Service top, Produkt perfekt? - Ihre Meinung ist uns wichtig. Bewerten Sie uns nach Ihrem Einkauf.

Skip to content
zum Shop über Brewes Kontakt
RSA 21 Neue Richtlinie veröffentlicht - Jetzt informieren

RSA 21 - Neue “Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.

Am 14. Februar 2022 wird die neue RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nach langjähriger Überarbeitungszeit veröffentlicht. Die RSA 21 ersetzt damit die RSA-95. Mit der neuen Richtlinie werden zwischenzeitliche Änderungen in der „Straßenverkehrsordnung“ (StVO) und „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" (VwV-StVO) berücksichtigt.

Die Regelungen der RSA 21 gelten für Arbeitsstellen an und auf Straßen im öffentlichen Verkehrsraum und für Bereiche außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, die den Verkehr beeinflussen.

Zentrale und wichtige Neuerung für Sie: alle Verkehrsschilder, Absperrgitter, Leitbaken und Leitkegel müssen mindestens mit einer retroreflektierende Folie der Reflexionsklasse RA2 ausgestattet sein (Näheres können Sie unter https://www.fgsv-verlag.de/rsa-21-pdf 2.Verkehrzeichen, 2.1 Allgemeines, Absatz 2 und 3 nachlesen) .

Ausnahmen gelten für:

  • Absturzsicherungen, die als Längsabsperrung zur Fahrbahn aufgestellt werden. Hier sind weiterhin Produkte mit einer RA1 Folie erlaubt.
  • Verkehrszeichen und Markierungen für den ruhenden Verkehr, z.B. Parkplatzschilder

Der Einsatz von Verkehrsschildern und Absperrungen mit einer höheren, als der vorgeschriebenen Reflexionsklasse kann grundsätzlich immer erfolgen. Weiterhin sind Schilder des Typ RA2 nicht zulässig, wenn das Signalbild nicht mehr eindeutig erkennbar ist oder eine mechanische Beschädigung der Folienfläche von mehr als 20 % aufweist.

Für die Regelungen aus der RSA 21 gibt es keine Übergangsfrist zur Materialumstellung. Handeln Sie deshalb direkt. Wir bieten Ihnen bereits jetzt alle Produkte auch in RA2 Ausführung an.

Ein Hinweis zum Geltungsbereich: Absperrungen und Beschilderungen von Arbeitsstellen auf dem Betriebsgelände sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie fallen nicht in den Geltungsbereich der RSA 21. Daher bieten wir Ihnen auch weiterhin alle Verkehrsschilder und Absperrprodukte in der bewährten und preiswerten RA1 Qualität an.

Titelfoto: Thomas Söllner, stock.adobe.com

Autor
Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Verkehrssicherheit
Veröffentlicht
9. Februar 2022
Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*