Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.85 / 5.00 Kontakt Mein Konto
Go to products
absteigend abst.
26 Ergebnisse
Go to filters
absteigend abst.
26 Ergebnisse

Verkehrsschilder, Vorschriftzeichen und Richtzeichen nach StVO

Die Gebotsschilder nach § 41 StVO gehören wie die Gebotsschilder zu den Vorschriftszeichen bzw. Richtzeichen. Gebotsschilder erleichtern das Fahren im Verkehr. Sie geben nützliche Hinweise, wie man sich auf den von ihnen eingegrenzten Streckenabschnitten zu verhalten hat und auf welcher Strecke man sich befindet. Richtzeichen können allerdings auch Gebote und Verbote enthalten.

Die Richtzeichen und Vorschriftzeichen stehen in der Regel auf der rechten Seite der Fahrbahn. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, so sind sie über dieser Spur angebracht.
Richtzeichen und Vorschriftzeichen stehen im Allgemeinen an einer Stelle, wo direkt das Gebot bzw. die Anordnung zu befolgen ist und gelten in Fahrtrichtung. Beginnt das Gebot oder die Anordnung an einer entfernten Stelle, so wird die Entfernung auf einem Zusatzschild nach StVO angegeben, welches unmittelbar unter dem Richtzeichen angebracht sein muss.
Sind die Gebote oder Anweisungen nur auf bestimmte Fahrzeuge, auf bestimmte Zeiten oder Tage beschränkt, so kann diese Beschränkung ebenfalls durch ein Zusatzschild nach StVO angegeben sein.
Die Verkehrsschilder zur Angabe von Verkehrsgeboten entsprechen den Vorschriftzeichen der StVO. Das Gebot oder die Anweisung wird meist als weißes Symbol oder weißes Schriftzeichen dargestellt. Diese befindet sich auf einem runden oder viereckigen Schild mit blauem Hintergrund.

Die Größe der Gebotszeichen nach StVO richtet sich in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit:

  • bis 20 km/h Verkehrsschilder mit 420 mm Durchmesser
  • 20 bis 80 km/h Verkehrsschilder mit 600 mm Durchmesser
  • über 80 km/h Verkehrsschilder mit 750 mm Durchmesser

Material der Vorschriftzeichen und Richtzeichen nach StVO

Die Gebotsschilder und Vorschriftzeichen werden bei Brewes aus 2 mm starkem Hart-Aluminium und retroreflektierenden Folien hergestellt. Das Verkehrsschilder - Standardprogramm wird in der Ausführung "Typ 1" geliefert. Retroreflektierende Produkte nach Typ 1 reflektieren das Licht zur Lichtquelle zurück. Diese Eigenschaft ist die Grundlage für die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Absperrgeräten bei Nacht.
Typ 1 bedeutet, die Reflexfolie enthält eingebundenen Mikroglasperlen zur Verstärkung der Reflexion.
Der Typ 1 entspricht der DIN EN 12899-1 für Verkehrszeichen-Anlagen und Verkehrsschilder nach StVO.

Zusätzlich zu den Gebotsschildern nach StVO finden Sie folgende Vorschriftzeichen in unserem Sortiment:

  • Vorfahrtzeichen bzw. Vorrangzeichen
  • Verkehrsschilder als Warte- und Haltegebotszeichen
  • Gefahrzeichen und Warnbaken
  • Verbotsschilder und richtungsweisende Verkehrsschilder
  • Verkehrsschilder für Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder
  • Haltestellenschilder, Taxenschilder
  • Straßenschilder, Zusatzzeichen und Sonderzeichen

Auch auf Lagerplätzen und Betriebsgeländen gilt die Straßenverkehrsordnung oft. Machen Sie Ihre innerbetrieblichen Verkehrswege sicher und setzen Sie auf allgemein verständliche Gefahr- und Vorschriftszeichen

Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*