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Warnschilder - Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen

- Hinweis für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung (Normen und Vorschriften) für die Anbringung von Warnschildern
- Bedeutung von Warnschildern als Sicherheitszeichen
- vorgeschriebene Erkennungsweiten von Warnschildern
Warnschilder, Warnzeichen, Warnaufkleber, Sicherheitszeichen - Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen -
DIN EN ISO 7010, W002
Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift ist ein Warnzeichen bzw. Warnschild ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt. Dieses Warnzeichen warnt vor explosionsgefährlichen Stoffen, wie Sprengmitteln, Treibmittel, Zündmitteln oder pyrotechnischen Erzeugnissen etc. Ein unsachgemäßer Umgang mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen kann zu schwerwiegenden Schäden, lebensgefährlichen Verletzungen und unkalkulierbaren Kosten führen. Grundsätzlich dürfen explosionsgefährliche Stoffe in Deutschland nur verwendet werden, wenn sie zuvor zugelassen wurden. Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nur von Firmen oder Personen verwendet werden, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Betriebsgebäude und –anlagen, in denen mit Explosivstoffen gearbeitet wird sowie Lagerstellen für explosionsgefährlichen Stoffen müssen gekennzeichnet werden mit entsprechenden Warnschildern.
Die Warnschilder "Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen" nach ASR A 1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 W002 erhalten Sie in verschiedenen Formaten und in folgenden Materialien:
- Folie, selbstklebend (Warnetiketten: 20, 50 mm) 6 oder 10 Stk. auf Bogen
- Folie, selbstklebend (Aufkleber, Warnaufkleber)
- Kunststoff
- Kunststoff reflektierend
- Aluminium
Diese Produkte finden Sie auf den Katalogseiten 67 und ABV.