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Fahrzeug-Warnmarkierung magnetisch
Fahrzeug Warnmarkierung, KFZ Warnmarkierung für Fahrzeuge mit Sonderrechten magnetisch
Zur Markierung von Fahrzeugen mit Sonderrechten im Sinne der StVO § 35 (6) nach DIN 30710.
Ohne KFZ Warnmarkierung gehen die Sonderrechte verloren.
- retroreflektierende 3M-Folie 823 auf Magnetfolie
- mikroprismatisch RA2/C
- im Set links- und rechtsweisend
- Abmessungen: 141 mm x 282 mm / 141 mm x 564 mm
- Mindestkennzeichnung gemäß DIN 30710
Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, müssen nach DIN 30710 mit rot-weiß schraffierter KFZ Warnmarkierungen ausgerüstet sein. Nur mit einer ausreichenden und korrekten Kennzeichnung mit KFZ-Warnmarkierungen dürfen Fahrzeuge eingeschränkte Sonderrechte nach §35 (6) StVO nutzen.
Die Sicherheitskennzeichnung muss gemäß DIN 30710 an der Vorder- und Rückseite aus mindestens je 8 Normflächen bestehen. Eine Einzelfläche muss dabei aus 2 Normflächen bestehen.
Bei vorhandener vorgeschriebener Warnmarkierung dürfen Fahrzeuge auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, in jeder Richtung (auch Einbahnstraßen), zu allen Zeiten je nach Einsatzzweck fahren und halten (auch im Park- und Halteverbot).
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite 469.