Das Verkehrszeichen "Schneeketten sind vorgeschrieben" (Zeichen 268) schreibt für Fahrzeuge die Benutzung von Schneeketten vor. Diese Schneeketten-Pflicht gilt ausnahmslos für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge, also auch für Allradfahrzeuge, die diese Verkehrsschilder passieren.
Ob die Straßen nach dem Verkehrszeichen 268 zunächst noch schnee- und eisfrei sind ist dabei unerheblich. Nach der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift darf dieses Zeichen aber nur dann angebracht werden, wenn Schneeketten wirklich erforderlich sind und auch nur für diesen Zeitraum (vgl. Verwaltungsvorschrift - StVO zu Verkehrszeichen 268). Ausreichend im Sinne des Verkehrszeichens 268 ist es, wenn die Antriebsräder mit passenden Schneeketten ausgerüstet sind.
Tempolimit: Mit Schneeketten darf nach § 3 Absatz 4 StVO nicht schneller als 50km/h gefahren werden (auch auf der Autobahn!) Wer gegen dieses Tempolimit verstößt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern auch übermäßigen Verschleiß und im schlimmsten Fall ein Reißen der Kette.