Mit der neuen ADR tritt ab dem 01. Januar 2023 die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Tanks, die zur Beförderung von entzündbaren verflüssigten Gasen (z. B. Wasserstoff, LNG), mit Sicherheitsventilen (SV) ausgerüstet sind, in Kraft. Die neue Kennzeichnung ist standardweise 250 x 250 mm groß. Bei Tanks mit einem Fassungsvermögen von max. 3000 Litern, darf die Größe des Schildes auf bis zu 120 x 120 mm verkleinert werden. Ausgestanztes Lochbild der Buchstaben „SV“ ermöglicht die Erkennbarkeit während und nach einem Brand.