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Verkehrsschilder - Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links

Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen (PDF 0,4MB)
Verkehrsschilder, Vorschriftzeichen "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links" - Verkehrszeichen 241-30 nach StVO (Radweg links)
Verkehrsschilder Vorschriftzeichen - Zeichen 241-30
Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden.Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg des getrennten Rad- und Gehweges benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
Das Verkehrszeichen 241-30 kennzeichnet einen Radweg, der sich links vom baulich oder visuell abgetrennten Gehweg befindet. Auf den Gehwegen ist Rad fahren grundsätzlich verboten.
- nach DIN 67520
- Aluminium-Schilder 2 mm dick
- retroreflektierend, Folie Typ 1
- Verkehrsschilder nach StVO
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