VZ274P2A84
Dieses Verkehrszeichen darf nur in Bereichen angeordnet werden, die eine erkennbare städtebauliche Einheit bilden. Zonen-Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Diese Verkehrsschilder dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Das Ende der Zone ist durch Zeichen 274.2 zu kennzeichnen. Dieses Verkehrszeichen ist entbehrlich, wenn die Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich übergeht.