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Bedeutung von Baustellenschildern

Auf Baustellen existiert eine Vielzahl von Gefahrenstellen, denn nicht alle Sicherheitsrisiken lassen sich vollständig beseitigen. Um trotzdem die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, müssen Gefahrenstellen und Gefahrensituationen normgerecht mit Sicherheitsschildern gekennzeichnet werden.

Baustellenschilder erfüllen mehrere Zwecke bzw. die Schilder zur Sicherung von Baustellen lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen. Diese lauten wie folgt:

Einsatzzweck von Baustellenschildern

Neben den Sicherheitsgefahren für Mitarbeiter auf Baustellen, müssen Passanten und Unbefugte vor dem Betreten der Baustelle gewarnt werden. Personen, die nicht mit den Risiken auf Baustellen vertraut sind bzw. von einem fachkundigen Mitarbeiter begleitet werden, sind Unfallgefahren stärker ausgesetzt. Passanten, spielende Kinder oder andere Unbefugte sollte das Betreten der Baustelle mit Schildern verboten werden. Dasselbe gilt für das Befahren oder Durchfahren von Baustellen mit Privatfahrzeugen ein Verbot. Um Haftungsansprüche zu vermeiden, Eigentumsrechte deutlich zu machen, sowie unbefugte Personen vor Unfällen und Schäden zu schützen, sollten Baustellenschilder angebracht werden, die vor dem Betreten oder dem Befahren warnen und es Unbefugten untersagen.

Die Anbindung von Baustellen an den öffentlichen Straßenverkehr sollte durch entsprechende Beschilderung zur Regelung der besonderen Verkehrssituation an den Einfahrten und Ausfahrten  zur Baustelle. Um die Einfahrt oder Durchfahrt Unbefugter zu verhindern, sowie vor Baufahrzeugen, Kranen und Baggern zu warnen, eignen sich spezielle Hinweisschilder für Baustellen.

Beispiele für Baustellenschilder, die das Befahren oder Betreten von Baustellen regeln:

  • „Unbefugten ist das Betreten des Betriebsgeländes oder der Baustelle verboten“
  • Unbefugten ist das Betreten des Grundstückes verboten
  • „Unbefugten Zutritt verboten“
  • „Durchgang verboten“
  • Baustelleneinfahrt „ Durchfahrt verboten
  • Baustelleneinfahrt „Einfahrt verboten“
  • Baustelleneinfahrt „Einfahrt freihalten“, „Ausfahrt freihalten“
  • Baustelleneinfahrt „Ausfahrt Tag und Nacht freihalten“
  • Baustelleneinfahrt „Vorsicht Ausfahrt“

Baustellenschilder für den Arbeitsschutz

Neben der Warnung vor Gefahrstellen und Gefahrensituationen werden Baustellenschilder auch zur Anleitung für einzelne Arbeitsvorgänge auf den Baustellen eingesetzt. Sie erfüllen auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zur Unfallvermeidung und zum Arbeitsschutz.

Hinweisschilder für Baustellen und Baustellenbeschilderung können nicht nur Mitarbeiter und passierende Fußgänger vor Verletzungen und Unfällen warnen, sie können auch Informationen und Hinweise zum Arbeitsschutz an einzelnen Anlagen wie Kranen und Baggern, etc. liefern. Auch Hinweisschilder zu Notschaltern und Hauptschaltern sind wichtige Informationen für den Arbeitsschutz, da diese im Notfall schnell gefunden und betätigt werden müssen.

Richtiges und sicheres Verhalten, sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen ist auf Baustellen extrem wichtig. Durch das erhöhte Gefahrpotential gelten auf Baustellen viele gesetzliche Sicherheitsgebote z.B. für das Tragen von Kopfschutz, Gehörschutz oder Sicherheitsschuhen . Gebotsschilder, die zum Tragen von Arbeitsschutzhelmen und anderer persönlicher Schutzausrüstung mahnen, gehören deshalb grundsätzlich zum Sicherheitskonzept auf Baustellen.

Sie erhalten bei uns je nach Anwendungszweck Baustellenschilder in signalgelber Grundfarbe oder in rot-weißer Warnkennzeichnung mit schwarzer Schrift als Folienschild (Aufkleber), Kunststoffschild oder aus Aluminium.

Baustellenschilder für das richtige Verhalten auf Baustellen

Baustellenkennzeichnung, die einen Hinweis auf die besonderen Gefahren einer Baustelle gibt, sind für das Baustellenpersonal und die Mitarbeiter ebenso wichtig, wie für vorbeilaufende Fußgänger.

Zu diesen spezifischen Baustellenschildern zählen vor allem Warnschilder mit Warntexten oder Warnsymbolen vor plötzlich auftretende Gefahrensituationen wie Warnung vor schwebenden Lasten, Warnung vor herabfallenden Gegenständen, Warnung vor Kranbewegungen oder Baggern.

Auch, wenn akute Gefährdungssituation nur gelegentlich eintreten, können sie für Passanten oder Mitarbeiter hochgradig gefährlich werden, wenn die potenzielle Gefahr aufgrund mangelnder Information nicht richtig einschätzt werden kann.

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