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Verkehrsschilder - Reitweg

Hier finden Sie Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen (PDF 0,4MB)
Verkehrsschilder, Vorschriftzeichen "Reitweg" - Verkehrszeichen 238 nach StVO (Reitwege)
Verkehrsschilder Vorschriftzeichen - Zeichen 238
Reiter und Führer eines Pferdes dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Reitweg benutzen (Reitwegbenutzungspflicht)
In der Regel ist die Benutzung der Reitwege nur für Reiter und Pferdeführer gestattet. Kraftfahrzeuge dürfen den Radweg nicht benutzen. Ist anderen Verkehrsteilnehmern durch Zusatzzeichen die Benutzung des Reitweges erlaubt, müssen Fahrzeugführer auf Reiter Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Reitverkehr anpassen.
- nach DIN 67520
- Aluminium-Schilder 2 mm dick
- retroreflektierend, Folie Typ 1
- Verkehrsschilder nach StVO
Diese Produkte finden Sie auf der Katalogseite 180.
Aluminium 2 mm, retroreflektierende Folie RA 1
Netto-Preise zuzüglich MwSt., Porto und Verpackung!