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Beratung zu Gefahrzetteln / Placards

Wenn gefährliche Güter transportiert werden, gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung. Die Kennzeichnung für Gefahrgüter, Umverpackungen und Warensendungen die sowohl national als auch international auf den Straßen transportiert werden, erfolgt durch Gefahrzettel oder Großzettel (Placards). Welche Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung dabei für das Transportgut richtig ist, regelt das ADR.

Ein Gefahrzettel/Placard dient dazu, auf der Verpackung und auf größeren Transporteinheiten, wie z.B. LKW’s oder Containern zu kennzeichnen, welche Gefahren vom Inhalt ausgehen können. Der Gefahrzettel muss auf der Außenverpackung deutlich das Gefahrgut als solches kennzeichnen. Dabei sind mindestens zwei Kennzeichnungen auf dem Äußeren des Gefahrguts nötig.

Die eine Kennzeichnung auf dem Gefahrgut ist der Gefahrzettel mit der aufgedruckten Gefahrstoffklasse und dem richtigen Gefahrensymbol (laut ADR / IMDG) des Transportgutes. Wenn die Kennzeichnung durch den Gefahrzettel nicht erfolgt (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!) oder mangelhaft ist und dadurch der Transporteur oder andere Mitmenschen in Gefahr gebracht werden, kann das schwere rechtliche Konsequenzen für den Versender nach sich ziehen!

Kennzeichnung von Transportgut mit GefahrzettelnKennzeichnung von Transportgut mit Gefahrzetteln

Die zweite erforderliche Kennzeichnung auf dem Gefahrgut ist die UN-Nummer auch besser bekannt als Stoffnummer. Verpackungskennzeichnungen mit UN-Nummer nerhalten Sie ebenfalls im Brewes Onlineshop, genauso wie Warntafeln für Fahrzeuge und Container.

Größen und Layouts von Gefahrzetteln / Placards

Ein Gefahrzettel ist eine optische Kennzeichnung für jedes Transportgut das einen Gefahrstoff beinhält. Der Gefahrzettel weist daraufhin was für ein Gefährdungspotenzial von dem Transportgut ausgehen kann. Beispielsweise können Kisten, Paletten, Großgebinde oder auch Fässer durch einen Gefahrzettel gekennzeichnet werden. Der Gefahrzettel muss eine Mindestgröße von 100 x 100 mm haben. Eine Verkleinerung des Gefahrzettels auf das Maß 50 x 50 mm ist ausnahmsweise zulässig, wenn es die geringe Größe der Verpackung erforderlich macht. Er wird auf die Außenfläche der Verpackung des Gefahrstoffes angebracht und warnt somit die Transporteure. Ein Gefahrzettel ist unabdingbar, wenn es um den Transport von Gefahrenstoffen geht.

Aufbau eines GefahrzettelsAufbau eines Gefahrzettels

*** - Angabe des Symbols der Klasse oder für die Unterklassen 1.4, 1.5, 1.6 die Nummer der Unterklasse, bei Gefahrzetteln nach Muster 7E der Ausdruck „FISSILE“

** - wenn vorgeschrieben muss oder wenn nicht vorgeschrieben kann hier zusätzlicher Text, Nummern, Buchstaben oder Symbole angegeben werden

* - Angabe der Nummer der Klasse, für die Klassen4.1; 4.2 und 4.3 die Ziffer „4“ oder für die Klassen 6.1 und 6.2 die Ziffer „6“

Ein Placard (Großzettel) wird auf die Außenseite von Containern, Fahrzeugen oder Tankfahrzeugen angebracht und ist somit eine optische Kennzeichnung für Transportgüter. Er darf die Mindestgröße von 250 x 250 mm nicht unterschreiten (kann aber proportional vergrößert werden). Der Großzettel (Placards) soll von außen ersichtlich machen, welche Gefahren durch die Gefahrstoffe im Inneren des Containers, Tankfahrzeuges, etc. lauern können. Dadurch sollen die Transporteure auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden und einen vorsichtigeren Umgang damit pflegen. So sollen (eventuelle) Folgeschäden an Mensch und Umwelt verhindert werden.

Bei Brewes erhalten Sie Placards als Aufkleber in den Größen:

  • 250 x 250 mm
  • 300 x 300 mm

Eine Auswahl an häufig an LKW und Waggons benötigtem Placards bieten wir auch aus Aluminium in beiden Größen zur Verwendung in Wechselrahmen an.

Häufige Fragen zu Gefahrzetteln / Placards

Was ist bei Gefahrzetteln und wozu dient die Kontrastlinie?

Ein Gefahrzettel ebenso wie der Großzettel (Placards) muss sich deutlich (Kontrast) von dem Untergrund, auf dem er sich befindet abheben! Wenn die optische Wahrnehmung durch den Untergrund oder durch die Farbe des Gefahrzettels bzw. Großzettel (Placards) nicht gewährleistet (bzw. eingeschränkt) ist, muss der Gefahrzettel oder Großzettel (Placards) eine Kontrastlinie als Umrandung bekommen. Durch die Kontrastlinie soll gewährleistet werden, dass der Gefahrzettel bzw. der Großzettel (Placards) nicht übersehen wird und sich deutlich vom Untergrund abhebt. Die Kontrastlinie kann sowohl gestrichelt als auch durchgehend dargestellt werden.

Wie werden Gasflaschen als Gefahrgut gekennzeichnet?

Für Gasflaschen gibt es eine Variante, die auf der Flaschenschulter angebracht wird. Die Gestalt der Gefahrzettel für Gasflaschen ist in DIN EN ISO 7225 festgelegt. Bei Brewes können Sie Gefahrzettel für Gasflaschen mit Durchmessern von 75 bis 179 mm und größer als 180 mm online bestellen.

Beispiel Etikette für GasflaschenBeispiel Etikette für Gasflaschen
Anwendungsbeispiel für Gefahrzettel auf einer GasflascheAnwendungsbeispiel für Gefahrzettel auf einer Gasflasche

Normen, Regelungen und Vorschriften zu Gefahrzetteln / Placards

ADR (europäische Übereinkunft für den Güterverkehr auf der Straße) Teil 5, Vorschriften für den Versand

Der Teil 5 der ADR enthält die Vorschriften für den Versand gefährlicher Güter hinsichtlich der Kennzeichnung von Gefahrgut. In diesem Teil werden die Gestalt, die Größe und die Anforderungen an die Anbringung von Gefahrzetteln und Placards im Bereich von Gefahrgutversand und Gefahrguttransport geregelt.

DIN EN ISO 7225

In der DIN EN ISO 7225 werden die Gestaltung, Größe und Anbringung von Gefahrgutaufklebern auf Gasflaschen geregelt.

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