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Wichtigkeit der Prüfung Erste Hilfe Material nach ASR A4.3

Prüfung von Erste-Hilfe-Material nach ASR A4.3

Verbandskästen, Trageliegen, Notruftelefone und Defibrillatoren - Erste-Hilfe-Einrichtungen können Leben retten und Spätfolgen für die Gesundheit verhindern. Umso wichtiger ist es, in Arbeitsstätten alle Vorschriften zur Ersten Hilfe einzuhalten. Die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" beschreibt, welche Anforderungen die Erste-Hilfe-Einrichtungen in Betrieben erfüllen müssen. Solange sich der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer an diese Technische Regel für Arbeitsstätten hält, erfüllt er alle gesetzlichen Vorgaben zur Ersten Hilfe.

Verbandskästen je Betriebsgröße und was diese enthalten müssen

Verbandskästen enthalten Hilfsmittel, um im Notfall medizinische Maßnahmen einleiten zu können. Die erste Hilfe dient als Übergangslösung bis der Notarzt eintrifft und kann oftmals Verletzungsfolgen mildern. Laut ASR A4.3 muss in jedem Betrieb eine bestimmte Anzahl an Erste-Hilfe-Koffern vorhanden sein.

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

  • Bei 1 bis 50 Beschäftigten = 1 kleiner Verbandskasten (nach DIN 13157)
  • Bei 51 bis 300 Beschäftigten = 1 großer Verbandskasten (nach DIN 13169)
  • Bei 301 bis 600 Beschäftigten = 2 große Verbandskästen
  • Für je 300 weitere Beschäftigte = +1 großer Verbandskasten

Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe und Vergleichbares

  • Bei 1 bis 20 Beschäftigten = 1 kleiner Verbandskasten
  • Bei 21 bis 100 Beschäftigten = 1 großer Verbandskasten
  • Bei 101 bis 200 Beschäftigten = 2 große Verbandskästen
  • Für je 100 weitere Beschäftigte = +1 großer Verbandskasten

Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen

  • Bei 1 bis 10 Beschäftigten = 1 kleiner Verbandskasten
  • Bei 11 bis 50 Beschäftigten = 1 großer Verbandskasten
  • Bei 51 bis 100 Beschäftigten = 2 große Verbandskästen
  • Für je 50 weitere Beschäftigte = +1 großer Verbandskasten

Das Erste-Hilfe-Material kann neben dem klassischem Verbandskoffer auch in Taschen, Schränken oder Rucksäcken aufbewahrt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt in der ASR A4.3 ist der jeweilige Inhalt des kleinen und großen Verbandskastens. Wie bereits in der Übersicht erwähnt, hat der kleine Koffer einen Inhalt nach DIN 13157 und der große nach DIN 13169. Die Anzahl von Heftpflastern, Verbänden, Kompressen, Fixierbinden, Scheren, Handschuhen und Dreieckstüchern ist genau in der Technischen Regel und den DIN-Normen festgelegt.

Außer der normgerechten Grundausstattung können Verbandskästen auch über eine branchenspezifische Zusatzfüllung zum Beispiel für Gastronomie oder Metallverarbeitung verfügen.

In Kindereinrichtungen (vor allem für Kinder bis 6 Jahre) ist es weiterhin zu empfehlen, Verbandstoffe in kindgerechten Größen im Verbandkoffer zu platzieren. 

Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Zu den Erste-Hilfe-Einrichtungen gehören Meldeanlagen, Rettungstransportmittel, Rettungsgeräte und Erste-Hilfe-Räume. Ob und in welcher Art und welchem Umfang diese in einer Arbeitsstätte vorhanden sein müssen, hängt von der jeweiligen betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ab. In ihr ist zum Beispiel festgelegt, ob ein normales Notruftelefon ausreicht oder eine Alarmanlage installiert werden sollte. Rettungstransportmittel sind ebenfalls nur in bestimmten Fällen notwendig. Beispielsweise wenn es dem Rettungsdienst nicht möglich wäre, mit Tragen zum Unfallort zu gelangen. Für diesen Fall müssen alternative Transportmittel, wie Schleifkörbe oder Rettungstücher vorhanden sein. Manche Arbeitsplätze erfordern besonders hohe Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Grubenarbeiten, Baustellen oder Tätigkeiten auf einem Gerüst. Dort müssen je nach Gefährdungsbeurteilung auch bestimmte Rettungsgeräte wie Schneid- oder Abseilvorrichtungen vorhanden sein. Zur individuellen Erste-Hilfe-Ausrüstung je nach Gefahrenpotential gehören außerdem medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte und Defibrillatoren. Erste-Hilfe-Räume oder abgetrennte Erste-Hilfe-Bereiche sind in Betrieben mit mehr als 1000 Mitarbeitern bzw. auch schon ab 100 Beschäftigten und wenn ein besonders großes Sicherheitsrisiko besteht, vorgeschrieben.

Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Material

Zu einer vollständigen Erste-Hilfe-Ausrüstung gehört auch eine eindeutige und gut sichtbare Beschilderung. Da bei Unfällen oftmals jede Minute zählt, müssen die Erste-Hilfe-Materialien schnell gefunden und erreicht werden können. Erste-Hilfe-Schilder und Rettungszeichen kennzeichnen die entsprechenden Räume und Aufbewahrungsorte der Verbandskästen und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Alle Informationen zur Kennzeichnung sind in der ASR A1.3 zu finden.

Prüfung nach ASR A4.3

Die Verantwortung für die Sicherheit in Arbeitsstätten liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Dieser muss eine externe oder auch betriebsinterne Person damit beauftragen, alle sicherheitstechnischen Belange zu verwalten, zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Sicherheitsbeauftrage muss dann für die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften und Normen sorgen.

Nach der ASR A4.3 sollte sich der Sicherheitsbeauftrage vor allem auf das Vorhandensein und die Vollständigkeit der Erste-Hilfe-Materialien konzentrieren. Wurde ein Verbandskasten geöffnet und benutzt, muss er wieder aufgefüllt und mit einer Plombe oder einem Siegel verschlossen werden. Zusätzlich kann die Prüfplakette "Geprüft nach ASR A4.3 - Nächster Prüftermin" aufgeklebt werden. Außerdem muss der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass die gesamte Ausrüstung an ihrem vorgesehenen Platz und ausreichend ausgeschildert ist. Schließlich liegt es noch in seiner Verantwortung, alle Überprüfungen umfassend zu dokumentieren.

Dokumentation und Prüfplakette "Geprüft nach ASR A4.3"

Die Dokumentation von Prüfungen wird in zahlreichen Gesetzen und Vorschriften erwähnt. Dazu zählen das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Die verschiedenen Normen sind sich in dem Punkt einig, dass zu einer vollständigen Überprüfung, neben einer Prüfplakette, auch eine Dokumentation aller Prüfschritte gehört. Zu diesem Zweck eignet sich beispielsweise ein Prüfprotokoll, welches zu jeder Kontrolle wieder ausgefüllt wird. Auf diese Weise sind die Prüfergebnisse vergleichbar und sicherheitstechnische Veränderungen des Prüfgegenstandes schnell zu ermitteln. Eine Dokumentation aller Prüfungen ist außerdem wichtig, da die zuständige Behörde die Aufzeichnungen jederzeit einsehen kann. Besonders im Schadensfall oder nach einem Unfall muss ein Betrieb nachweisen können, alle Prüfungen ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt zu haben. Ist er dazu nicht in der Lage, kann einerseits die Versicherung die Leistungen verweigern und andererseits können Auflagen und Strafen für das Unternehmen verhängt werden.

Für die Überprüfungen nach ASR A4.3 sollte ebenfalls ein Prüfprotokoll angefertigt werden. Für eine bessere Übersicht kann die entsprechende Prüfplakette "Geprüft nach ASR A4.3" sowohl auf den Prüfgegenstand als auch direkt in das Prüfprotokoll geklebt werden. Mit Hilfe eines Folienstiftes oder einer Lochzange kann der nächste Prüftermin gleich mit markiert werden. Die Prüfplakette erhalten Sie im Brewes Online-Shop.

Titelbild: iStock.com/Fokusiert

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