Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.85 / 5.00 Kontakt Mein Konto

Kaufberatung Erste Hilfe

Ersten Hilfe Pflichten für Unternehmer

Die Pflicht des Unternehmers zur Einrichtung, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe im Betrieb ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert in der ASR A4.3 sowie den DGUV Informationen (Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung).

Unter anderem hat der Arbeitgeber die notwendigen Mittel, Einrichtungen und Gerätschaften zur Verfügung zu stellen und für eine ausreichende Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern zu sorgen.

Weiterhin besteht eine Dokumentationspflicht aller Erste Hilfe Leistungen, zum Beispiel mithilfe des Brewes Verbandblock zur Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und 5 Jahre aufzubewahren.

Erste Hilfe- und Rettungseinrichtungen sind gut sichtbar mit eindeutigen Erkennungsmerkmalen zu kennzeichnen. Europaweit sind dies weiße Symbole auf grünem Grund.

Die Verpflichtung der Unternehmen, Verbandmaterial und Erste Hilfe Ausrüstung für die Ersthelfer vorzuhalten schließt auch die Sorgfaltspflicht ein, verbrauchtes Erste Hilfe Material zu ersetzen sowie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums auszutauschen.

Erste Hilfe Pflichten für Arbeitnehmer

Im Rahmen der Ersten Hilfe im Betrieb haben auch Arbeitnehmer Pflichten zu erfüllen, so genannte Unterstützungspflichten. Auf dieser Basis können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, sich zum betrieblichen Ersthelfer aus- und weiterbilden zu lassen. Die Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". Jeder beliebige Mitarbeiter kann zum Ersthelfer ernannt und ausgebildet werden.

Um Ersthelfer zu werden, muss eine entsprechende Ausbildung im Rahmen eines Erste Hilfe Kurses absolviert werden. Dieses Wissen ist aller 2 Jahre durch ein Erste Hilfe Fortbildungstraining aufzufrischen.

Die Kosten für die Kurse tragen die zuständigen Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften. Da es sich um eine Pflichtveranstaltung für den Arbeitnehmer handelt, ist die Kurszeit als Arbeitszeit einzustufen und muss entsprechend vergütet werden.

Erste Hilfe im Betrieb

Im Ernstfall sollte Erste Hilfe unter Kollegen eine Selbstverständlichkeit sein. Um eine fachgerechte Erstversorgung bis zum Eintreffen eines Notarztes oder einer ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, schreibt die DGUV die Ausbildung und Benennung von betrieblichen Ersthelfern vor.

Auch die Bereitstellung der erforderlichen Erste Hilfe Ausrüstung in ausreichender Art und Weise ist entsprechend der Unternehmensgröße und dem branchenspezifischen Risiko wichtiger Pfeiler der Organisation betrieblicher Erster Hilfe.

Betriebliche Ersthelfer

Unternehmen mit mindestens 2 Beschäftigten benötigen einen Ersthelfer. Ab 20 und mehr Beschäftigten steigt die Zahl der Ersthelfer je nach Branche:

  • Verwaltungs- und Handelsbranche: 5% aller anwesenden Mitarbeiter
  • Sonstige Betriebe: 10% aller anwesenden Mitarbeiter

Die Angabe der Personenzahl bezieht sich dabei auf die Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf dem Betriebsgelände, einer Baustelle oder in den Arbeitsräumen anwesend sind, nicht auf die Gesamtmitarbeiterzahl des Unternehmens. Jedoch muss gewährleistet sein, dass zu jedem Zeitpunkt die geforderte Anzahl Ersthelfer anwesend ist, um im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können.

Betriebssanitäter

Einen ausgebildeten Betriebssanitäter benötigen Unternehmen, wenn

  • Mehr als 1500 versicherte Beschäftigte tätig sind
  • Mehr als 250 Versicherte tätig sind und ein besonderes Gefährdungspotenzial vorliegt und es Art, Schwere und Zahl der Unfälle erfordern
  • auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte tätig sind

Der Betriebssanitäter kann erweiterte Erste Hilfe leisten, da seine Ausbildung umfangreicher und vielschichtiger ist. Neben theoretischen und praktischen Kenntnissen im Bereich der Notfallmedizin kann er medizinische Geräte bedienen und Notärzten assistieren.

Weiterhin ist er für die regelmäßige Prüfung und Wartung von Erste Hilfe Mitteln und Räumen zuständig.

Erste Hilfe Material

Erfolg und Wert der Ersten Hilfe sind auch davon abhängig, dass die richtigen Hilfsmittel eingesetzt werden. Erste Hilfe kann nur geleistet werden, wenn die dafür notwendige Erste Hilfe Ausrüstung und Verbandsstoffe zur Verfügung stehen.

Im Brewes Shop erhalten Sie qualitativ hochwertige Erste Hilfe Produkte zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Unser Sortiment umfasst Erste Hilfe Material von bekannten Herstellern wie Verbandskoffer von Söhngen, Pflasterspender und von Wero, Augenspülungen von Plum oder Kältekompressen von Leina.

Die Unfallverhütungsvorschrift und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 enthalten allgemeine Vorgaben über die Art, Menge und den Aufbewahrungsort der vorzuhaltenden Erste Hilfe Materialien im Betrieb.

Die konkreten Erfordernisse richten sich nach Betriebsgröße und den vorhandenen betrieblichen Gefahren. Sie werden über die Gefährdungsbeurteilung bestimmt.

Betriebsart Zahl der Beschäftigten Anzahl Verbandskästen
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1-50 1 nach DIN 13157
  51-300 1 nach DIN 13169
  ab 301 2 nach DIN 13169
  je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 nach DIN 13169
Herstellungs-, Verarbeitungs und vergleichbare Betriebe 1-20 1 nach DIN 13157
  21-100 1 nach DIN 13169
  ab 101 2 nach DIN 13169
  je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 nach DIN 13169
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1-10 1 nach DIN 13157
  11-50 1 nach DIN 13169
  ab 51 2 nach DIN 13169
  je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 nach DIN 13169

Aufbewahrung von Erste Hilfe Material

Das Erste Hilfe Material und Verbandsmaterial muss so aufbewahrt werden, dass es für die Ersthelfer leicht zugänglich ist und bei einem Unfall unmittelbar griffbereit zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck muss der Aufbewahrungsort entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift gekennzeichnet sein.

Die Aufbewahrungsorte für die Erste Hilfe Ausstattung richten sich in erster Linie nach der Struktur des Betriebes: Ausdehnung und Räumlichkeiten, Betriebsarten und der räumlichen Verteilung der Arbeitsplätze. Außerdem dürfen Unfallschwerpunkte nicht außer Acht gelassen werden.

Das Erste Hilfe Material muss während der Aufbewahrung gegen schädigende Einflüsse insbesondere Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen geschützt werden.

Neben mobilen Behältnissen wie Erste Hilfe Koffern können auch Verbandsschränke benutzt werden.

Erste Hilfe Raum

In größeren Unternehmen oder Betrieben bestimmter Branchen mit erhöhtem Gefährdungsgrad ergibt sich die Notwendigkeit eines Erste Hilfe Raums, früher auch Sanitätsraum genannt.

Ein Erste Hilfe Raum/Sanitätsraum ist erforderlich:

  • Bei mehr als 100 Beschäftigten in einem Unternehmen, wenn besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen
  • Bei Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigen. Diese Angabe beziehts sich nicht auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter, sondern auf die Anzahl gleichzeitig anwesender Arbeitnehmer
  • Auf einer Baustelle mit mehr als 50 Beschäftigen einschließlich Subunternehmer

Die Ausstattung eines Sanitätsraums richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und nach der Gefährdungsbeurteilung.

Weitere Informationen und Ausstattungsbeispiele sind im Anhang 2 der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb“ oder in den Technischen Regel für Arbeitsstätten A 4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" enthalten.

Zum geeigneten Inventar gehören beispielsweise Untersuchungsliegen und Sanitätswandschränke . Als Mittel zur Ersten Hilfe sollten Verbandkoffer oder auch Defibrillatoren zur Verfügung stehen.

Erste Hilfe Kennzeichnungen und Aushänge

Erste Hilfe- und Rettungseinrichtungen werden mit europäisch genormten Rettungszeichen gekennzeichnet, dies sind weiße Symbole auf grünem Grund.

Nach § 24 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist der Unternehmer verpflichtet, durch berufsgenossenschaftliche Aushänge wie z.B. "Erste Hilfe" nach DGUV Information 204-001 oder in einer anderen zweckmäßigen Form Hinweise über Erste Hilfe an geeigneten Stellen im Betrieb anzubringen. Der Sicherheitsaushang, Anleitung zur Ersten Hilfe in Plakatform enthält Hinweise für die Ersthelfer, um sie an Schwerpunkte in ihrer Ersthelferausbildung zu erinnern.

Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*