Die Verkehrsschilder "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h" verbieten es, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren.
Wer wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren kann oder darf, darf die so gekennzeichnete Straße oder Fahrspur nicht benutzen.
Es darf und muss jedoch langsamer gefahren werden, wenn Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse es erfordern.
Das Zeichen muss so angeordnet werden, dass Fahrzeuge bzw. Fahrer, welche die Mindestgeschwindigkeit nicht fahren können, dürfen oder wollen, die Straße bzw. Fahrspur vor dem Zeichen verlassen können.