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Verkehrsschilder - Gemeinsamer Geh- und Radweg

Hier finden Sie Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen (PDF 0,4MB)
Verkehrsschilder, Vorschriftzeichen "Gemeinsamer Geh- und Radweg" - Verkehrszeichen 240 nach StVO
Verkehrsschilder Vorschriftzeichen - Zeichen 240
Als benutzungspflichtige Radwege gibt es neben dem „reinen“ Radweg und dem getrennten Geh- und Radweg auch den gemeinsamen Geh- und Radweg.
Auf den blauen Verkehrsschildern befinden sich das Fußgänger- und das Fahrradsymbol übereinander, getrennt durch eine waagerechte Linie.
Gemeinsame Fuß- und Radwege müssen außerorts und können innerorts, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, mit Zeichen 240 gekennzeichnet werden.
Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg bewirkt eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche. Es ist zu beachten, dass dabei Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen.
Die Fußgänger müssen Radfahrer durchfahren lassen. Sie können jedoch ihren Wegteil frei wählen und müssen nicht rückwärts den Weg im Auge behalten, um den Fahrrädern auszuweichen.
- nach DIN 67520
- Aluminium-Schilder 2 mm dick
- retroreflektierend, Folie Typ 1
- Verkehrsschilder nach StVO
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite 156.