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rote Warnflagge für überstehende Ladung, StVO §22, 300 x 300 mm

  • rote Warnfahne zur Kennzeichnung überstehender Ladung nach StVO § 22 (4)
  • Material: Kunststoff (Planenmaterial)
  • Größe: 300 x 300 mm
  • mit doppelt eingeschweißtem Runddrahtbügel und Befestigungsöse
  • inkl. eingefädelter Kunststoffleine ca. 0,7 m
  • blanko oder mit Wunschaufdruck
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Produktbeschreibung

Warnflagge für überstehende Ladung nach §22 StVO

Gemäß §22 der Straßenverkehrsordnung müssen alle überhängenden Lasten länger >1m (gemessen ab Rückstrahler) mit einer roten Warnflagge bzw. Warnfahne gekennzeichnet werden. Diese Warnflagge für überhängende Lasten muss eine Größe von mindestens 300 x 300 mm aufweisen. Diese Warnflagge muss laut StVO durch eine Querstange auseinandergehaltene werden, so dass sie nicht zusammenklappt. Für den nachfolgenden Verkehr muss die gesamte Fläche der Warnflagge zur Warnung sichtbar sein. Nachts und sobald Beleuchtung benötigt wird (Tunnelfahrt, Regen usw.) muss zusätzlich ein rotes Schlusslicht angebracht werden!

Die Brewes Warnflaggen aus rotem Planenmaterial zeichnen sich durch eine hohe Wetterfestigkeit und Langlebigkeit aus. Durch den eingeschweißten Haltebügel mit Befestigungslasche hängen die Warnflaggen nach § 22 StVO plan und faltenlos.

Mehrfarbig bedruckte Warnfahnen erhalten Sie auf Anfrage Tel. 035829 / 628 11


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