedene Berufsgruppen und Anwendungsbereiche über, Erste-Hilfe-Material-Komplettsets bis zu Sanitätsschränken. Außerdem erhalten Sie bei uns:

  • Krankentragen, Untersuchungsliegen
  • Verbandskästen, Erste-Hilfe Koffer
  • Verbandschränke, Erste-Hilfe Schränke,
  • Verbandsmaterial-Nachfüllsets als Nachrüstpacks oder Austauschsets in verschiedenen Größen
  • Pflasterspender mit Pflaster-Strips, Heftpflaster, Pflastersets, Fingerverbände
  • Augenduschen (Augen-Notduschen) und Augenspülstationen mit verschiedenen Augenspülflaschen
  • Körper-Notduschen und Gesichts-Notduschen
  • Verbandtücher
  • Löschdecken
  • Erste-Hilfe-Anleitungen und Notfallpläne als Sicherheitsaushang
  • Prüfsiegel für Erste-Hilfe Kästen und Schränke
  • Erste-Hilfe Rettungszeichen in verschiedenen Größen und Ausführungen
  • Flucht- und Rettungspläne

Kennzeichnungen von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Mitteln

Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Einrichtungen, sowie der Aufbewahrungsorte des Verbandsmaterials zur Ersten Hilfe erfolgt nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Aufbewahrungsorte des Verbandsmaterials sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zu kennzeichnen. Auf den nächstgelegenen Aufbewahrungsort ist durch einen weißen, liegenden Pfeil auf rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zusammen mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe" hinzuweisen. Die Kennzeichnung von Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt. Wir liefern Ihnen Rettungswegschilder, Rettungszeichen, Notausgang Schilder, Kennzeichnungen für Erste-Hilfe-Einrichtungen, Flucht- und Rettungspläne, als auch Notfallpläne. Diese Artikel finden Sie in unserem Online-Shop in der Produktgruppe Warn- und Gebotsschilder.

Körperschutzprodukte und Körperschutzmittel

Ein hoher Anteil der Arbeitsunfälle betrifft Körperteile, die durch Körperschutzmittel geschützt werden können. Dabei sind Kopf, Hände und Füße besonders gefährdet.

Körperschutzprodukte sollen bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 verpflichtet, Gefährdungen, die für die Beschäftigten während der Arbeit bestehen, zu ermitteln und zu beurteilen. Das Ergebnis zeigt auf, welche Körperschutzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. In verschiedenen Branchen können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen, z.B. finden sie Verwendung in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft, im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr, in Laboren oder Chemiebetrieben. Welcher Körperschutz für die verschiedenen Arbeitsbereiche erforderlich sein kann, wird in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1 "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" geregelt.

Zur Vermeidung von Verletzungen und Gesundheitsschäden bieten wir Ihnen folgende Körperschutzprodukte an:

  • Kopfschutz: Schutzhelme und Schutzkappen
  • verschiedene Schutzbrillen (auch für Brillenträger)
  • Rettungswesten
  • Einweg-Schutzanzüge
  • Gehörschutz: Kapselgehörschützer und Gehörschutzstöpsel
  • Handschuhe: Arbeitshandschuhe
  • Chemikalienschutzhandschuhe
  • Einmalhandschuhe
  • Einweghandschuhe
  • Gummihandschuhe
  • Latexhandschuhe
  • Nitrilhandschuhe
  • Schutzhandschuhe
  • Sicherheitshandschuhe
  • Gas- und Partikelfilter-Masken, Staubfiltermasken mit Staubfiltern
  • Überziehschuhe

Ein Kopfschutz muss getragen werden, wenn durch Anstoßen, durch pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände mit Kopfverletzungen zu rechnen ist.

Die Augen sind unsere empfindlichsten Sinnesorgane. Es muss im Interesse eines jeden liegen, die Augen vor Schädigungen, die oft unheilbar sind, zu schützen. Schutzbrillen können schützen vor mechanischer Schädigung (z.B. beim Schleifen oder Trennen), vor chemischer Schädigung (Säuren, Laugen, Lösemittel) oder vor optischer bzw. thermischer Schädigung (Schweißarbeiten)

Bei langfristiger Einwirkung hoher Schallintensität entsteht Lärmschwerhörigkeit. Die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit nimmt ständig zu. Ist trotz Maßnahmen zur Lärmminderung ein Lärmpegel von über 80 dB(A) nicht vermeidbar, so müssen persönliche Gehörschutzmittel bereitgestellt und ab 85 dB(A) von den Beschäftigten getragen werden.

Atemschutzfilter haben die Aufgabe, die Atemluft von gesundheitsgefährdenden Stoffen zu befreien. Je nach Gefährdung bietet Brewes Ihnen Gasfilter oder Partikelfilter an.  

An den Handschutz werden in Industrie und Gewerbe die unterschiedlichsten Anforderungen gestellt, z.B. Schutz vor Chemikalien, Schutz vor mechanischer Beanspruchung, starker Verschmutzung, Feuchtigkeit, Temperaturschutz etc. Je nach Art der Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Anforderungen, sollten Schutzhandschuhe aus entsprechendem Material zur Verfügung gestellt werden.

Warnschutzkleidung

Bei schlechter Sicht und widrigen Witterungsbedingungen ist Warnschutzbekleidung unerlässlich. Ob auf Baustellen, im Güterverkehr, der Forstwirtschaft oder in Lager- und Werkhallen: Die Liste von Orten an denen Schutzkleidung in Signalfarben nötig ist, ließe sich lange fortführen. Finden Sie in unserem Shop Warnschutzhosen, Regenhose in Signalfarben, Blousons, Pilotenjacken, Parkas Softshell-Jacken und Latzhosen für hohe Ansprüche im Outdoorbereich. Die Hersteller Planam und Feldtmann garantieren beste Qualität bei Einhaltung der gängigen Normen. Die EN ISO 20471 legt die Anforderungen an Warnschutzkleidung fest, die EN 343 die Anforderungen der Wetterschutzeigenschaften. Neben der riesigen Auswahl an Konfektionsgrößen bieten wir Ihnen auf Anfrage auch das Bedrucken Ihrer Warnschutzkleidung mit Firmenlogo, diversen Aufschriften oder ganz individuell nach Ihren Vorstellungen an.

Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*