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Risiko von Materialschäden verringern und vorbeugen? Brewes Magazin

Umgang mit Materialschäden bei Arbeitsgeräten in Betrieben

Übersicht

Ob bei Hubwagen oder Gabelstaplern auf dem Bau, bei Fräsmaschinen in der Holzverarbeitung oder bei stationären Etikettendruckern in Produktionsanlagen: Wenn wichtige Maschinen plötzlich nicht mehr funktionieren, ist das ein ernstzunehmendes Problem für das Unternehmen. Schließlich ist man auf das jeweilige Arbeitsgerät angewiesen, damit der Betrieb reibungslos weiterlaufen kann. Im schlimmsten Fall kommt durch den Ausfall die ganze Arbeit zum Stillstand, was nicht nur existenzbedrohend für die Firma sein kann, sondern auch ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die gute Nachricht: Betriebe können sich wirksam gegen die Risiken durch kaputte Arbeitsgeräte absichern. Dennoch bleibt die Frage, was im Falle des Falles zu tun ist?

Problem durch Gerätewartung beheben

Oft ist es ein Schock, wenn eine unverzichtbare Maschine plötzlich keinen Mucks mehr von sich gibt. Doch das muss nicht heißen, dass sie gleich kaputt ist. Häufig lässt sich das Problem bei einer ausführlichen Gerätewartung beheben. Diese sollte durch einen Mitarbeiter durchgeführt werden, der mit dem jeweiligen Arbeitsgerät gut vertraut ist. Ein scheinbar defekter Hubwagen lässt sich zum Beispiel nicht selten durch eine Entlüftung der Hubhydraulik oder einen Austausch von Dichtungsbändern wieder zum Leben erwecken. Zur Vermeidung von Ausfällen ist es sinnvoll, Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen zu warten. Um eine regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten, empfiehlt es sich, Maschinen und andere technische Geräte mit Prüfplaketten ordnungsgemäß zu kennzeichnen. So werden die Wartungsintervalle sowie bereits aufgetretene beziehungsweise behobene Schäden direkt auf der Maschine dokumentiert. Regelmäßige Wartungen spielen auch für die Gewährleistung eine wichtige Rolle und verhindern zudem kostenintensivere Reparaturen. Denn manchmal handelt es sich nur um eine Kleinigkeit, wegen der die ganze Maschine stillsteht. Lässt sich die Ursache jedoch auch bei einer ausführlichen Gerätewartung nicht beheben, liegt wahrscheinlich ein technischer oder mechanischer Defekt vor. In diesem Fall ist es unbedingt ratsam, die defekte Maschine umgehend durch eine entsprechende Wartungssicherung abzusperren und zu kennzeichnen, damit sie nicht wieder in Betrieb genommen wird. So lassen sich weitere Defekte und auch Gefahren für das Personal vermeiden. Anschließend kann sie von einem Fachmann ordnungsgemäß geprüft werden. Je nach Art der Maschine sollte dieser im Zweifel eher früher als später herbeigerufen werden, weil bei manchen Geräten für Laien ein Sicherheitsrisiko besteht. Außerdem können Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn man selbst unsachgerecht versucht, Reparaturen an solchen Maschinen durchzuführen.

Gewährleistung geltend machen

Verbraucher haben bei defekten Geräten so einige Rechte und das gilt natürlich auch für Unternehmenskunden gegenüber den Herstellern von Arbeitsgeräten. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die Bedeutung von Garantie und Gewährleistung zu kennen. Wenn ein Mangel die Funktion des Geräts beeinträchtigt, gilt die Gewährleistung, und zwar bis zu 24 Monate nach dem Kauf. Um einen Gewährleistungsfall erfolgreich geltend zu machen, sollten betroffene Betriebe zunächst mal den Mangel an dem defekten Arbeitsgerät bestmöglich dokumentieren, zum Beispiel auch durch Fotos, und sich dann an den Hersteller wenden. Dieser muss die Beanstandung schnellstmöglich prüfen. Wichtig für Betriebe zu wissen ist, dass der Gewährleistungsfall nur eintritt, wenn der Schaden durch einen Mangel verursacht wurde, der im Verantwortungsbereich des Herstellers liegt. Ist das Arbeitsgerät hingegen durch eine Fehlbedienung oder eine Überlastung kaputtgegangen, bleibt der Betrieb höchstwahrscheinlich auf dem Schaden sitzen. Im Gewährleistungsfall muss der Lieferant die vollen Kosten für die Reparatur des Mangels und eventuell nötige Ersatzteile übernehmen. Außerdem muss er Schadensersatz leisten, allerdings nur, wenn er den Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Die Beweislast diesbezüglich liegt beim Betrieb, deswegen sollte der Schaden eben auch bestmöglich dokumentiert und eventuell sogar durch einen neutralen Gutachter bestätigt werden.

Belege aufbewahren

Wenn ein wichtiges Arbeitsgerät ausfällt, sollten Betriebe einen kühlen Kopf bewahren und die nun nötigen Schritte unternehmen. Sehr ratsam ist es für Betriebe alle Belege, Bedienungsanleitungen und sonstigen Unterlagen zu ihren Arbeitsgeräten ordentlich abgeheftet aufzubewahren. Dann sind diese bei einem Schadensfall schnell zur Hand. Ein wichtiges Dokument ist der Liefervertrag, in dem der Anfang und das Ende der Gewährleistungspflicht festgehalten sind. Falls die Abnahme eines Arbeitsgeräts noch gar nicht erfolgt ist, dann haben Betriebe noch mehr Rechte gegenüber dem Hersteller bzw. Lieferanten. Dann muss der Lieferant nämlich im Fall des Falles nachweisen, dass sein Arbeitsgerät keine Mängel aufgewiesen hat. Zur Schadensbehebung ist er natürlich trotzdem verpflichtet.

Hersteller und Lieferanten mit Bedacht auswählen

Damit Betriebe bei Schäden wichtiger Arbeitsgeräte ruhig bleiben können, sollten sie die Hersteller und Lieferanten solcher Produkte vorher mit Bedacht auswählen. Viele Hersteller solcher Arbeitsgeräte wissen um ihre hohe Verantwortung und bieten einen großzügigen Service. 24-Stunden-Hotlines sind bei den Herstellern von Produkten, die für die Arbeitsabläufe von Unternehmen unentbehrlich sind, keine Seltenheit. Läuft dann etwas bei einem Arbeitsgerät nicht rund, reicht ein Anruf aus und der Hersteller kümmert sich um eine Lösung. Das kann per Fernwartung erfolgen oder er schickt einen Fachmann vorbei. Oft wird auch anstandslos ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, damit der Betrieb seine Arbeit fortsetzen kann, bis das andere Gerät repariert ist. Sind derartige Serviceangebote nicht automatisch beim Kauf eines wichtigen Arbeitsgeräts enthalten, lassen sie sich eventuell dazu buchen. Betriebe sollten hier nicht am falschen Ende sparen und daran denken, dass wichtige Arbeitsgeräte – auch bei einer mangelfreien Fertigung und sorgsamen Handhabung – immer mal ausfallen können. Dann ist es gut, wenn sich der Hersteller anstandslos kümmert. Den Herstellern von wichtigen und teuren Arbeitsgeräten ist schließlich auch daran gelegen, dass ihre Kunden zufrieden sind, immerhin geht es um ihren Ruf in der jeweiligen Branche und sie wollen mit einem Abnehmer natürlich gerne weiterhin Geschäfte machen.

Maschinenversicherung

Schadensersatzforderungen im Gewährleistungsfall kann ein Betrieb vom Hersteller eines defekten Arbeitsgeräts nur verlangen, wenn dieser den Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem muss der Schaden dafür innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegen, die maximal 24 Monate beträgt. Doch was ist, wenn der Schaden zum Beispiel durch Unachtsamkeit eines eigenen Angestellten verursacht wurde? Fehler sind schließlich menschlich und auch bei der Arbeit machen Menschen immer wieder Fehler. Für die Betriebe kann das jedoch zu folgenschweren und teuren Schäden führen. Eine gute Absicherung bieten hier Maschinenversicherungen. Diese greifen sowohl bei Bedienungs- als auch bei Material- und Ausführungsfehlern. Außerdem sind in der Regel technische Schäden, wie etwa durch einen Kurzschluss, und das Abhandenkommen durch Diebstähle abgesichert.

Der Versicherungsschutz durch eine Maschinenversicherung lässt sich auch auf Vermögenswerte ausweiten, d.h. ein möglicher Verdienstausfall, weil im Schadensfall die Produktion stillsteht, kann mit abgesichert werden. Die Kosten einer Maschinenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Gerät. Für einfache Geräte ist die Absicherung natürlich günstiger als für komplexe Maschinen, die zum Beispiel mit sensibler Elektronik ausgestattet sind. Der Neupreis und das Alter der Maschinen sind die wichtigsten Preisfaktoren. Natürlich können Maschinenversicherungen nicht nur für neue Maschinen, sondern auch für solche abgeschlossen werden, die bereits im Einsatz sind. In der Regel wird bei dieser Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart.

Fazit

Unternehmen investieren viel Geld in ihr Equipment und sind in der hochtechnisierten heutigen Zeit meist davon abhängig. Durch menschliche Fehler oder technisches Versagen kommt es allerdings auch bei wichtigen und teuren Arbeitsgeräten immer mal wieder zu Ausfällen. Sind sich Betriebe dessen bewusst, können sie sich gut gegen Folgeschäden absichern. Unternehmen sollten daher bei allen geschäftlichen Anschaffungen die Gewährleistungspflichten der Hersteller im Auge behalten und bei unverzichtbaren Geräten Servicepakete oder Maschinenversicherungen abschließen. Kommt es dann zu einem Schaden, müssen sie sich keine großen Sorgen machen, weil ihnen entweder der Hersteller oder die Versicherung umfassend beisteht und sich um die Schadensregulierung kümmert. Um das Bestehen des Betriebs nicht zu gefährden, sollte hier bei der Absicherung keinesfalls gespart werden, denn manche Arbeitsgeräte sind einfach unverzichtbar. Manche Betriebe können sich natürlich auch Ärger ersparen, indem sie bestimmte Maschinen, zum Beispiel Gabelstapler oder Hubwagen, gleich mehrfach vor Ort haben. Fällt dann einmal ein solches Gerät aus, hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Betriebsabläufe. Außerdem ist es von Vorteil, wenn Sie die entsprechenden Kennzeichnungsprodukte bzw. LoTo-Produkte direkt zur Hand haben, damit eine Prüfung der Geräte direkt dokumentiert und defekte Maschinen umgehend gesichert werden können.

Bildquellen

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Bild 3: Adobe Stock © rh2010 #289287667

Autor
Valentin Lundin • Produktionsmanager im Maschinenbau
Veröffentlicht
5. Mai 2022
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