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GHS08-Gefahrensymbol "Gesundheitsschädlich"

Hinweis:
GHS - Gefahrstoffsymbole dürfen nur zusammen mit den GHS Signalwörtern Gefahr oder Achtung verwendet werden. Verwenden Sie dazu GHS - Grundplaketten bzw. GHS - Signalwortaufkleber
GHS - Gefahrstoffetiketten, Gefahrstoffaufkleber, Gefahrensymbol "Gesundheitsschädlich" zur Gefahrstoffkennzeichnung gemäß EU GHS Verordnung - GHS 08
Seit Dezember 2010 müssen alle Chemikalien nach dem System GHS eingestuft und deren Verpackung entsprechend gekennzeichnet werden.
Die GHS-Gefahrstoffsymbole weisen den Benutzer auf die von dem jeweiligen Stoff ausgehenden Gefahren hin und geben wichtige Informationen darüber, wie der Gefahrstoff zu handhaben ist. Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe müssen sowohl im Lager als auch am Einsatzort eindeutig gekennzeichnet werden.
Gesundheitsschädlich Stoffe und deren Verpackungen werden gemäß GHS-/CLP-Verordnung mit dem Gefahrensymbol "Gesundheitsgefahr" gekennzeichnet.
Verwenden Sie diese Etiketten zur Kennzeichnung von gesundheitsschädlich wirkenden Gefahrstoffen gemäß GHS-/CLP-Verordnung für Stoffe, die folgende Reaktionen hervorrufen: Sensibilisierung der Atemwege, Keimzell-Mutagenität (erbgutverändernd), Karzinogenität (krebserzeugend), Reproduktionstoxizität (fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend), Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Spezifische Zielorgan-Toxizität (mehrmalige Exposition), Aspirationsgefahr (Gefahr beim Eindringen einer Flüssigkeit oder eines Feststoffes in die Atemwege).
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite 175.