In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 wird für viele Arbeitsstätten die Anbringung von Flucht-und Rettungsplänen verbindlich vorgeschrieben:
Flucht- und Rettungspläne ergänzen das Sicherheitsleitsystem in einem Gebäude, Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung. Da sich durch die Zunahme des internationalen Austausches immer mehr Personen verschiedener Nationalitäten in einem Bereich aufhalten können, ist eine international einheitliche Darstellung von Sicherheitsinformationen in den Sicherheitsleitsystemen und damit auch in Flucht- und Rettungsplänen notwendig. Die Gestaltung von Fluchtplänen und Rettungsplänen ist in der DIN ISO 23601, die Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben sind international in der DIN EN ISO 7010 geregelt.
Die Erstellung, der Aushang und die laufende Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil des Brandschutzplanes eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung.
Für die Erstellung der benötigten Flucht- und Rettungspläne werden neben den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung für den entsprechenden Bereich folgende Grundlagen benötigt:
Flucht- und Rettungspläne müssen für den Betrachter eindeutig als solche erkennbar sein und ihm verständlich den Fluchtweg zu einem sicheren Bereich sowie Verhaltensregeln für den Brandfall oder Notfall vermitteln.
Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen:
In den Flucht-und Rettungsplänen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung müssen dieselben Rettungswegzeichen, Erste-Hilfe Symbole und Brandschutzzeichen verwendet werden, wie sie auch zur Kennzeichnung der Flucht-und Rettungswege, Erste-Hilfe Einrichtungen und Brandmeldeanlagen und Brandschutzeinrichtungen im Objekt selbst verwendet werden.
Am sichersten kennzeichnen Sie in ihrem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung mit Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010. Damit verbessern Sie auch die Verständlichkeit für Personen unterschiedlicher Nationalitäten.
Im Flucht-und Rettungsplan muss die Fluchtrichtung auf den gekennzeichneten Fluchtwegen mit Richtungspfeilen in der Sicherheitsfarbe Grün nach ISO 3864-1 versehen sein. Um einen genügenden Kontrast zu diesen Richtungspfeilen herzustellen, werden die Fluchtwege in einem helleren Grün dargestellt.
Die in den jeweiligen Fluchtplänen und Rettungsplänen verwendeten Rettungswegzeichen, Erste Hilfe Symbole und Brandschutzzeichen müssen in der Legende aufgeführt und erklärt sein.
Außer der genauen Kenntnis der Fluchtwege ist im Brandfall oder anderen Notfällen das richtige Verhalten wichtig. Deshalb müssen Flucht- und Rettungspläne immer mit Verhaltensregeln für das richtige Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen versehen werden. Es ist auch erlaubt, diese Informationen zum Verhalten im Brandfall und zum Verhalten bei Notfällen in unmittelbarer Nähe zum Flucht- und Rettungsplan anzubringen. Die Formulierung der Verhaltensregeln sollte sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten, aber stets in kurzer und verständlicher Form, mit wenigen Schlagworten zum richtigen Verhalten anleiten.
Mit dem Aushang von Flucht- und Rettungsplänen muss sichergestellt werden, dass sie für alle Nutzer, das heißt sowohl für ständig im Objekt anwesende Personen als auch für zufällige Besucher zugänglich und lesbar sind. Flucht- und Rettungspläne müssen so gefertigt sein und so befestigt werden, dass sie über die erwartete Nutzungsdauer bei den zu erwartenden äußeren Einflüssen nutzbar und lesbar sind.
Orte, an denen Flucht-und Rettungspläne, je nach örtlichen Gegebenheiten, anzubringen sind:
Flucht- und Rettungspläne müssen lagerichtig ausgehangen werden und auch bei Ausfall der normal vorhandenen Allgemeinbeleuchtung noch lesbar sein. Das bedeutet, dass entweder eine Sicherheits- und Rettungswegbeleuchtung vorhanden sein muss oder der Flucht- und Rettungsplan aus langnachleuchtendem Material besteht. Außerdem sollten sie so platziert werden, dass sie auch für Menschen mit geringerer Körpergröße lesbar sind.
Die Aktualität der Sicherheitsaushänge mit den Flucht- und Rettungsplänen in einem Objekt ist regelmäßig zu überprüfen. Ändern sich bauliche Gegebenheiten und damit die Fluchtwege oder der Anbringungsort von Erste Hilfe Einrichtungen, Rettungsmitteln und Brandschutzeinrichtungen, so müssen auch die Flucht- und Rettungspläne umgehend aktualisiert werden.
In Unternehmen müssen die Beschäftigten regelmäßig über die Flucht-und Rettungswege und die Fluchtpläne geschult werden. Außerdem sollte regelmäßig mit Evakuierungsübungen die Wirksamkeit des gesamten Sicherheitsleitsystems überprüft werden. Diese Übungen und Schulungen müssen verständlich sein und sicherstellen, dass alle im Unternehmen oder der Einrichtung tätigen Personen im Ernstfall die Fluchtwege kennen und richtig handeln können.
Bei Brewes erhalten sie alle Komponenten, die sie für eine funktionsfähige Sicherheitskennzeichnung in ihrem Unternehmen benötigen: