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Verkehrsschilder, Verbotsschilder nach StVO

Die Verbotsschilder nach § 41 StVO gehören wie die Gebotsschilder zu den Vorschriftszeichen. Die Verbotszeichen stehen in der Regel auf der rechten Seite der Fahrbahn. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, so sind sie über dieser Spur angebracht.
Verbotszeichen stehen im Allgemeinen an einer Stelle, wo direkt das Verbot bzw. die Anordnung zu befolgen ist und gelten in Fahrtrichtung. Beginnt das Verbot oder die Anordnung an einer entfernten Stelle, so wird die Entfernung auf einem Zusatzschild nach StVO angegeben, welches unmittelbar unter dem Verbotsschild angebracht sein muss.

Sind die Verbote oder Anweisungen nur auf bestimmte Fahrzeuge, auf bestimmte Zeiten oder Tage beschränkt, so kann diese Beschränkung ebenfalls durch ein Zusatzschild nach StVO angegeben sein.
Die Verkehrsschilder zur Angabe von Verkehrsverboten entsprechen den Vorschriftzeichen der StVO. Das Verbot oder die Anweisung wird als schwarzes Symbol oder schwarzes Schriftzeichen dargestellt. Diese befindet sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund und rotem dicken Rand.

Die Größe der Verbotszeichen nach StVO richtet sich in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit:

  • bis 20 km/h Verkehrsschilder mit 420 mm Durchmesser
  • 20 bis 80 km/h Verkehrsschilder mit 600 mm Durchmesser
  • über 80 km/h Verkehrsschilder mit 750 mm Durchmesser

Material der Vorschriftzeichen und Verbotsschilder nach StVO

Die Verbotsschilder und Vorschriftzeichen werden bei Brewes aus 2 mm starkem Hart-Aluminium und retroreflektierenden Folien hergestellt. Unser Verkehrsschilder-Standardprogramm wird in der Ausführung "Typ 1" geliefert. Retroreflektierende Produkte nach Typ 1 reflektieren das Licht zur Lichtquelle zurück. Diese Eigenschaft ist die Grundlage für die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Absperrgeräten bei Nacht.
Typ 1 bedeutet, die Reflexfolie enthält eingebundenen Mikroglasperlen zur Verstärkung der Reflexion.
Der Typ 1 entspricht der DIN EN 12899-1 für Verkehrszeichen-Anlagen und Verkehrsschilder nach StVO.

Zusätzlich zu den Verbotsschildern nach StVO finden Sie folgende Vorschriftzeichen in unserem Sortiment:

  • Vorfahrtzeichen bzw. Vorrangzeichen
  • Verkehrsschilder als Warte- und Haltegebotszeichen
  • Verkehrsschilder für vorgeschriebene Fahrtrichtungen
  • Verkehrsschilder für Sonderwege
  • Verkehrsschilder für Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder
  • Haltestellenschilder, Taxenschilder

Auch auf Lagerplätzen und Betriebsgeländen gilt die Straßenverkehrsordnung oft. Machen Sie Ihre innerbetrieblichen Verkehrswege sicher und setzen Sie auf allgemein verständliche Gefahr- und Vorschriftszeichen.

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