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Verkehrszeichen StVO, Fußgängerüberweg links VZ 350-20, Alu 2 mm flach

  • Fußgängerüberweg, Aufstellung links
  • VZ 350-20
  • Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
  • Größe entspricht nicht StVO
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder "Fußgängerüberweg - Aufstellung links" - Verkehrszeichen 350-20 nach StVO

Der Fußgängerüberweg, auch Fußgängerübergang, umgangssprachlich oft als Zebrastreifen bezeichnet, ist eine Straßen-Querungsanlage für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Begleittiere. Ein Fußgängerüberweg ist neben dem Hinweis durch entsprechende Verkehrsschilder durch breite weiße Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die ebenfalls als Verkehrszeichen dienen.

Als Hinweis auf den Fußgängerüberweg dient dem Fahrzeugführer das Vorschriftzeichen (Zeichen 350-10 oder 350-20) - schwarzer Mann auf weißem Dreieck vor blauem Hintergrund).
Der Kraftfahrer hat mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranzufahren und Fußgängern und Rollstuhlfahrern den Vorrang zu gewähren. An einem Füßgängerüberweg darf nicht überholt werden.


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