An Arbeitsplätzen an denen z. B. mit Stäuben oder mit Chemikalien gearbeitet wird besteht ein Risiko für Vergiftungen durch das Einatmen von Gasen und Dämpfen oder die Schädigung der Atemwege durch eine hohe Staubbelastung. Der Unternehmer muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefahren für die Atemwege auftreten. Gemäß dieser Gefährdungsbeurteilung müssen Atemschutzmasken für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.