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Verkehrsschilder - Taxenstand

Hier finden Sie Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen (PDF 0,4MB)
Verkehrsschilder, Vorschriftzeichen "Taxenstand" - Verkehrszeichen 229
Verkehrsschilder Vorschriftzeichen - Zeichen 229
Dieses Verkehrszeichen "Taxenstand",sollte jeder Verkehrsteilnehmer kennen. Es kennzeichnet spezielle Halteflächen für Taxen.
Fahrzeugführer dürfen an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind betriebsbereite Taxen.
Die Länge des Taxenstandes kann durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen auf dem Schild gekennzeichnet werden, wobei für jedes Taxi 5 Meter zugrundegelegt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kennzeichnung des Taxen-Bereiches durch ein aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil am Beginn und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil.
- nach DIN 67520
- Aluminium-Schilder 2 mm dick
- retroreflektierend, Folie Typ 1
- Verkehrsschilder nach StVO
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite 181.