Beratung zu Atemschutzmasken
Arten von Atemschutzmasken
Grundlegend wird gemäß EN 133 zwischen umgebungsluftabhängigen Filtergeräten und umluftunabhängigen Isoliergeräten unterschieden.
Umluftunabhängiger Atemschutz
Dieser Atemschutz wird eingesetzt, wenn in der Umgebungsluft weniger als 17 Vol.-% Sauerstoff vorhanden ist oder die Atemluft mit unbekannten, giftigen Schadstoffen belastet oder in unbestimmter Konzentration verunreinigt ist.
Der Träger wird von der Umluft "isoliert" und durch ein frei tragbares oder nicht frei tragbares Isoliergerät mit Atemgas versorgt. Die mögliche Einsatzdauer ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig.
Umgebungsluftabhängige Filtergeräte
Umgebungsluftabhängige Filtergeräte, so genannter leichter Atemschutz, kann dann verwendet werden, wenn in der Atemluft mindestens 18 Vol.-% Sauerstoff vorhanden ist und die zu filternden Partikel, Gase und Dämpfe bekannt sind. Einsatzgebiet und Einsatzzeit bestimmen sich aus der jeweiligen Filterklassifikation und der Filterleistung.
Leichter Atemschutz
Atemschutzmasken im Bereich des leichten Atemschutzes finden sich in zwei Ausführungen: als Einmalmaske oder wiederverwendbare Maske.
Einmalmasken, auch als
Partikelmasken
oder
Feinstaubmasken
bekannt, schützen den Träger vor Aerosolen und schädlichen Partikeln wie Staub, Feinstaub oder Nebel.
Je nach Filterleistung werden sie in die 3 Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt und in den Varianten als
Atemschutzmaske mit Ausatemventil
oder Masken ohne Ausatemventil angeboten.
Maske und Filtermedium sind in einem Stück verarbeitet und untrennbar miteinander verbunden. Einwegmasken eignen sich für lange Tragezeiten, da sie ein geringes Eigengewicht haben und dadurch komfortabel sind. Weiterhin zeichnet sie ihr platzsparendes Design und die hygienische Anwendung aus.
Mehrwegmasken sind
Halbmasken
oder
Vollmasken
mit wechselbaren Filtern zum Schutz vor Partikeln, Gasen und Dämpfen oder deren Kombination.
Durch die Möglichkeit des einfachen Filterwechsel können diese Atemschutzmasken unterschiedlichen Erfordernissen schnell und flexibel angepasst werden. Sie bieten einen hohen Tragekomfort, sind sicher in der Anwendung und stellen langfristig oft die kostengünstigere Variante im Bereich Atemschutz dar.
Auswahl des geeigneten Atemschutzes
Atemschutz kommt dann zum Einsatz, wenn die Konzentration eines Schadstoffs den zugelassen AGW – ArbeitsplatzGrenzWert überschreitet.
Der AWG ist die zeitlich gewichtete durchschnittlich Konzentration eines Stoffes in der Atemluft, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit nicht zu erwarten ist. Es wird von einer Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen. Das VdGw ist das Vielfache des Grenzwertes. Eine Übersicht zu den geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten von Gefahrstoffen findet sich in der TRGS900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Technische Regeln für Gefahrstoffe oder in der Grenzwertliste des Instituts für Arbeitsschutz (IFA Report).
Ist Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung erforderlich, geben der Leitfaden EN 529 "Atemschutzgeräte - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung" und die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten“ eine erste Auswahlhilfe. Mit der individuellen Gefährdungsbeurteilung für den betreffenden Arbeitsplatz wird konkret geklärt, ob und welche Gefahren bestehen, welche Gefahrstoffe in welcher Konzentration auftreten und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Eine Atemschutzmaske bzw. der zu verwendete Filter sind dann abhängig von den identifizierten Gefahrstoffe(n) einzusetzen.
Welche Maske für welchen Schadstoff
Durch Partikel-, Halb- oder Vollmasken werden mittels Filtermaterial betreffende Schadstoffe aus der Atemluft gefiltert.
Schadstoff |
Empfohlene Maskenart |
Staub und Rauch |
Partikelmasken |
Gase und Dämpfe |
Halb- oder Vollmaske* mit Gasfilter |
Partikel + Gase + Dämpfe |
Halb- oder Vollmaske* mit Kombinationsfilter |
Sauerstoffmangel, zu hohe/unbekannte Schadstoffkombination, Erkundungsgänge |
Umgebungsluftunabhängiger Atemschutz |
* der Einsatz einer Vollmaske empfiehlt sich dann, wenn ein zusätzlicher Augenschutz benötigt wird und eine höhere Schadstoffkonzentration gefiltert werden muss.
Wann kann der Einsatz einer Atemschutzmasken zur Gefahr werden?
Eine Atemschutzmaske filtert nicht nur Schadstoffpartikel aus der Atemluft, durch ihre Bauweise reduziert sie auch die Luftzufuhr zur Nase und Mund. Das kann an Stellen mit Sauerstoffmangel kritisch werden. Bei weniger als 17 Vol .-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre dürfen deshalb Atemschutzmasken ohne zusätzlicher externer Luftzufuhr nicht eingesetzt werden. Regelungen für spezielle Bereiche und Kohlenstoffmonoxid-Filter (CO-Filter) sehen auch eine untere Grenze von 19 Vol.-% Sauerstoff vor. Eine Atemschutzmaske mit externer Luftzufuhr ist zum Beispiel bei folgenden Arbeiten zu empfehlen:
- Fermenter-Reinigung einer Biogasanlage
- Kanalreinigungsarbeiten im Inneren der Anlage
- Arbeiten an Kläranlagen
- Arbeiten an Treibstofftanks
Produktnormen für Atemschutzprodukte
Im Bereich des leichten Atemschutzes gewährleisten in Normen definierte Mindestanforderungen an die Produkte sicheres atmen und arbeiten. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Normen:
Norm |
Bezeichnung |
EN 136 |
Mindestanforderungen für Vollmasken |
EN 140 |
Mindestanforderungen für Halb- und Viertelmasken |
EN 143 |
Mindestanforderungen für Partikelfilter |
EN 149 |
Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel |
EN 12941 |
Gebläseunterstützte Filtersysteme mit Helm oder Haube |
EN 12942 |
Gebläseunterstützte Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken |
EN 14387 |
Mindestanforderungen für Gas- und Kombinationsfilter |
DIN 58620 |
Mindestanforderungen für Gasfilter und Kombinationsfilter gegen Kohlenstoffmonoxid |
Tragedauer und Haltbarkeit von Atemschutz
Die Tragedauer von Atemschutzmasken bestimmt sich durch eine Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich bedeutet das Tragen eine zusätzliche Belastung für den Anwender und birgt daher Gefahren. Ansatzwerte für die Tragezeit von Filter-Atemschutzgeräten hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der Tabelle 32 „Tragezeitbegrenzungen für Atemschutzgeräte“ zusammengestellt.
Einen Auszug finden Sie hier:
Nr. |
Schutzausrüstung |
Tragedauer* |
Erholungsdauer* |
Einsätze pro Arbeitsschicht |
Arbeitsschichten pro Woche |
5.1 |
Filtergeräte ohne Gebläseunterstützung |
|
|
|
|
5.1.1 |
Vollmaske |
105 |
30 |
3 |
5 |
5.1.2 |
Halb-/Viertelmaske |
120 |
30 |
3 |
5 |
5.1.3 |
Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil |
75 |
30 |
5 |
4 (2-1-2) |
5.1.4 |
Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil |
120 |
30 |
3 |
5 |
*Alle Zeitangaben in Minuten
Zusätzlich muss immer die Gebrauchsanweisung des Herstellers zur Tragedauer beachtet werden, da die Standzeit geringer als die maximale Tragedauer sein kann.
Unabhängig von der angegeben Tragedauer sollte die Arbeit sofort eingestellt und der Filter oder die Partikelmaske gewechselt werden, wenn:
- Sich der Atemwiderstand spürbar erhöht
- Sich Schwindelgefühle oder Schmerzen einstellen
- Reizerscheinungen auftreten
- Geschmacks-/Geruchserscheinungen oder andere Warnerscheinungen wahrgenommen werden
Durch eine regelmäßige Reinigung und eine geeignete Aufbewahrung können sie die Lebensdauer ihre Atemschutzmasken erhöhen und unnötige Zusatzkosten sparen.
Brewes empfiehlt dafür die praxisbewährten SecuBoxen, welche Ihre PSA staub-, schmutz- und spritzwassergeschützt an einem festen Ort aufbewahren.
Wann sollte kein filtrierender Atemschutz angewendet werden:
- In Umgebungen mit geringem Sauerstoffgehalt
- In schlecht belüfteten Behältern oder Räumen
- Wenn die Schadstoffe schlechte oder gar keine Warneigenschaften (Geruch, Geschmack, Irritationen) haben. Solche Stoffe sind zum Beispiel Kohlenmonoxid, Benzol, Anilin, Ozon
- Bei Schadstoffkonzentrationen, die unbekannt oder höher als die angegebene Filterleistung sind, Ermittlung über den erlaubten Grenzwert (in TRGS900 – Technische Regel für Gefahrstoff veröffentlicht)
Exkurs Medizinischer Mundschutz
Mund-Nase-Schutzmasken oder OP-Masken gehören nicht zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Bei diesen Masken handelt es sich um ein genormtes Medizinprodukt. Sie dienen ausschließlich dem Fremdschutz, vorrangig haben sie den Zweck, den Patienten im Operationsumfeld vor infektiösen Tröpfen des Operateurs und des Operationsteams zu schützen. Sie bestehen aus einem speziellen filternden Vlies, dem Meltblown-Vlies.