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Rohrleitungskennzeichen Klima Vorlauf nach DIN 2403, in verschiedenen Ausführungen

  • Kennzeichnungsetikett für Rohrleitungen "Klima Vorlauf" mit Ø 10 - 25 mm, 25 - 40 mm, 40 - 60 mm oder über 60 mm
  • Kennzeichen nach DIN 2403 für Rohrleitungen der Gruppe 1
  • Material: selbstklebende Folie mit hoher Klebkraft
  • Klebeschilder mit doppelter Pfeilspitze (nicht benötigte Pfeilspitze vor dem Verkleben abschneiden)
  • lösungsmittelbeständig, wisch- und kratzfest, witterungsbeständig
  • Farbe: grün (RAL 6032)
  • Schrift: weiß
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Produktbeschreibung

Etiketten zur Rohrleitungskennzeichnung (Pfeilschilder) "Klima Vorlauf" nach DIN 2403

Die DIN 2403 regelt die Rohrleitungskennzeichnung nicht erdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff. Diese Durchflussstoffe wurden nach allgemeinen Eigenschaften in 10 Gruppen eingeteilt und erhielten eine Farbkodierung. Durch die Farbkennzeichnung der Rohre wird deutlich, mit welchen Gefahren zu rechnen ist.

Mit Fernheizung bezeichnet man ein System zur Versorgung von Gebäuden mit Wärme und Warmwasser. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrleitungen, die überwiegend erdverlegt sind. Eine Anlage zur Erzeugung und Aufrechterhaltung eines gleichmäßigen Raumklimas wird als Klimaanlage bezeichnet. Dabei müssen die Klimaanlagen in einem Raum Temperatur, Feuchtigkeit und Luftqualität erzeugen und erhalten. Bei zentralen Klimaanlagen über kombinierte Luft-/Wasser-Anlagen wird die erforderliche Temperierung über wassergebundene Flächenheiz- oder -kühlsysteme zur Verfügung gestellt. Der Weg von der Wärmequelle (z.B. Heizkessel) zu den Heizkörpern wird dabei als Klima Vorlauf bezeichnet.

Die Rohrleitungen für Klima Vorlauf sollten gekennzeichnet werden mit Rohrleitungsetiketten nach DIN 2403. Entsprechend DIN 2403 sind im Interesse der Sicherheit Rohrleitungen nach Ihren Durchflußstoffen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung sollte an betriebswichtigen Punkten (Anfang, Ende, Armaturen, Wanddurchgängen oder Abzweigungen) erfolgen. Sie dient der sachgerechten Instandsetzung der Anlage, als Hinweis im Havariefall sowie einer wirksamen Brandbekämpfung.


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