Beratung Rohrpfosten und Schilderständer
Aufstellung von Verkehrsschildern und die Wahl des passenden Zubehörs
Die deutsche IVZ - Norm (Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen) wurde von der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. herausgegeben. Sie regelt die Aufstellung von Verkehrszeichen einschließlich der Vorrichtungen zur Aufstellung und Befestigung sowie der Gründung (Verankerungen bzw. Fundamente).
Die Norm gilt für sämtliche Aufstellvorrichtungen, Befestigungsmittel und Gründungsarten von Verkehrsschildern im Bereich der StVO, RWB und RWBA (außer Anbringungen über Kopf). Erstmals wurde die IVZ-Norm 1967 veröffentlicht. Aktuell liegt das Regelwerk in der Ausgabe von 2007 vor.
Rohrpfosten als Aufstellvorrichtung
Die Aufstellung der Verkehrsschilder und Verkehrszeichen erfolgt mit Rohrpfosten aus Stahl oder Aluminium.
Für Rohrrahmen sind Stahlrohre zu verwenden. Rohrpfosten und Rohrrahmen einschließlich Befestigungsmittel sind nach IVZ-Norm (Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen) herzustellen und auszuliefern. Für Rohrpfosten ohne Fußplatte bedeutet dies, dass stets ein Erdanker sowie ein Kunststoffkappe zum Lieferumfang gehören.
Die Kunststoffkappe sichert hierbei, dass der Pfosten wasserdicht verschlossen ist. Der Erdanker übernimmt die Aufgabe der Verdrehsicherheit.
Die IVZ Norm definiert neben dem oben benannten Lieferumfang folgenden Kombinationen aus
Durchmesser und Wandung für Rohrpfosten:
Für Stahlrohrpfosten
- Durchmesser 60,3 mm und Wandung 2,0 mm
- Durchmesser 76,1 mm und Wandung 2,0 mm
- Durchmesser 76,1 mm und Wandung 2,9 mm
- Durchmesser 88,9 mm und Wandung 3,2 mm
Für Aluminiumrohrpfosten
- Durchmesser 60,0 mm und Wandung 2,5 mm
- Durchmesser 76,0 mm und Wandung 3,0 mm
- Durchmesser 108,0 mm und Wandung 4,0 mm
Das brewes Standardangebot umfasst Rohrpfosten aus verzinktem Stahl in den Durchmessern 60,3 mm und 76,1 mm mit einer Wandstärke von 2,0 mm.
Ermittlung der richtigen Pfostenlänge
Die erforderliche Pfostenlänge ergibt sich aus der Schildhöhe + erforderlicher Bodenfreiheit + Einbautiefe
Entsprechend der IVZ-Norm sind folgende Bodenfreiheiten einzuhalten:
- Verkehrsschilder bei Hochaufstellung 2,00 m
- Verkehrsschilder über Rad- und Fußwegen 2,25 m
- Bei Wegweisern 1,50 m
- Verkehrsschilder auf Inseln und Verkehrsteilern 0,60 m
- Verkehrsschilder bei Tiefaufstellung mit zweibeinigen Rohrrahmen 1,00 m