Das Verbotsschild "Mitführen von Hunden verboten", kennzeichnet einen Bereich, in dem es nicht gestattet ist Hunde und andere Tiere mit zunehmen.
Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren in öffentlichenen Bereichen ist grundsätzlich nur gestattet, wenn keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die Reinhaltung der Einrichtung besteht und andere Personen dabei nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden können. Vor allem im Bereich von Sporteinrichtungen oder öffentlichen Kinderspielanlagen (Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielwiesen) ist es generell nicht gestattet, Tiere (insbesondere Hunde) mitzubringen sowie frei laufen zu lassen.
In vielen öffentlich zugänglichen Bereichen, wo besondere hygienische Bestimmungen gelten, wie gastronomischen Einrichtungen, Handelseinrichtungen etc. kann das Mitführen von Tieren aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen untersagt sein. Es könnten Krankheitserreger wie Bakterien und Parasiten verbreitet und zu einer Gesundheitsgefahr und Belastung der Allgemeinheit werden.