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Verkehrsschilder - einstreifige Baken - Aufstellung rechts...

Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen. (PDF 0,4MB)
Verkehrsschilder, Gefahrschilder, einstreifige Baken nach StVO - 100 m Entfernung zum Bahnübergang
Gefahrschilder, Baken (Verkehrszeichen 162-10)
Baken sind besondere Gefahrzeichen vor Bahnüberbergängen, wenn die Schienenfahrzeuge Vorrang haben.
Selbst auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung genügen die Zeichen 150 und 151 nicht, wenn dort schnell gefahren wird oder der Bahnübergang spät zu erkennen ist. Dann sind mit entsprechendem Abstand vom Bahnübergang zusätzlich Warn-Baken aufzustellen. Baken stehen in der Regel auf beiden Fahrbahnseiten (1 x rechtsweisend und 1 x linksweisend)
Fahrzeuge und Fussgänger haben in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert oder wenn durch ein zusätzliches Lichtsignal die Annäherung eines Schienenfahrzeuges angekündigt wird.
Wird der Übergang auch durch Baken gekennzeichnet, dann ist zusätzlich das Verkehrszeichen 151 für einen unbeschrankten oder Verkehrszeichen 150 für einen beschrankten Bahnübergang auf den Baken anzubringen, die etwa 240 m von dem Bahnübergang entfernt aufgestellt werden.
- nach DIN 67520 und DIN 67520-1
- Aluminium 2 mm dick
- retroreflektierend, Folie Typ 1
- Verkehrsschilder nach StVO
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite WEB.