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GHS07-Gefahrensymbol "Akute Toxizität"

Hinweis:
GHS - Gefahrstoffsymbole dürfen nur zusammen mit den GHS Signalwörtern Gefahr oder Achtung
verwendet werden. Verwenden Sie dazu GHS - Grundplaketten bzw. GHS - Signalwortaufkleber
GHS - Gefahrstoffetiketten, Gefahrstoffaufkleber, Gefahrensymbol "Akute Toxizität" zur Gefahrstoffkennzeichnung gemäß EU GHS Verordnung - GHS 07
Seit Dezember 2010 müssen alle Chemikalien nach dem System GHS eingestuft und deren Verpackung entsprechend gekennzeichnet werden.
Die GHS-Gefahrstoffsymbole weisen den Benutzer auf die von dem jeweiligen Stoff ausgehenden Gefahren hin und geben wichtige Informationen darüber, wie der Gefahrstoff zu handhaben ist. Gefahrstoffe mit aktuter Toxizität müssen sowohl im Lager als auch am Einsatzort eindeutig gekennzeichnet werden.
Toxische Stoffe und deren Verpackungen werden gemäß GHS-/CLP-Verordnung mit dem Gefahrensymbol "Ausrufezeichen" gekennzeichnet.
Verwenden Sie diese Etiketten zur Kennzeichnung von akut toxisch wirkenden Gefahrstoffen gemäß GHS-/CLP-Verordnung für Stoffe, die folgende Reaktionen hervorrufen: akute Toxizität , spezifische Zielorgan-Toxizität, Reizung der Haut, schwere Augenreizung und Sensibilisierung der Haut.
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite 175.