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Gebotszeichen

Sicherheitskennzeichen - Gebotsschilder, Gebotszeichen, Gebotsetiketten, Kombi-Gebotszeichen, Textschilder

zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz - nach BGV A8, ASR A 1.3, ISO 7010 oder praxisbewährte Gebotszeichen


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Sicherheitskennzeichen - Gebotsschilder, Gebotszeichen, Gebotsetiketten

Entsprechend der DIN 4844-2 stellen Gebotszeichen, Gebotsschilder und Gebotssymbole eine Untergruppe der Sicherheitskennzeichen dar, die ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben, um Risiken zu minimieren und Unfälle zu verhindern.
Gebotszeichen und Gebotsschilder werden vor allem im Straßenverkehr und zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz eingesetzt. Gebotszeichen zum Arbeitsschutz weisen sie hauptsächlich auf zu tragende Körperschutz Körperschutzprodukte und Körperschutzmittel hin. Dabei besteht auch die Möglichkeit, mehrere Anweisungen auf einem Gebotszeichen, in einem Piktogramm zu kombinieren (z. B. Kopf- und Augenschutz - auf diesem Gebotsschild ist der Kopf mit Helm und Brille als weißes Symbol hervorgehoben).
Gebotsschilder und Gebotszeichen müssen für jeden sichtbar und dauerhaft an der Stelle angebracht werden, wo das Gebot besteht.

Vorschriften und Normen für die Beschilderung mit Gebotsschildern, Gebots-Etiketten und Gebotszeichen

Die deutschen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen am Arbeitsplatz, die DIN 4844-2 wie auch die BGV A8 bestimmen, die Form der Gebotsschilder und Gebotszeichen, die Farbe der Gebotssymbole und Gebotszeichen und die Bedeutung der Gebotsschilder, Gebotszeichen und Gebotssymbole.
Eine normgerechte Gebots-Beschilderung sollte keinen oder nur wenig Text aufweisen, damit die eingesetzten Gebotszeichen und selbstklebende Gebotsetiketten auch ohne Sprachkenntnisse, von gefährdeten Personen richtig erfasst und verstanden werden können.

Die betriebliche Sicherheitskennzeichnung mit Gebotsschildern und Gebotszeichen sollte nach der Arbeitsstättenregel ASR A 1.3 erfolgen. Die ASR A 1.3 hat die grundlegenden Regeln aus der BGV A8 zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" übernommen. Sie erleichtert die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV sowie die Festlegung der geeigneten Schutzmaßnahmen. Dabei werden die Symbole der DIN 4844 (auch für Gebotsschilder und Gebotszeichen) und die wesentlichen Inhalte der BGV A8 übernommen. Mit der Kennzeichnung nach ASR A 1.3 kann der Unternehmer die Einhaltung der Vorgaben der ArbStättV für sich geltend machen.
Auf internationaler Ebene können Firmen und öffentliche Einrichtungen auch nach ISO 7010 kennzeichnen.
Gebotszeichen, Gebotsschilder sowie alle Sicherheitszeichen nach ISO 7010 vereinfachen den Informationsaustausch auf interkultureller Ebene. Die Ausführung und Gestaltung der Gebotsschilder und Gebotssymbole auf nationaler Ebene (DIN 4844 in Deutschland) wird derzeit an die internationalen Standards der ISO 7010 angepasst.

Jedes Schild wurde von Experten begutachtet und auf Erkennbarkeit des Gebots getestet.

Die BGV A8 sowie auch die ASR A1.3 geben Empfehlungen für Gebotszeichen -Größen bei bestimmten Erkennungsweiten. Die folgende Aufstellung hilft Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Schildergröße und Erkennungsweite von Gebotsschildern und Gebotszeichen:

Schildergröße (Durchmesser für
runde Gebotsschilder)
Erkennungsweite der Gebotssymbole auf den Gebotsschildern
Ø 50 mm
Ø 100 mm
Ø 200 mm
Ø 315 mm
Ø 400 mm
Ø 600 mm
2 m
4 m
8 m
12 m
16 m
24 m
Die Piktogramme der Gebotszeichen sind nach DIN 4844-2 weiß und befinden sich auf einem runden Schild mit blauem Hintergrund (RAL 5005 Signalblau) und weißem Rand.
Als Symbol des konkreten Gebotes werden Piktogramme verwendet, die auf bestimmte vorgeschriebene Handlungen und Vorgehensweisen eindeutig hinweisen. So bedeutet zum Beispiel eine Kopf mit Helm und Schutzbrille auf dem Gebotsschild, dass an diesem Ort bzw. für diesen Arbeitsschritt zwingend Kopf- und Augenschutzmittel zu verwenden sind.
Gebotsschilder und Gebotszeichen ohne Symbol sind nicht zulässig


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 (Die Stärke der Aluminium- und Kunststoffschilder richtet sich in der Regel nach der Größe der Schilder)

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