Was muss bei der Benutzung von Sicherheitsmessern beachtet werden?
- Auswahl des richtigen Messers
- Nur vollständige und funktionsfähige Messer benutzen
- Nur mit scharfen Klingen arbeiten
- Schnittschutzhandschuhe benutzen
- Nur passende Ersatzklingen verwenden
- Klingenwechsel unter Beachtung der Herstellerangaben
- Keine technischen Veränderungen vornehmen
- Schieber loslassen, sobald die Klinge ins Material taucht
- Messer sicher aufbewahren, z.B. durch Gürteltaschen
- Generelle Vorsichtsmaßnahmen mit Messern im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
Sicherheitsscheren
Auch mit den MARTOR-Sicherheitsscheren mit Klingen aus rostfreiem Edelstahl sind Sie auf der sicheren Seite. Mit dem rechtwinkligen Spezialschnitt der Klingen und ist es fast ausgeschlossen, sich selbst zu schneiden. Die vorn abgerundeten Spitzen sorgen für zusätzliche Sicherheit. Der stabile Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit rutschfesten Soft-Grip-Innenseiten sorgen für ein angenehmes und sicheres Arbeiten.
- SECUMAX 565: Allrounder für kraftvolle Schnitte, ideal für große Hände oder die Arbeit mit Handschuhen, mit Krallen zum Aufdrehen von Verschlüssen und integrierter Drahtkerbe zum Schneiden von Drähten und Kabeln
- SECUMAX 564: für besonders lange Schnitte
- SECUMAX 363: für feine und kurze Schnitte
Normen, Regelungen und Vorschriften für Sicherheitsmesser und -scheren
Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten vermieden bzw. möglichst geringgehalten werden.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV – Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die damit auftretenden Gefahren beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei ist unter anderem folgendes zu berücksichtigen: Gebrauchstauglichkeit und Ergonomie von Arbeitsmitteln, sicherheitsrelevante und ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren und die physischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten
§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, die bei den vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, den Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein sowie über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen.
Arbeitgeber dürfen nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen bzw. verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.
§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet werden können. Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen vermieden oder zumindest reduziert werden.
§ 12 Unterweisung von Beschäftigten
Vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitten, muss der Beschäftigte über vorhandene Gefährdungen und über erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert werden.
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während der Arbeit beeinflussen.
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Die Arbeit muss so gestaltet werden, dass eine Gefährdung der Gesundheit vermieden und eine verbleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und weitere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden.
§ 5 Beurteilungen der Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich u.a. auch durch eine physikalische Einwirkung ergeben oder die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln.
§ 12 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen, unter anderem auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel.
Bitte informieren Sie sich vor und während des Einsatzes von Sicherheitsmessern über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln.