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Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes für einen bestimmten Bereich ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden. Rauchverbote in gewerblichen Einrichtungen dienen in erster Linie dem Brandschutz . Auch in öffentlichen Einrichtungen sind oftmals Rauchverbote aus Brandschutzgründen notwendig.

Rauchen in Werkstätten und Betrieben ist grundsätzlich verboten:

  • in allen Räumen, die als feuer- oder explosionsgefährdet gelten
  • bei Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, wie bspw.
    • Lösemittel
    • Staub
    • Kraftstoffe
    • Spiritus
    • Alkohol
    • Erdgas
    • Propan
    • Wasserstoff
    • Holz
    • Mehl
  • beim Abfüllen und Reinigen von Behältern für brennbare Flüssigkeiten, z.B. in Tankanlagen u. a.
  • bei Arbeiten im Lebensmittelbereich, wie Großküchen und in der Lebensmittelindustrie

Als feuergefährdet gelten Räumlichkeiten und Bereiche, wo leicht entzündliche und selbstentzündliche Materialien in gefährlichen Mengen benutzt oder gelagert werden, wie z. B. Logistik- und Lagerbereiche sowie Produktionsbereiche in der Holzverarbeitung, der Textil-, Kunststoff- oder Papierindustrie sowie in Mineralöl- und Kraftstofflagern und Tankstellen. Explosionsgefährdet sind Räumlichkeiten und Bereiche, in denen sich Gase, Stäube oder Dämpfe in gefährlicher Menge vorhanden sind oder sich ansammeln können, die mit Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Dazu gehören z.B. Lager mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten, Lackierbetriebe, Mühlen, Berg- und Sägewerke.

Rauchen im Lebensmittelbereich ist aus hygienischen Gründen verboten. Es ist gesundheitsschädlich und unappetitlich, wenn Zigarettenasche und Kippen in Lebensmittel gelangen.

Gesetzliche Grundlagen zum Rauchverbot und zur Beschilderung mit Rauchverbotsschildern finden Sie in folgenden Quellen:

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft BGV A1
  • Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) und das Landesnichtraucherschutzgesetze (seit August 2007)
  • Strafgesetzbuch (StGB) §§ 306 ff.

Arbeitgeber sind daneben durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2004 verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind Rauchverbote und Verbote für offenes Feuer sind angemessen auszuschildern mit genormten Rauchverbotsschildern oder Hinweisschilder „Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten“ . Ein Rauchverbot ist deutlich und dauerhaft mit Rauchen Verboten Schildern in den Bereichen selbst, wie auch an den Zugängen zu kennzeichnen.
Darüber hinaus sollten vor den Eingängen zu den Rauchverbotsbereichen geeignete Behälter zur Aufnahme von Tabakwarenresten aufgestellt werden, z.B. sand- oder wassergefüllte Aschenbecher.Die konsequente Einhaltung der Rauchverbote ist generell zu überwachen.

Um das Rauchverbot im Betrieb effektiv durchzusetzen, sind entsprechende Belehrungen und regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter notwendig. Die Unterweisungen sollten dabei schriftlich dokumentiert und von den Beschäftigten unterzeichnet werden. Verstöße gegen das Rauchverbot sind mit Disziplinarmaßnahmen zu ahnden. Die Einrichtung von Raucherinseln oder Raucherzonen hilft, das Rauchverbot in den gefährdeten Bereichen des Betriebes durchzusetzen. Diese Raucherbereiche sind von den Rauchverbotszonen räumlich oder baulich abzutrennen. Sie sind von brennbaren Materialien freizuhalten und mit geeigneten Aschern (Aschenbechern) auszustatten. Die Raucherinseln sollten als solche gekennzeichnet werden mit Gebotsschildern wie „Rauchen gestattet“ oder „Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet. Feuerlöscher mit geeignetem Löschmittel müssen bereit stehen. Achtlos weggeworfene Zigaretten- und Tabakresten und die Missachtung von Rauchverboten sind häufig die Ursache für die Entstehung von Bränden und Explosionen. Wird die Missachtung von Rauchverboten geduldet, können den Versicherungsschutz gefährden und zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

In explosionsgefährdeten Bereichen und Räumen dürfen keine Raucherbereiche eingerichtet werden. In vielen Ländern sind Regelungen zum Nichtraucherschutz erlassen worden. In Deutschland herrscht im öffentlichen Bereich allgemeines Rauchverbot. Dies dient vor allem dem Schutz von Nichtrauchern vor Passivrauch, dem Jugendschutz und der Hygiene . Tabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch anderer einatmen.

Auch im öffentlichen Bereich ist eine normgerechte Beschilderung von Rauchverboten oder Raucherzonen mit Rauchverbotsschildern und Rauchen verboten Schildern unumgänglich. Zum Beipiel müssen am Eingang von Raucherlokalen, Raucherabteilen in der Bahn etc. klare Kennzeichnungen als Raucherbereiche erfolgen. Eindeutig gekennzeichnete Raucherbereiche, Raucherzonen und Rauchverbotsbereichen erleichtern die Orientierung für Raucher sowie Nichtraucher. Wir bieten in unserem Onlineshop für die Kennzeichnung zahlreiche Verbotsschilder und Gebotsschilder wie:

Sicherheitsschilder und Verbotsschilder "Rauchverbot" nach BGV A1.3 (2013) und ISO 7010 sowie BGV A8:

  • Rauchverbotsschilder
  • Rauchen verboten
  • „Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten“
  • „No smoking“ – Schilder
  • Rauchen verboten Schilder für Universalschilderständer z.B. für
  • Feuerwehreinsätze
  • Piktogramme und Klebeschilder „Rauchen verboten für Flucht- und
  • Rettungspläne
  • Edelstahlpiktogramme und Aluminiumpiktogramme zum Rauchverbot oder zur
  • Kennzeichnung von Raucherzonen
  • Rauchverbotspiktogramme und Raucherpiktogramme als Türschilder
  • Gebotsschilder „Rauchen gestattet“ und „Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet als praxiserprobte Gebotsschilder
  • Textschilder und Kombischilder zum Rauchverbot
  • Sicherheitsschilder für den Arbeitsschutz mit kombinierten Sicherheitszeichen zum Rauchverbot
  • Hinweisschilder „Rauchen verboten“ für Garagenräume und Tankanlagen
  • Hinweisschilder „Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten“ für explosionsgefährdete Bereiche
  • Tischaufsteller für Raucher- und Nichtraucherbereiche
  • Faltsignale mit Rauchverbotssymbolen, z.B. für „Arbeiten an Gasleitungen“
  • Gravurschilder, gravierte Schilder aus Edelstahl als Rauchverbotsschilder

Rauchverbotsschilder, Verbotszeichen "Rauchen verboten" und Verbotszeichen „Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten“ zur Verbotsbeschilderung nach ASR A1.3

Schildern Sie Rauchverbote allgemein verständlich aus. Das internationale Rauchverbotszeichen zeigt das durchgestrichene Piktogramm einer qualmenden Zigarette.

Die betriebliche Sicherheitskennzeichnung und Beschilderung, z.B. mit Rauchverbotsschildern und mit Rauchen verboten Schildern sollte immer nach der aktuell gültigen Arbeitsstättenregel ASR A1.3 erfolgen, derzeit also Ausgabe 2013. Nur dann kann der Arbeitgeber davon ausgehen, nach den Vorgaben der gesetzlich verbindlichen Arbeitsstättenverordnung zu kennzeichnen. Bestehende Beschilderungen nach BGV A8 dürfen weiterhin verwendet werden. Von einer Mischung unterschiedlicher Kennzeichnungsrichtlinien ist abzusehen. Deshalb werden vorhandene Kennzeichnungen nach BGV A8 auch mit Verbotsschildern und Gebotszeichen nach dieser Norm ergänzt, wenn es notwendig ist.

Bei kompletter Neubeschilderung sollten jedoch Sicherheitszeichen und Sicherheitsschilder mit Symbolen nach ASR A1.3:2013 bzw. nach DIN ISO EN 7010 verwendet werden.

Im Brewes Online Shop finden Sie Rauchverbotsschilder und Rauchverbots Aufkleber nach ASR A1.3:2007 und BGV A8 zur Ergänzung Ihres vorhandenen Bestandes und nach ASR A1.3:2007 und BGV A8 und Rauchverbotsschilder und Rauchverbots Aufkleber zur internationalen Kennzeichnung als Klebeschilder aus Folie bzw. Schilder aus Kunststoff oder Aluminium. Auf Anfrage erhalten Sie Magnetschilder mit den entsprechenden Symbolen.

Die Registriernummer für Sicherheitszeichen nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010 für diese Verbotszeichen ist P002. Die lang nachleuchtenden Ausführungen nach DIN 67510 sind verfügbar als Folienschilder, Kunststoffschilder bzw. als Aluminiumschilder.

Rauchverbotsschilder als Textschilder oder Kombischilder mit Verbotstext „Rauchen verboten“ oder „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“

In unserem Onlineshop erhalten Sie runde und Eckige Verbotsschilder aus Folie, selbstklebend, Kunststoff oder Aluminium mit folgenden Rauchverbots Texten:

  • „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“
  • „Rauchen und offenes Licht im Umkreis von 5 m verboten“
  • „Rauchen verboten“
  • oder mit Ihrem Wunschtext"

Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift sind Kombischilder – Schilder und Zeichen die Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen als Sicherheitszeichen mit zusätzlichen Texten versehen sind, die ein bestimmtes Verhalten verbieten.

Zum Rauchverbot bieten wir in unserem Onlineshop Kombischilder mit dem Rauchverbots-Symbol und den Zusatztexten: „Rauchen verboten“ oder „Feuere, offenes Licht und Rauchen verboten“. Auch Rauchverbotsschilder mit Wunschtext sind auf Anfrage möglich.

Sicherheitsschilder für den Arbeitsschutz mit Feuer- und Rauchverbotszeichen

Die Mehrsymbol-Kombischilder mit mehreren Sicherheitszeichen zum Arbeitsschutz vereinen Warnungen vor Gefahren mit den entsprechenden Geboten, Verboten und Verhaltensregeln.

Diese Kombischilder aus Kunststoff oder selbstklebende Folienschilder sind witterungsbeständig und für Innen- und Außeneinsatz geeignet. Es sind die idealen Hinweisschilder für Baustellen, Werksgelände, Produktionshallen und Werkstätten. Weisen Sie mit verschiedenen Symbolen und Hinweistexten auf einem Schild einfach und deutlich auf Gefahren hin und verringern Sie die Unfallgefahr durch Verhaltensanweisungen.

Oft ist es notwendig, auf Baustellen und im Außenbereich von Firmen auf Gefahren hinzuweisen und gleichzeitig Verhaltensregeln wie Feuer- und Rauchverbote übersichtlich auf einen Blick zu vermitteln. Im Brewes Onlineshop erhalten Sie folgende Kombischilder für den Arbeitsschutz mit Standardkombinationen von Feuer- und Rauchverbotsschildern als Kunststoffschild oder Folienschild, selbstklebend:

  • „Vorsicht! Feuergefährliche Stoffe – Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“
  • „Vorsicht! Gasflaschen – Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“
  • „Vorsicht! Gefahr durch Batterien – Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Kombischilder mit entsprechenden Wunschsymbolen und Wunschbeschriftungen nach Ihren Anforderungen anfertigen zu lassen. Nennen Sie uns die gewünschten Warnzeichen, Gebotszeichen und Verbotszeichen für Ihre konkrete Situation und die gewünschten Signalwörter, Zusatztexte und Verhaltensregeln. An Schilderformate, Anordnung und Gestaltung der Texte und Symbole sind dabei keine Grenzen gesetzt! Wir fertigen Ihr Schild schnell und preiswert auch als Einzelstück. Auch Kombischilder auf Aluminium sind möglich.

Rauchverbotsschilder und Hinweisschilder für Garagen und Tankstellen

Für den privaten und gewerblichen Bereich bieten wir ein großes Sortiment an Rauchverbotsschildern und Rauchen verboten Schildern mit Verbotstexten und zusätzlichen Hinweisen auf Explosionsgefahren, Kraftwagenanlagen, Flüssiggas- und Tankanlagen in unterschiedlichen Beschriftungen an, z.Bsp.

  • „Rauchen verboten“
  • „Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten“
  • „Feuer und Rauchen verboten – Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren – Vergiftungsgefahr!“
  • „Rauchen, Feuer und offenes Licht polizeilich verboten“
  • „Heizöllagerraum - Rauchen, Feuer und offenes Licht polizeilich verboten!“
  • „Explosionsgefahr! – Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten – Funkenbildung vermeiden“
  • „Flüssiggas-Anlage – Feuer- u. Explosionsgefahr – Rauchen und Umgang mit offenem Licht oder Feuer verboten!“
  • „Kraftwagenanlage - Feuer und Rauchen polizeilich verboten“
  • „Kraftwagenanlage - Rauchen, offenes Licht und offenes Feuer polizeilich verboten“
  • „Tankanlage! – Feuergefährlich! Rauchen, Flammenlicht und Feuer im Umkreis von 5 m verboten …“
  • „Heizraum – Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten“

Diese Rauchen verboten Schilder sind mit den entsprechenden Verbotstexten und teilweise mit zusätzlichen Symbolen für Rauchverbot und Warnung vor Explosionsgefahr versehen.

Rauchen verboten Schilder, Nichtraucher Schilder als Piktogrammschilder oder Türschilder

Kennzeichnen Sie Räume und Bereiche, in denen das Rauchen nicht gestattet ist bereits an der Tür oder im Eingangsbereich. Bei uns finden Sie Piktogrammschilder mit international verständlichen Nichtraucher Symbolen zur Orientierung, als Hinweis oder Warnung u.a. auch mit Symbolen zum Rauchverbot bzw. Raucherzonen etc. Diese Piktogramm-Schilder sind als selbstklebende Folienschilder, Aufkleber Nichtraucher, Kunststoffschilder, eloxierte Aluminiumschilder oder Edelstahlschilder bedruckt bzw. als Gravurschilder erhältlich.

Für Hotels und Gastronomie, Banken, Flughäfen oder für Verwaltungsbereiche sind dezente oder edle Ausführungen der Rauchverbotsschilder z.B. als gravierte Edelstahlschilder gut geeignet. Sie ergänzen die wegweisende Beschilderung in Gebäuden, sowie die Beschriftung von Büros, Konferenzräumen, Fahrstühlen etc.

Hinweise auf Raucherbereiche und Rauchverbotszonen erleichtern die Orientierung für Mitarbeiter, Gäste und Besucher dezent und trotzdem aussagekräftig. Rauchverbotsschilder und Rauchverbotsaufkleber transparent oder als doppelseitige Rauchverbotszeichen für Glasscheiben sind besonders für Eingangstüren und Glasfronten geeignet.

Tischaufsteller mit Rauchverbotszeichen, Rauchverbots-Aufsteller

Tischaufsteller, Thekenaufsteller, Rauchverbot-Aufsteller sind besonders im Hotel-, Gastätten- und Dienstleistungsbereich unentbehrlich geworden. Sie werden benutzt, um wichtige Informationen und Hinweise an die Gäste und Kunden weiterzugeben. Tischaufsteller sind je nach Form für die einseitige oder beidseitige Hinweisübermittlung geeignet. Ein Tischaufsteller in L-Form bietet den Platz für einseitige Infos. Aufsteller in Dachform oder T-Form präsentieren die Information oder Verhaltensregeln beidseitig. Entscheiden Sie sich nach dem gegebenen Sichtfeld des Kunden für die passende Ausführung. Rücken Sie die gedruckten oder gravierten Rauchverbote oder Nichtraucherhinweise diskret aber sicher ins Blickfeld Ihrer Kunden.

Faltsignale, Warnpyramiden und Schilderständer zur temporären Absicherung von Arbeiten an Gasleitungen mit Rauchverbotszeichen

Arbeiten an Gasleitungen im Bereich öffentlicher Verkehrswege bergen eine Reihe von Gefahren. Durch die Entzündung austretender Gase kam es schon zu folgenschweren Arbeitsunfällen. Auch die Explosionsgefahr ist nicht zu unterschätzen.

Vor Beginn der Arbeiten an Gasleitungen sind geeignete Absperreinrichtungen zu errichten und die Baustelle durch normgerechte Beschilderung zu kennzeichnen. Im Umkreis der Gasleitungsarbeiten sind unbedingt offenes Feuer und andere Zündfunken zu vermeiden – dazu gehört auch ein striktes Rauchverbot. Für die temporäre Beschilderung und Kennzeichnung von Gasleitungsarbeiten haben sich Schilderständer mit Rauchverbotsschildern oder Faltsignale mit Rauchverbotszeichen bewährt.

Mobile Schilderständer lassen sich mit wenigen Handgriffen und ohne Werkzeug zusammenbauen und wieder zerlegen. Die variabel verstellbaren Halterungen ermöglichen die Anbringung von Schildern in verschiedenen Formaten. An diesen Schilderständern lassen sich handelsübliche Sicherheitskennzeichen mit Symbolen und / oder Textaufdruck, wie Rauchen verboten Schilder und Rauchverbotsschilder sicher befestigen. Faltsignale spielen eine wichtige Rolle bei der Schnellabsicherung von Gefahrenstellen bei Baustellen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Das Faltsignal besteht aus einem zusammenklappbaren Dreibeinstativ aus feuerverzinktem Profilstahl.

Der schirmartig, stabiler Spannmechanismus gewährleistet eine straffe Spannung der Signalflächen und eine gute Sichtbarkeit der aufgedruckten Warnzeichen oder Verbotszeichen. Die Signalbespannung besteht aus wetterfestem PVC-Gewebe. Sie ist dreiseitig beschriftet mit dem rot-schwarzen Rauchverbotszeichen und dem Hinweistext „Arbeiten an Gasleitungen“.

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