Freie Flächen, besonders in wenig frequentierten Bereichen laden dazu ein, Abfälle und Schutt einfach zu entsorgen. Abgelagerter Schutt kann dann unter Umständen auch Fluchtwege und Rettungswege blockieren. Das Hinweisschild "Schutt abladen verboten!" kennzeichnet einen Privatgrundbesitz, wo das Abladen von Schutt untersagt ist und bei dessen Missachtung mit Konsequenzen zu rechnen ist.