Ladestation für Elektroautos richtig markieren und sichern
Die Schaffung von Ladekapazitäten für Elektroautos ist die Voraussetzung um den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Die Errichtung von Ladestationen wird vom Bund entsprechend gefördert. Wir unterstützen Sie mit unseren Produkten bei der Ausrüstung Ihrer Ladestationen, egal ob auf dem Betriebsgelände oder im öffentlichen Bereich. Sie erhalten bei uns Verkehrsschilder
, Bodenmarkierungen, Absperrungen und Anfahrschutz für Ladesäulen - kurz gesagt: Alles, was Sie für die Parkplatzmarkierung und -ausstattung benötigen! Mehr…
Kennzeichnung und Sicherung von Ladestationen für Elektroautos
Warum müssen Sie eine E-Auto Ladestation kennzeichnen?
Die Ladestation dient als Auflademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Daher müssen die Stellplätze vor einer Ladesäule auch ausschließlich für Elektrofahrzeuge freigehalten werden. Um zu verhindern, dass unberechtigte Fahrzeuge die Parkplätze belegen, muss eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Ladestation im öffentlichen oder nicht öffentlichen Verkehrsraum handelt. Trifft Ersteres zu, ist eine Beschilderung nach StVO zwingend notwendig.
Wie müssen Sie Parkplätze an Ladestationen kennzeichnen?
Für die Kennzeichnung von Parkplätzen
an Ladestationen im StVO-Geltungsbereich ist laut Verkehrszeichenkatalog (VzKat) das amtliche Verkehrszeichen 314 in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1010-66 zu nutzen. Das Zusatzzeichen mit dem Piktogramm eines PKW´s mit Ladestecker beschränkt die Gültigkeit auf Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen. Wer hier unberechtigt parkt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden kann.
Doch nicht nur das unberechtigte Parken führt zu Engpässen an Ladestationen. Bereits geladene Elektrofahrzeuge, welche die Parkfläche als Dauerparkplatz nutzen, sind nicht zweckdienlich. Deshalb sollte die Parkdauer tagsüber auf eine definierte Zeitspanne begrenzt werden. Hierfür ist der Einsatz des Zusatzzeichens „Parkscheibe“ (VZ 1040-32)
zu empfehlen. Dieses gibt die maximale Parkzeit vor und gewährleistet damit, dass Stellplätze schnellstmöglich wieder verfügbar sind.
In der Praxis sieht man jedoch auch häufig andere Kombinationen, die jedoch keine rechtliche Wirksamkeit haben. Das Hinweiszeichen 365-65
weist lediglich auf die Verfügbarkeit einer Ladestation hin, spricht jedoch kein Park- oder Haltverbot für andere Fahrzeuge aus. Dieses Zeichen dient eigentlich dem Aufzeigen einer Elektroladestation in der Nähe, in Verbindung mit einem Pfeil wird auch die Richtung lokalisiert. Wer hier parkt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und kann dafür nicht belangt werden.
Ein Tipp für richtige Rohrpfostenwahl: Wählen Sie zuerst Ihre Beschilderung. Je nach Anzahl der Zeichen pro Rohrpfosten
, ergibt sich die normgerechte Rohrpfostenlänge. Diese ergibt sich aus den Schildhöhen, der notwendigen Bodenfreiheit sowie dem Fundament. Laut der Verwaltungsvorschrift zur StVO, kurz VwV-StVO, muss bei einer klassischen Hochaufstellung eine Bodenfreiheit von 2,00 m gegeben sein.
Welche Bodenmarkierung für Ladestationen?
Die Parkplatzmarkierung auf dem Boden legt die Begrenzungen der Parkfläche fest und definiert dabei, wo der Parkplatz beginnt und endet. Parkflächenmarkierungen sind mit durchgehenden Schmalstrichen in Breite 120 mm auszuführen. Als zusätzliche Ergänzung zum Parkplatzschild, verdeutlicht ein Piktogramm auf dem Boden den bestimmungsgemäßen Zweck des Stellplatzes.
Stellplätze an Ladestationen sollten zusätzlich zur Beschilderung eine Bodenmarkierung
erhalten. Vorgeschrieben ist die Bodenmarkierung mit dem weißen Sinnbild für Elektrofahrzeuge jedoch nur bei geförderten Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum.
Das weiße Piktogramm kann zur Verbesserung der Wahrnehmung auch auf einem farbigen Untergrund aufgebracht werden. Als klassische Farbgebung für Parkplätze bietet sich z.B. eine blaue oder grüne Grundfläche an. Ob eine entsprechende Farbgebung vorgeschrieben ist, ist von jeweiligen Förderprogramm abhängig und ist dem persönlichen Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Geförderte Ladestation nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum
Nutzen Sie für die vollflächige Markierung des Stellplatzes unsere PROline Außenmarkierfarbe in gelbgrün (RAL 6018). Nach Trocknung der grünen Fläche kann darauf mittels einer Edelstahlschablone und der weißen Markierungsfarbe ein Piktogramm aufgebracht werden. Zwischen zwei Stellplätzen sollte zur Trennung noch eine Linie aufgebracht werden. Und fertig ist die perfekte Parkplatzmarkierung!
Nutzen Sie unsere praktischen Starter-Sets für Ladestationen. Mit den Sets markieren und kennzeichnen Sie jederzeit normgerecht. Wählen Sie zwischen der Variante aus Thermoplastischer Bodenmarkierung oder Farbmarkierung.
Wie schützen Sie die Ladesäule vor Anfahrschäden?
Die Ladesäule wird in den meisten Fällen bereits baulich durch die Montage auf erhöhtem Bord vor Anfahrschäden geschützt. Zusätzlich sollten jedoch noch Anfahrpoller oder Rammschutzbügel als Ladesäulenschutz angebracht werden. Je größer der Rohrdurchmesser, desto höher die Schutzwirkung. Ein einbetonierter Poller nimmt grundsätzlich eine höhere Krafteinwirkung auf, als ein Absperrpfosten
mit Bodenplatte. Damit der Anfahrschutz auch optisch wahrgenommen wird, bieten wir Ihnen unsere Produkte in den klassischen Warnfarben rot/weiß oder gelb/schwarz an. Andere Farben erhalten Sie bei uns selbstverständlich auch auf Anfrage.
Eine gute Möglichkeit um rollende Autos zu stoppen, sind unsere Parkplatzbegrenzungen, die ein zu weites Vorfahren verhindern. Sie erhalten diese Parkplatzbegrenzungen
auch mit Aufschrift „Parkplatz für Elektrofahrzeug“. So ist der Stellplatz eindeutig nur für Elektroautos reserviert.
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