Beratung zu Verbotsschildern
Bedeutung von Verbotsschilder
Verbotsschilder stellen eine Untergruppe der Sicherheitskennzeichen dar, die bestimmte Handlungen untersagen, durch welche eine Gefahr entstehen kann.
Diese Schilder und Zeichen sollen gefährliches und gefährdendes Verhalten verbieten, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Sie müssen für jeden sichtbar und dauerhaft an der Stelle angebracht werden, an der das Verbot besteht. Auf diese Verbote weisen Verbotsschilder u.a. hin:
- Betretungsverbot für Flächen
- Zutrittsverbote
- Rauchverbot
- Verbote zu Fotografieren oder zu Filmen
- Verbot zu Schalten
- Verbot in etwas hinein zu greifen
Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb mit Verbotsschildern sollte nach Arbeitsstättenregel ASR A1.3 (2013) erfolgen. Entsprechend dem sich ständig entwickelnden Stand der Technik sind in den letzten Jahren viele neue Verbotszeichen hinzugekommen. Diese neuen Verbotssymbole wurden in der DIN EN ISO 7010 Ausgabe 2020/07 international standardisiert. Die Kennzeichnung mit Verbotsschildern nach den aktuell gültigen Arbeitsstättenrichtlinien und Normen erleichtert die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV. Die Anwendung der Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 sichert im Unternehmen auch die Verständlichkeit der Verbote für Menschen aus aller Welt.
Zur Ergänzung einer bestehenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz nach ASR A1.3 (2007) bzw. BGV A8 dürfen auch weiterhin die Verbotssymbole von bereits zurückgezogenen Regelungen und Normen verwendet werden. Eine Mischung von alten und neuen Verbotszeichen sollte jedoch unterbleiben.
Die ASR A1.3 (2013) gibt Empfehlungen für Verbotszeichen-Größen bei bestimmten Erkennungsweiten. Die folgende Aufstellung hilft Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Schildergröße und Erkennungsweite von Verbotsschildern:
Bei Brewes können Sie auch viele Verbotsschilder als Kombischilder online kaufen. Diese Kombischilder bestehen aus einem Verbotssymbol und einem konkretisierenden Zusatztext, der das Verbot noch einmal näher beschreibt, z.B.
Einige der wichtigsten Verbotsschilder finden Sie in dieser Tabelle:
Viele weitere Verbotssymbole finden Sie in unserer Checkliste Sicherheitskennzeichnung.
Häufige Fragen zu Verbotsschildern
Aus welchen Materialien bestehen Verbotsschilder?
Verbotsschilder können Sie bei Brewes in unterschiedlichsten Materialien, wie Folie, Kunststoff oder Aluminium kaufen. Welches Material sich für welchen Einsatzzweck am besten eignet und welche Eigenschaften die Schilder besitzen möchten wir Ihnen in der folgenden Tabelle übersichtlich darstellen.
Material |
Eigenschaften |
Anwendungsbereich |
Aufkleber (selbstklebende Folie) |
- Kostengünstig
- Einfach anzubringen
- Flexibel
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- Kennzeichnung an Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen mit kleinformatigen Verbotsaufklebern im Innen und Außenbereich
- Für kurz- und mittelfristige Kennzeichnung
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Kunststoff |
- Schlagzähigkeit
- Resistent gegen Wasser, Öl, schwache Säuren und Laugen
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- Vielseitig einsetzbar, z.B. auch auf unebenen Untergründen
- Bietet verschiedene Befestigungsmöglichkeiten (z.B. Kleben oder Schrauben)
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Aluminium |
- Lösemittelbeständig
- Langlebig
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Magnetfolie |
- Flexibel und wieder ablösbar
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- Für temporäre Kennzeichnung, z.B. als Wartungskennzeichnung
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Die Stärke der Aluminium- und Kunststoffschilder richtet sich in der Regel nach der Größe der Schilder. Einige Verbotszeichen bietet Brewes online auch in langnachleuchtender Qualität SECUglow® an.
Wann müssen Verbotsschilder ausgetauscht werden?
Verbotsschilder müssen zunächst einmal dann ausgetauscht werden, wenn sie beschädigt, ausgeblichen oder verschmutzt sind oder die Erkennbarkeit anderweitig beeinträchtigt ist. Das gilt auch, wenn sie für die notwendige Erkennungsweite zu klein gewählt wurden.
Ein anderer, und ebenso wichtiger Grund für den Austausch, sind Abweichungen von den aktuell gültigen Normen. Am 1.1.2021 lief die Bestandsschutzklausel in der ArbStättV, die es Betrieben ermöglichte von den Bestimmungen der ArbStättV und den ASR abzuweichen, aus. Ein guter Grund, die betriebliche Sicherheitskennzeichnung zu überprüfen und auch alle Verbotszeichen auf den aktuellen Stand zu bringen. Hierbei gilt es nicht nur Verbotsschilder nach alten Normen und Regeln, wie der BGV A8 und ASR A1.3 (2007) auszutauschen, es gibt auch viele praxisbewährte Verbotszeichen oder Textschilder, für die es inzwischen ein neues Verbotssymbol in der DIN EN ISO 7010 gibt. Beispiele für neue Verbotszeichen sind z.B.
Warnschild |
Beschreibung |
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Verbot der Werkzeugwartung durch die Benutzer, DIN EN ISO 7010, P069 |
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Barriere übersteigen verboten, DIN EN ISO 7010, P071 |
Gibt es die Möglichkeit, ein Verbotsschild mit individuellem Symbol oder Text zu bestellen?
In unserem Sortiment haben wir die wichtigsten Verbotszeichen für Sie zusammengetragen. Sollten Sie trotzdem nicht das passende Verbotsschild finden, dann fertigen wir auch Ihr individuelles Verbotszeichen oder ein Verbotsschild mit einem Standardsymbol und Ihrem individuellen Zusatztext. Unsere Kundenberater unterstützen Sie gern bei Ihrer Auswahl.
Normen, Regelungen und Vorschriften zu Verbotszeichenzeichen
Neben den für alle Sicherheitskennzeichen, also auch für die Verbotszeichen geltenden Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 (2013), der DIN EN ISO 7010:2020-07 und den bereits zurückgezogenen DIN 4844, BGV A8 und ASR A1.3(2007) gibt es z.B. Normen und DGUV-Informationen, die Kennzeichnungen mit verschiedenen Warnzeichen vorschreiben, zum Beispiel:
Warnschild |
Beschreibung |
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In der DGUV-Information 208-004 ist der Umgang mit Gabelstaplern geregelt |