Das Verbotsschild "Mitführen von Tieren verboten" kennzeichnet Bereiche, deren betreten in Begleitung von Tieren untersagt ist. Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren im öffentlichen Bereich ist grundsätzlich nur gestattet, wenn andere Personen dabei nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden können und keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die Reinhaltung der Einrichtung besteht. Vor allem im Bereich von öffentlichen Kinderspielanlagen (Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielwiesen) oder Sporteinrichtungen ist es generell nicht gestattet, Tiere (insbesondere Hunde) mitzubringen sowie frei laufen zu lassen. In vielen öffentlich zugänglichen Bereichen, wie gastronomischen Einrichtungen, Handelseinrichtungen etc. kann das Mitführen von Tieren aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen untersagt sein. Es könnten Krankheitserreger wie Bakterien und Parasiten verbreitet und zu einer Gesundheitsgefahr und Belastung der Allgemeinheit werden. Das Verbotsschild "Mitführen von Tieren verboten" aus Folie, zum Aufkleben, ist geeignet sowohl für den Innen- als auch Außeneinsatz.