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Beratung zur Kennzeichnung von PV-Anlagen

Sicherheitskennzeichnung für PV-Anlagen

PV-Anlagen (Photovoltaikanlagen) müssen normgerecht gekennzeichnet werden. Das betrifft sowohl die Kennzeichnung mit Warnhinweisen zur Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung, als auch die Brandschutzkennzeichnung mit Hinweisen für die Feuerwehr. Große Solarfelder werden zudem meist zusätzlich mit weiteren Hinweisen zu Betretungsverboten und zur Videoüberwachung gekennzeichnet. Ist die PV-Anlage mit einem Bat­teriespeicher verbunden, bestehen umfangreiche Kennzeichnungspflichten gemäß VDE-AR-E 2510-2.

Die elektrischen Anlagen müssen mit Warnschildern „Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung“ gem. DIN EN ISO 7010, W012 und zusätzlichen Gefahrenhinweisen, wie dem Hinweis auf die PV-Anlage und davon ausgehende Gefahren gekennzeichnet werden:

Warnschild mit Blitz und Warntext "Achtung Photovoltaikanlage"Warnschild mit Blitz und Warntext "Achtung Photovoltaikanlage"
Warnschild, Achtung Photovoltaikanlage
Warnschild mit Blitz und Aufdruck "Achtung! Auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung"Warnschild mit Blitz und Aufdruck "Achtung! Auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung"
Warnschild, Achtung! Auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung

Die Kennzeichnung mit Hinweisschildern für die Feuerwehr ist bei PV-Anlagen von großer Bedeutung, da von ihr Gefahren beim Löschen von Bränden, oder auch beim Beseitigen von z.B. Sturmschäden ausgehen. Die Hinweisschilder auf PV-Anlagen weisen die Feuerwehr schon vor Betreten des Objektes auf das Vorhandensein und die Art der Anlage hin und auf den Ort, wo sich der DC-Lasttrennschalter und der Feuerwehrschalter befinden und ob ein Batteriespeicher vorhanden ist.

Brandschutzzeichen mit Aufdruck "Feuerwehrschalter" nach DIN 4066Brandschutzzeichen mit Aufdruck "Feuerwehrschalter" nach DIN 4066
Brandschutzzeichen, Feuerwehrschalter DIN 4066
Brandschutzzeichen mit Motiv Hinweis auf PV-Anlage mit BatteriespeicherBrandschutzzeichen mit Motiv Hinweis auf PV-Anlage mit Batteriespeicher
Brandschutzzeichen, Hinweis auf PV-Anlage mit Batteriespeicher

Sind PV-Anlagen als Solarfelder angelegt, werden sie in der Regel von Sicherheitszäunen umgeben und es gibt Zugangstore und auf dem Gelände Trafostationen und elektrische Betriebsräume. Diese PV-Anlagen müssen dann auch vor unbefugtem Zutritt und Sabotage geschützt werden. Auch hier ist eine entsprechende Sicherheitskennzeichnung notwendig.

Kennzeichnungen am Außenbereich der PV-Anlagen sind zum Beispiel:

Hinweisschild mit Symbolen und Text "Zutritt für Unbefugte verboten; Dieses Objekt wird videoüberwacht; Alarmgesichert"Hinweisschild mit Symbolen und Text "Zutritt für Unbefugte verboten; Dieses Objekt wird videoüberwacht; Alarmgesichert"
Hinweisschild, Zutritt für Unbefugte verboten; Dieses Objekt wird videoüberwacht; Alarmgesichert
Hinweisschild, Videoüberwachung mit Wunschtext, nach DSGVO Art. 13Hinweisschild, Videoüberwachung mit Wunschtext, nach DSGVO Art. 13
Hinweisschild, Videoüberwachung mit Wunschtext, nach DSGVO Art. 13

PV-Anlagen mit Prüfkennzeichnung versehen

Prüfungen von Photovoltaikanlagen können Sie auch mittels passender Prüfplakette dokumentieren:

Kabelkennzeichnung für Solaranlagen

Kabelkennzeichnungen von Solarpanelen müssen besonders hohen Ansprüchen gerecht werden. Wegen Ihrer hohen Belastung, z.B. durch ständige UV- Strahlung und Temperaturschwankungen, sollten sie eine hohe Außenbeständigkeit aufweisen.

Eine ausgezeichnete Möglichkeit, Kabel von Photovoltaikanlagen zu kennzeichnen, sind bedruckbare, außenbeständige Kabelanhänger aus Polyester . Diese lassen sich mit den mobilen Etikettendruckern Brady BMP61 und M611 sowie mit dem Tischdrucker Brady i3300 im Thermotransferdruckverfahren bedrucken. Sie sind in verschiedenen Farben vorrätig, besonders außenbeständig und können Temperaturen von –40 bis 100 °C ohne sichtbare Beeinträchtigung widerstehen. Zur Befestigung der Kabelschilder an den verschiedenen Kabeln können UV beständige Kabelbinder genutzt werden.

Auch andere Bauteile, wie Wechselrichter, können mithilfe eines Etikettendruckers problemlos gekennzeichnet werden. Hierfür eignen sich beispielsweise außenbeständige Polyesteretiketten oder auch sogenannte Gravurschild-Etiketten. Diese sind aufgrund Ihrer Materialdicke besonders erhaben, können individuell bedruckt und als Ersatz für Typenschilder verwendet werden.

Häufige Fragen zur Kennzeichnung von PV-Anlagen

Warum müssen PV-Anlagen durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden?

An PV-Anlagen liegt eine nicht abschaltbare Spannung von bis zu 1000 V an. Sollte es zu einem Brand oder zum Beispiel zu Sturmschäden kommen, dann ergibt sich durch die anliegende Spannung eine Gefährdung für die Feuerwehr bzw. weitere Einsatzkräfte, wenn es nicht erkennbar ist, dass sich eine PV-Anlage zum Beispiel auf dem Dach befindet. Durch die Kennzeichnung mit dem Hinweisschild auf eine PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher und den Hinweisschildern auf den DC-Lasttrennschalter bzw. Feuerwehrschalter gemäß VDE-AR 2100-712 ermöglichen sie im Schadensfall das sichere Arbeiten von Feuerwehr und anderen Rettungskräften.

Normen, Regelungen und Vorschriften zu Kennzeichnung von PV-Anlagen

VDE-AR 2100-712 - „Mindestanforderungen an den DC-Bereich einer PV-Anlage im Falle einer Brandbekämpfung oder technische Hilfeleistung“

Diese VDE-Anwendungsregel legt die Kennzeichnungspflicht für die PV-Anlagen mit Hinweisschildern auf die Anlage und die Schalter zum Freischalten von elektrischer Spannung fest

DIN 4066 – „Hinweisschilder für die Feuerwehr“

Diese Norm legt die Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehrschilder im Allgemeinen fest.

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