Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.85 / 5.00 Kontakt Mein Konto
Go to products
absteigend abst.
12 Ergebnisse
Go to filters
absteigend abst.
12 Ergebnisse

Beratung zu Gefahrenstoffkennzeichnung mit H- und P-Sätzen

Folgende Pflichtangaben finden Sie auf unseren Gefahr- und Kraftstoffetiketten zur innenbetrieblichen Kennzeichnung giftiger und gesundheitsgefährdender Stoffe:

Beipsiel für ein GefahrstoffetikettBeipsiel für ein Gefahrstoffetikett
Erläuterung der einzelnen Bereiche des GefahrstoffetikettsErläuterung der einzelnen Bereiche des Gefahrstoffetiketts

Neben der innerbetrieblichen Kennzeichnung der Gefahrstoffe bieten wir individuell gestaltbare Etiketten mit zusätzlichen Wunschangaben an, die für die externe Verwendung geeignet sind, z.B. beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und Gemischen. Ergänzen Sie einfach die Standardangaben aus dem obigen Beispielsetikett um folgende Optionsinformationen Ihrer Wahl (wenn zutreffend):

  • Gebindegröße – Fassungsvermögen der Verpackung
  • Herstelleradresse, Telefonnummer – die Kontaktdaten der Inverkehrbringers für eventuelle Rückfragen bez. des Gefahrstoffes
  • EUH-Sätze – ergänzende Informationen zu den vorhandenen H- und P-Sätzen
  • UFI-Code – ein eindeutiger Rezepturidentifikator in Form eines speziellen 16-stelligen alphanummerischen Codes

Ziel der möglichst detaillierten Gefahrstoffkennzeichnung ist es, die Rettungsdienste im Fall einer Notsituation mit allen notwendigen Informationen zu Risiken und Gefahren zu beliefern. So erfolgt der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Umgang, Transport und Lagerung von Gefahrstoffen und -gemischen noch effektiver. Sie sind sich nicht sicher, welche Angaben auf Ihren Gefahrgutaufklebern gedruckt werden sollen? Zusammen mit unserem langjährigen Partner, der Dienstleistungsagentur Chemie GmbH, bieten wir einen Komplettservice zu folgenden Themen an:

  • Kennzeichnung der Gefahrstoffe gemäß GHS/CLP
  • Einstufung Ihrer Gefahrstoffe in die richtigen Gefährdungsklassen
  • Erstellung neuer Datenblätter für Ihre Stoffe und Gemische

Profitieren Sie vom Service „alles aus einer Hand“. Von der Beratung, über Entwurfsgestaltung und Design, bis hin zu Etikettendruck stehen wir Ihnen als kompetenter und verlässlicher Partner mit über 30-jähriger Erfahrung zur Seite.

Die Gefahrgutetiketten drucken wir auf stark haftender Folie mit Oberflächenschutz, so dass sie den meisten praxisüblichen Bedingungen standhalten können. Je nach Bestellmenge sind unsere Aufkleber entweder einzeln, oder als Bogen- sowie Rollenware konfektioniert. Für eine bessere Handhabung können sie mit einer Abziehhilfe versehen werden. Standardweise bieten wir die vollständige Gefahrstoffkennzeichnung in 3 Formaten an, angepasst an das vorhandene Fassungsvermögen Ihrer zu kennzeichnenden Verpackung.

Fassungsvermögen der Verpackung (in l) Format des Gefahretikettes (in mm)
3 bis höchstens 50 105 x 74
50 bis höchstens 500 148 x 105
größer als 500 210 x 148
Anwendungsbeispiel eines selbst hergestellten Gefahrstoffetiketts mit Hilfe von Software und EtikettendruckerAnwendungsbeispiel eines selbst hergestellten Gefahrstoffetiketts mit Hilfe von Software und Etikettendrucker

Sie haben den Wunsch Ihre Gefahrstoffetiketten selbst gestalten und ausdrucken zu können? Kein Problem. Mithilfe der CLP/GHS Etiketten-App, eines kompatiblen Druckers und passendes Etikettenmaterials können Sie alle CLP- und GHS-Vorschriften mühelos erfüllen, indem Sie Ihre GHS-Etiketten in-House drucken. Die App ermöglicht ein einfaches Hochladen und Speichern von Informationen zu Sicherheitsdatenblättern und verfügt über leistungsstarke Funktionen für die Etikettenerstellung. In der App sind sogar zahlreiche vorformulierte H- und P-Sätze direkt integriert. Ist Ihr gewünschter Gefahrstoff nicht mit dabei können Sie diesen direkt aus Ihrem Sicherheitsdatenblatt laden und in der App für zukünftige Ausdrucke speichern. Lassen Sie sich über die Vorteile dieser Drucklösung informieren.

Unsere Gefahrstoffaufkleber zur Kennzeichnung giftiger und gesundheitsgefährdender Stoffe gemäß GHS/CLP/GefStoffV/TRGS 201 sind in Zusammenarbeit mit den erfahrenen Experten aus der Chemiebranche nach dem aktuellen Stand der Kenntnisse erstellt worden. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreien nicht von der Pflicht des Anwenders zu prüfen, ob alle Rechtsgrundlagen zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfüllt sind. Dies betrifft vor allem den Einsatzzweck der Gefahrstoffe, d.h. ob sie zum Inverkehrbringen oder nur für interne Verwendung gedacht sind. Der Anwender hat auch sicherzustellen, dass die Angaben aus dem Gefahrstoffetikett dem relevanten Sicherheitsdatenblatt entsprechen.

Normen und Vorschriften zu Gefahrenstoffkennzeichnung mit H- und P-Sätzen

Für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien auf Verpackungen (Kanister, Flaschen, Laborgefäße, Umverpackungen etc.) sowie in Sicherheitsdatenblättern gelten bundes- und weltweit folgende Regelungen:

  • Das global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)der Vereinten Nationen
  • Die an das GHS angepasste CLP-Verordnung der Europäischen Union über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
  • Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) zu Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen als Teil des deutschen Arbeitsschutzgesetzes
  • Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) des Bundesministeriums für Arbeit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Häufige Fragen zu Gefahrenstoffkennzeichnung mit H- und P-Sätzen

Welche Pflichtangaben sollen auf ein Gefahrstoffetikett vom Desinfektionsgel?

Auf eine Flasche Desinfektionsgel ist ein Kennzeichnungsetikett anzubringen, auf dem neben der Produktkennung (z.B. Alkohol) und Gefahrenpiktogrammen auch groß ein Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“) erscheint, danach aneinandergereiht zuerst alle H-Sätze (z.B. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) und alle P-Sätze als fortlaufender Text. Je nach Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt sind noch weitere Kennzeichnungselemente auf dem Etikett zu platzieren.

Wer muss Gefahrstoffe kennzeichnen?

Als Hersteller, Importeur oder Lieferant sind Sie verpflichtet, Gefahrstoffe und -gemische entsprechend zu kennzeichnen. Auch bei der innerbetrieblichen Verwendung muss der Inverkehrbringer darauf achten, dass die Gefahrstoffe richtig gekennzeichnet sind.

Ist Benzin bzw. Ottokraftstoff ein Gefahrstoff?

Benzin bzw. Ottokraftstoff ist ein hochentzündlicher Treibstoff. Es gilt als Gefahrstoff und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*