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Beratung zu Einwegmasken und Partikelmasken

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)

Diese Masken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Schutzwirkung wird nach der DIN EN 149 in drei Kategorien (Filterklassen) je nach Filterleistung eingestuft.

Die Schutzwirkung wird durch die sog. Gesamtleckage der jeweiligen Maske bewertet. Dieser Wert zeigt, vieviel Prozent der Partikel die jeweilige Maske durchlässt. Wann welche Filterklasse getragen werden soll, wird zum Teil in der DGUV Regel 112-190 und zum Teil in den Corona-Schutzverodnungen beschrieben.

Dabei richtet sich die DGUV Regel 112-190 nach dem sog. Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Dieser Wert legt für verschiedene Schadstoffe fest, ab welcher Konzentrazion am Arbeitsplatz ein Mitarbeiter Atemschutz tragen muss. Umso höher die Konzentrazion den AGW überschreitet, desto höhere Filterklasse wird benötigt.

Achtung! Partikelfiltrierende Halbmasken schützen grundsätzlich nicht vor giftigen Gasen. Beim Arbeiten mit Farben und Lösungsmitteln sind Halbmasken oder Vollmasken in Kombination mit einem Atemschutzfilter zu verwenden.

FFP1, FFP2 und FFP3 – Übersicht der Unterschiede

Filterklasse Erlaubte max. Gesamtleckage Zulässiges Überschreiten des AGW Schutz vor COVID-19 Virus Üblicher Anwendungsbereich Unzulässig zum Beispiel für
FFP1 22 % (mindestens 80 % der Schadstoffe werden herausgefiltert) 4-fach

nein

Lebensmittelindustrie, Kontakt mit ungiftigem Hausstaub (Reinigungsarbeiten) Schutz vor giftigen Schadstoffen (giftige Gase, Säuren), entfernen von Schimmel oder Asbest, Infektionsschutz
FFP2 8 % (mindestens 94 % der Schadstoffe werden herausgefiltert) 10-fach Ja-Variante ohne Ventil empfohlen Kontakt mit Glasfasern, Metall, Ölnebel, Weichholz, Streich- und Lackierarbeiten (außer Lackieren mit Lackierpistole, KFZ Lackierung, industrielle Lackierung) Schutz vor giftigen Schadstoffen (giftige Gase, Säuren), entfernen von Schimmel oder Asbest, Kontakt mit Hartholz
FFP3 2 % (mindestens 99 % der Schadstoffe werden herausgefiltert) 30-fach Ja-Variante ohne Ventil empfohlen Kontakt mit Schwermetallen, Hartholz, Entfernen von Schimmelsporen und Asbest Lackierarbeiten mit einer Lackierpistole, KFZ- und industrielle Lackierung, Arbeiten mit ätzenden Chemikalien in hohen Konzentrationen, Kontakt mit giftigen Gasen und Dämpfen

 

Medizinische OP-Masken

Medizinische OP-Masken können nicht als Arbeitsschutz genutzt werden, da sie keinen Selbstschutz bieten. Sie dienen aktuell hauptsächlich als Mittel zur Prophylaxe von Tröpfcheninfektionen durch das COVID-19 Virus. Aufgrund der fehlenden Selbstschutzwirkung ist es deshalb wichtig, dass bei der Anwendung alle Personen im Raum eine OP-Maske tragen.

Häufige Fragen zu Einweg- und Partikelmasken

Wie erkenne ich eine ordnungsgemäß zugelassene und zertifizierte partikelfiltrierende Maske?

Alle in der EU verkauften Masken müssen folgene Anforderungen erfüllen:

  1. Hersteller - Muss sichtbar auf der Maske, sowie auch auf der Verpackung angebegen werden
  2. Norm und Prüfverfahren - An der Maske, an der Verpackung und in der Produktbezeichnung muss das Prüfverfahren erwähnt werden, wonach die Maske zertifiziert wurde. FFP2 Masken, die nach dem europäischen Prüfverfahren getestet wurden, entsprechen der Norm EN 149:2001+A1:2009. Alternativ sind auch noch Masken zu finden, die nach amerikanischer, oder chinesischer Norm zertifiziert wurden. Der europäischen Filterklasse FFP2 entsprechen die US-Norm N95 und die chinesische Norm KN95. Masken mit diesen drei Bezeichnungen gelten bei der Schutzwirkung als vergleichbar. Zu Beispiel für den Schutz vor dem COVID-19 Virus werden alle drei Arten der Zertifizierung gleichgestellt.
  3. CE Zertifizierung - Eine CE-Zertifizierung müssen alle in der EU verkauften Masken nachweisen. Eine CE-Kennzeichnung ist nur vollständig, wenn auch die 4-stellige Nummer der Prüfstelle angegeben wird. 
  4. Hinweis auf Wiederverwendbarkeit - R steht für reusable (wiederverwendbar), dagegen steht NR für not reusable (nicht wiederverwendbar)

Kennzeichnung von ordnungsgemäß zugelassenen und zertifizierten partikelfiltrierenden Masken

Wann können selbstgefertigte Einwegmasken aus Stoff genutzt werden?

Selbstgefertigte Masken besitzen keine Zertifizierung weder als Arbeitschutzmittel, noch als medizinisches Produkt. Es gibt also keinen Nachweis über deren Schutzwirkung. Sie können nur dann genutzt werden, wenn durch Normen, Arbeitsschutzregel oder Pandemie-Schutzmasnahmen keine bestimmte Maskenart gefordert wird.

Das Nutzen von Stoffmasken ist aber durchaus in einigen Situationen möglich, da manche Stoffmasken eine Zertifizierung als Medizinisches Produkt nach EN149:2001+A1:2009 besitzen. Diese Stoffmaske werden einer OP-Maske gleichgesetzt. Spezifische Infektionsschutzmaßnahmen werden aber ausschließlich durch OP-Masken erreicht.

Normen, Regelungen und Vorschriften zu Einwegmasken

Norm Bedeutung für Einwegmasken
EN149:2001+A1:2009 Bestimmt das Prüfverfahren nach dem eine partikelfiltrierende Maske getestet wird und legt die Filterklassen (FFP) fest
DGUV Regel 112-190  Legt die Regeln für die Benutzung von Atemschutzgeräten am Arbeitsplatz fest
EN 14683:2019 Definiert die Anforderugnen und Prüfverfahren an Medizinische Gesichtsmasken (OP Masken)
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