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Gefahrzettel - Klasse 9 - Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr. 9A
Klasse 9 - Gefahrzettel Nr. 9A für Lithiumbatterien
Klasse 9 - Gefahrzettel Nr. 9A - Lithiumbatterien
Mit Erscheinen der neuen ADR, gültig ab 01.01.2017, wurde auch ein neuer Gefahrzettel in der Klasse 9 eingeführt. Der Gefahrzettel trägt die Nummer 9A und kennzeichnet Lithiumbatterien. Der Unterschied zum allgemeinen Gefahrzettel Nr. 9 für verschiedene gefährliche Stoffe ist der zusätzliche Aufdruck des Batteriesymbols.
Zu beachten ist allerdings, dass der Gefahrzettel Nr. 9A nicht als Placard, Großzettel verwendet werden darf. Für die Plakatierung von Fahrzeugen, Containern usw. muss weiterhin der Gefahrzettel Nr. 9 verwendet werden.
Werden Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 versandt, so gelten erleichterte Versandvorschriften. Die zu verwendenden Kennzeichen finden Sie hier:
>>ab 1.1.2019 Pflicht für die UN-Nummern UN3090, UN3091, UN3480, UN3481
Hinweis: Auf Wunsch ist der Gefahrzettel auch mit aufgedruckter Kontrastlinie lieferbar (Preis auf Anfrage).
Diese Produkte finden Sie auf den Katalogseiten WEB und 207.