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Kennzeichnung durch Hinweisschilder im Betrieb

Hinweisschilder sind in einem Unternehmen und auf dem Unternehmensgelände ein wichtiger Bestandteil, wenn es um das Thema Sicherheit geht. Sie weisen z.B. auf kleine Gefahrenstellen hin, wie z.B. das Schild „Vorsicht Stufe“ oder geben auch mit Hilfe des Schildes „Zutritt nur für Mitarbeiter“ die Anweisung, dass bestimmte Bereiche für Firmenbesucher nicht zu betreten sind

Die Farbgestaltung der Schilder ist dabei sehr unterschiedlich. Gerade bei Hinweisen, deren nicht Befolgung, negativen Einfluss auf die Gesundheit von Personen hat oder sogar zum Tod führen kann, wird auf die Signalfarben rot/weiß, rot/weiß in Kombination mit Schwarz oder gelb/schwarz gesetzt, damit der Sicherheitshinweis auf keinen Fall übersehen wird. Dafür muss das Hinweisschild aber auch entsprechend gut sichtbar angebracht und darf von keinen anderen Gegenständen zugestellt werden. Allgemeine Hinweiszeichen, wie „Bitte Tür schließen“ oder „Einfahrt freihalten“ erfüllen einen wichtigen Zweck,  denn auch hier führt das Missachten der Information in der Regel zu Störungen des Betriebsablaufes oder sogar zu Gefährdungen von Leben und Gesundheit.

Hinweisschilder, die mit kurzen Anweisungen oder Informationen eine wichtige Ergänzung zur im Unternehmen vorhandenen Sicherheitskennzeichnung darstellen, helfen Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Unfälle zu vermeiden. Nach statistischen Untersuchungen von Unfallzahlen (Quelle: DGUV Stand: 2015) ist jeder 5 Arbeitsunfall auf einen Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfall zurückzuführen. Dies unterstreicht nochmals die Wichtigkeit der Hinweisschilder im Unternehmen.

Einsatzgebiete der von Brewes angebotenen allgemeinen Hinweisschilder:

  • Hinweisschilder für Türen
  • Hinweise für Zutritte und Grundstückbenutzung
  • Hinweise für Aufzüge und Kräne
  • Hinweisschilder für Räume (z.B. Heizungsräume)

Die verschiedenen Varianten der Hinweisschilder

Bei den Hinweisschildern unterscheidet man nicht nur zwischen Hoch- und Querformat, sondern die Maße der Schilder kann auch stark variieren. So zählen wir von Brewes z.B. auch die Anhängeschilder (Parkausweise und einige Türgriffschilder) zu den allgemeinen Hinweisschildern.

Unseren Kunden bieten wir dabei viele unterschiedliche Formate (B x H) an, wobei die Formate sich oft auch am Anwendungszweck orientieren. Hinweisschilder für den Außenbereich sind in der Regel größer (z.B. 300 x 200 mm) als Hinweisaufkleber, z.B. auf Türen.

Auch im Bereich Material gibt es unterschiedliche Ausführungen der Schilder. So kann hier je nach Produkt zwischen Aufklebern, Aluminium- oder Kunststoff-Schildern gewählt werden. Sollten Sie den passenden Text für Ihr Hinweisschild nicht bei uns im Shop finden, fertigen wir Ihnen gerne ein Schild mit Ihrem Wunschtext an. Sie können hier aus verschiedenen Standardformaten wählen.

Unsere Hinweisschilder erhalten Sie in verschiedenen Materialien:

  Selbstklebende Folie Kunststoff Aluminium
Anwendungsbereich dauerhaft im Innenbereich kurz und mittelfristig im Außenbereich unter Normalbedingungen im Innen und Außenbereich im Innen- und besonders im Außenbereich
Eigenschaften

haftet auf glatten, sauberen und fettfreien Untergründen

beständig gegen viele Chemikalien schwer entflammbar               langlebig langlebig, auch unter schwierigen Bedingungen
Temperaturbeständig von -40°C bis +70°C von -40°C bis +70°C von -40°C bis +150°C     

Hinweisschilder mit Verbot

Hinweisschilder, wie „Betreten verboten“ oder auch „Kein Durchgang“ regeln eindeutige Verbote auf dem Betriebsgelände. Sie dienen der Sicherheit und sollen möglich Unfälle verhindern. In dieser Kategorie finden sie fast ausschließlich Schilder mit reinen Textbotschaften, die mit ihren klaren Aussagen, keinen Interpretationsspielraum bieten, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Gerne stellen wir Ihnen auch Hinweisschilder mit Ihrem Wunschtext her. In unserem Onlineshop finden Sie ebenfalls Verbotsschilder mit Piktogrammen.

Eigenschaften der Hinweisschilder mit Verbot

Die Verbotsschilder sind bei Brewes in drei unterschiedlichen Materialien erhältlich:

  • Aluminium
  • Folie selbstklebend
  • Kunststoff

Des Weiteren sind die Schilder alle für einen Außeneinsatz geeignet. Im Sortiment befinden sich Hinweisschilder mit einer Breite von 100 – 600 mm und einer Höhe von 100 – 400 mm, die genauen Maße des gewünschten Schildes entnehmen Sie bitte der entsprechenden Produktdetailseite.

Baustellenschilder und Ihre Funktion

Das betreten von Baustellen birgt viele potenzielle Gefahren, daher ist es unerlässlich, diese mit Hilfe von Baustellenschildern zu sichern und Unbefugten das Betreten der Baustelle zu untersagen. Sie geben aber auch wichtige Hinweise für die Mitarbeiter auf einer Baustelle, wie z.B. das Schild „Der Aufenthalt im Schwenkbereich des Krans ist verboten! Lebensgefahr!“. Die Schriftfarbe auf den Schildern ist ausschließlich schwarz, wo hingegen die Farbe des Schildes variieren kann. So können die Schilder gelb oder weiß sein. Bei den weißen Schildern wird noch zwischen einer schwarzen und roten Umrandung unterschieden. Gerade die Hinweisschilder mit Verboten mit gelbem Hintergrund oder mit der roten Umrandung springen dem Betrachter anhand ihrer Signalfarben besonders ins Auge und weisen auf sehr großes Gefahrenpotenzial hin. Wichtig ist das die Schilder jeder Zeit gut sichtbar und die Gefahrenstellen ausreichend Beschildert sind.

Schilder zum Hinweis auf Zutrittsrechte

Die Kennzeichnung von Grundbesitz umfasst nicht nur Schilder zur Abgrenzung des Grundbesitzes, wie die Hinweisschilder "Privatgrundstück" oder "Privatweg" bzw. "Privat" sondern auch Hinweisschilder zum Verbot des Zutritts, wie z.B. "Betreten verboten". Folgende Möglichkeiten für die Beschilderung des Grundbesitzes sind u.a. erhältlich:

  • Betreten verboten
  • Zutritt verboten
  • Durchgang verboten
  • Heizungsraum – Unbefugten ist der Zutritt verboten!
  • Werksgelände Betreten verboten!

Allgemeine Verbotsschilder

In diesen Bereich der Beschilderungen fallen z.B. Verbotsschilder wie „Fahrräder abstellen verboten“ oder „Plakate ankleben verboten“. Diese Schilder weisen im Vergleich zu den oben genannten Schildern nicht auf eine mögliche Gefahrensituation hin, sondern haben einen rein informativen Charakter, deren Missachtung jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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