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Verkehrsschilder - Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts

Hier finden Sie Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen. (PDF 0,4MB)
Verkehrsschilder, Vorschriftzeichen "Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts" - Verkehrszeichen 350-10 nach StVO
Verkehrsschilder Vorschriftzeichen - Zeichen 350-10 Aufstellung rechts
Der Fußgängerüberweg, auch Fußgängerübergang, umgangssprachlich oft als Zebrastreifen bezeichnet, ist eine Straßen-Querungsanlage für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Begleittiere. Ein Fußgängerüberweg ist neben dem Hinweis durch entsprechende Verkehrsschilder durch breite weiße Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die ebenfalls als Verkehrszeichen dienen.
Als Hinweis auf den Fußgängerüberweg dient dem Fahrzeugführer das Vorschriftzeichen (Zeichen 350-10 oder 350-20) - schwarzer Mann auf weißem Dreieck vor blauem Hintergrund).
Der Kraftfahrer hat mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranzufahren und Fußgängern und Rollstuhlfahrern den Vorrang zu gewähren. An einem Füßgängerüberweg darf nicht überholt werden.
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar nur innerhalb der Markierungen auf den Fußgängerüberwegen
- nach DIN 67520
- Aluminium 2 mm dick
- retroreflektierend, Folie Typ 1
- Verkehrsschilder nach StVO
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