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Warntafeln, Gefahrguttafeln

Beim Transport gefährlicher Güter sollen Warntafeln (auch Gefahrguttafeln genannt) auf eventuelle Gefahren hinweisen. Sie werden am Fahrzeug von außen sichtbar angebracht und geben der Feuerwehr und den Rettungskräften wichtige Informationen bei Unfällen mit Gefahrgütern.

Warntafeln unterscheiden sich in den Einsatzbereichen und Warnwirkungen. Die vollständige Vorschrift über die Kennzeichnung der Gefahrguttransporte ist in der ADR/GGVSEB nachzulesen. Das Kapitel 5.3.2 beschreibt die "orangefarbene Kennzeichnungen" - die Warntafeln.

Warntafeln oder Gefahrentafeln sind rechteckige, orangefarbenen Warntafeln, mit zwei übereinander angeordneten Nummerncodes. Eine leere (neutrale) Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn Gefahrgüter als Versandstücke (verpackte Güter) zusammen transportiert werden, also z. B. unterschiedliche Paletten oder Kartons.
In diesem Fall weisen die orangefarbenen Warntafeln nur darauf hin, dass das Fahrzeug mit gefährlichen Gütern beladen ist und sich dazu nähere Informationen auf den Versandstücken selbst befinden. Außerdem werden leere (neutrale) Warntafeln zur vorderen und hinteren Kennzeichnung von Tanktransporten verwendet, wenn die einzelnen Tank-Kammern mit unterschiedlichen Stoffen befüllt sind (z. B. verschiedene Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Kerosin, verschiedene Säuren oder Laugen, verschiedene giftige Substanzen etc.).
In diesem Fall sollten die einzelnen Kammern seitlich mit beschrifteten Warntafeln versehen sein.

Bei nummerierten Warntafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemler-Zahl genannt). Beispielsweise steht die 33 für leicht entzündlich. Die untere Nummer gibt Auskunft über die Chemikalie selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1202 für Dieselkraftstoff oder Heizöl. Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, eventuell mit einem vorangestellten "X".
"X" bedeutet, dass der Stoff nicht mit Wasser in Berührung gebracht werden darf.
Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr. Kombinationen von Ziffern sind möglich. Ist eine einzelne Ziffer ausreichend, so wird eine Null angehängt.

Fahrzeuge, in denen gefährliche Güter transportiert werden, müssen nach ADR/GGVSEB Absatz 5.3.2.1.1 mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, waagerecht angebrachten orangefarbenen Warntafeln versehen sein.
In der ADR wird außerdem beschrieben, welchen Rückstrahlwert eine Warntafel / Gefahrguttafel haben muss.

Das Grundmaterial der Warntafeln ist in der GGVSEB nicht verbindlich beschrieben. Sie müssen jedoch so ausgeführt sein, dass die Nummern auch nach einer Brandeinwirkung von 15 Minuten noch lesbar sind und die Warntafeln sich nicht von ihrer Halterung lösen. Für die Warntafeln / Gefahrguttafeln ist in der ADR/ GGVSEB

  • eine Breite von 400 mm
  • eine Höhe von 300 mm und
  • ein schwarzer Rand (Rahmen) von 15 mm Breite

vorgeschrieben.
Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der 400 x 300 mm - Warntafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen auf

  • eine Breite von 300 mm
  • eine Höhe von 120 mm und
  • ein schwarzer Rand (Rahmen) von 10 mm Breite

verringert werden.
Das trifft überwiegend bei Kleintransportern vorne und bei PKW zu, wenn dabei die Lüftungsöffnung, das Kennzeichen oder gar die Beleuchtung des Fahrzeugs verdeckt werden.

Abdeckung von Warntafeln

Warntafeln / Gefahrguttafeln, die sich nicht auf die beförderten Güter oder deren Reste beziehen, müssen gem. ADR/GGVSEB 5.3.2.1.8 entfernt oder verdeckt (Abdeckhauben für Warntafeln, feuerfest) bzw. zugeklappt (Warntafeln in klappbarer Ausführung) werden.
Wenn die Warntafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein. Tankfahrzeugen darf die orangefarbene Warntafel erst entfernt werden, nachdem die Tanks gereinigt und entgast wurden.

Gefahrgut-Warntafeln (Gefahrentafeln) gemäß Gefahrgutverordnung GGVSE/ADR

Die Gefahrentafel ist eine rechteckige, orangefarbige Tafel, mit zwei übereinander angeordneten Nummerncodes. Eine leere (neutrale) Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn Gefahrgüter als Versandstücke (verpackte Güter) zusammen transportiert werden, also beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten, oder die einzelnen Kammern eines Tankwagens mit unterschiedlichen Stoffen gefüllt sind.
Transporte der Klassen 1 (Explosivstoffe, Munition etc.) und 7 (Radioaktive Stoffe) werden ebenfalls mit leeren Warntafeln, jedoch mit zusätzlichem Gefahrzetteln gekennzeichnet.
Bei nummerierten Tafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemler-Zahl genannt), beispielsweise steht die 33 für eine hochentzündliche Flüssigkeit. Ist der Zahl ein "X" vorangestellt, so reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser. Die unteren Ziffern geben Auskunft über die Chemikalie selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1202 für Dieselkraftstoff oder Heizöl.
Für die Tafeln ist eine Größe von 40 mal 30 cm und ggf. 30 mal 12 cm vorgeschrieben. Sie müssen so ausgeführt sein, dass die Nummern auch nach einer Brandeinwirkung von 15 Minuten noch lesbar sind. Wurden die gefährlichen Stoffe entladen, so sind die orangefarbenen (neutralen) Tafeln zu entfernen bzw. mit einer brandhemmenden (15 min) Abdeckung zu versehen. Bei Tankfahrzeugen darf die orangefarbene Kennzeichnung erst entfernt werden, nachdem die Tanks gereinigt und entgast wurden.
Die UN Regulations empfehlen, die UN-Nummer entweder im Gefahrzettel oberhalb der Klassennummer, oder auf einem gesonderten orangen Feld anzugeben.

Folgende Ausführungen der Gefahrguttafeln erhalten Sie bei Brewes im Onlineshop:

  • Gefahrgut-Warntafeln
    • blanko ohne Kennzeichnungsziffern
    • mit Wunsch-UN-Nummer aus Stahlblech, Ziffern geprägt
    • als Baukasten mit Ziffernsätzen
  • Warntafeln für Einzelstoffe mit geprägten Ziffern aus Stahlblech starr oder klappbar

Zusätzlich gehören zu unserem Sortiment:

  • Abfallwarntafeln
  • Gefahrgut-Dokumententaschen
  • Gefahrgut-Sicherheitsausrüstungs-Koffer gem. ADR
  • GHS-Gefahrstoffgrundplaketten
  • Grundschilder für Gefahrstoffkennzeichen
  • RoHS-Kennzeichen
  • SPC-Abdichtmatten zur Kanalabdeckung bei Gefahrstoffunfällen
  • Wechselrahmen für Gefahrgutkennzeichen

Abfall-Warntafel, LKW Warntafeln für Abfalltransporte

Für alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten gilt das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Unternehmen, die Abfälle sammeln und transportieren und Händler von Abfällen sind unmittelbar von dieser Regelung betroffen.

Für den Transport von Abfällen zur Beseitigung und für den Transport von gefährlichen Abfällen brauchte man bisher eine Transportgenehmigung. Im gewerblichen Bereich ist nun nur noch für gefährliche Abfälle eine Genehmigung (Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfälle) erforderlich. Entsorgungsfachbetriebe, die für diese Tätigkeit zertifiziert sind, brauchen nach wie vor keine Transporterlaubnis.

Fahrzeuge, die Abfälle auf öffentlichen Straßen befördern, müssen laut §55 KrWG / AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz), mit einer Abfall-Warntafel "A-Tafel" am Fahrzeugheck und an der Fahrzeugfront ausgestattet sein. Die A-Warntafel gibt anderen Verkehrsteilnehmern und im Notfall Rettungskräften Informationen zum Einsatz und zur Ladung des Fahrzeugs. Die A-Tafeln müssen deutlich sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.

Für gewerbsmäßige Abfalltransporte im öffentlichen Straßenverkehr besteht die Kennzeichnungspflicht für alle Abfälle, egal ob es sich um gefährliche oder ungefährliche Abfälle handelt.

Diese Regelung gilt für Unternehmen, die mit ihrem Hauptbetrieb auf den gewerbsmäßige Abfalltransporte ausgerichtet sind, und auch für Entsorgungsfachbetriebe, die bis dahin ausgenommen waren.

Diese LKW-Warntafeln für den Transport von Abfällen bestehen aus jeweils einer rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Fläche mit schwarzer Aufschrift "A" für Abfall. Die Warnmarkierungen, A-Schilder sind während der Abfallbeförderung vorne und hinten am Transportfahrzeug deutlich erkennbar anzubringen. Die Abfall-Schilder sind als starre oder klappbare Ausführung erhältlich.

Die starre Ausführung der Abfallwarntafel eignet sich besonders für permanent zu kennzeichnende Fahrzeuge, wie Müllfahrzeuge.

Die A-Tafeln bestehen aus verzinktem Stahl, 0,8 mm dick. Die Oberfläche ist weiß reflektierend. A-Schilder haben eine Größe von 400 x 300 mm. Wahlweise sind die Abfall-Schilder mit einem schwarzen umlaufenden Kantenschutz ausgestattet.

Zur Befestigung besitzt die starre Ausführung des A-Schildes einen Haltebügel.

Die klappbare Variante der A-Tafel ist ideal zur temporären Kennzeichnung von Abfalltransporten geeignet.

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