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Verkehrszeichen StVO, Gehweg VZ 239, Alu 2 mm Flachform

  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • Gehweg
  • VZ 239
  • Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder "Gehweg" - Verkehrszeichen 239 nach StVO

Mit einem blauen Verkehrsschild gekennzeichnete Fussgängerwege sind für Fußgänger benutzungspflichtig. Dort dürfen Fußgänger nicht zusammen mit den Kraftfahrzeugen auf die Fahrbahn, sondern müssen auf dem Sonderweg bleiben. Nur wenn auf dem beschilderten Fussgängerweg das Ziel nicht erreichbar ist, darf auf die Fahrbahn gewechselt werden.

In der Regel ist das Befahren der Fußwege nicht gestattet. Kraftfahrzeuge und Radfahrer dürfen die Fußgängerwege nicht benutzen. Wird jedoch bei Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.


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